Allgemeine Geschäftsbedingungen
Christian Schramm (rescuvac), Große Gartenstraße 44, 14776 Brandenburg an der Havel
§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Christian Schramm, handelnd unter „rescuvac“ (nachfolgend „rescuvac“), und seinen Kunden über Schulungen, Unterweisungen, Löschübungen, Webinare, eLearning-Kurse, Räumungsübungen, Begehungen, die Erstellung von Dokumenten (z. B. Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungspläne) sowie Beratungsleistungen.
(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie Vereine und andere Organisationen, die in Ausübung ihrer gewerblichen, beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir nicht ab. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, nicht als Verbraucher zu handeln.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vereinbarungen, etwa in einem schriftlichen Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Teilnehmende sind die vom Kunden zur Schulung angemeldeten Personen. Vertragspartner bleibt stets der Kunde.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage oder Buchung.
(2) Anfragen und Angebote: Bei Leistungen auf Anfrage (z. B. Inhouse-Schulungen, Webinare, Begehungen, Dokumente) erstellen wir ein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt.
(3) Online-Buchung: Bei direkt buchbaren Leistungen (z. B. eLearning) gibt der Kunde mit dem Absenden des Buchungsformulars ein verbindliches Angebot ab. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme zustande, die durch eine Buchungsbestätigung oder durch die Freischaltung der Zugänge erfolgt.
§ 3 Leistungen
(1) Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. aus unserem Angebot. Schulungen orientieren sich an den jeweils einschlägigen Vorschriften, insbesondere ASR A2.2 und DGUV Information 205-023.
(2) Wir dürfen geeignete, fachkundige Dritte (z. B. Kooperationspartner) zur Leistungserbringung einsetzen. Für deren Leistungen haften wir wie für eigene.
(3) Die Verantwortung für die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten im Brand- und Arbeitsschutz (z. B. Benennung einer ausreichenden Zahl von Brandschutzhelfern, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung) bleibt beim Kunden. Unsere Schulungen und Dokumente unterstützen ihn dabei; eine Rechtsberatung erbringen wir nicht.
(4) Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Teilnehmende eine Bescheinigung bzw. ein Zertifikat; der Kunde erhält auf Wunsch eine Teilnehmerliste als Nachweis.
§ 4 Inhouse-Schulungen und Löschübungen beim Kunden
(1) Der Kunde stellt für Schulungen in seinen Räumen einen geeigneten Raum und für die Löschübung eine geeignete Freifläche im Außenbereich zur Verfügung. Er holt, soweit erforderlich, die Zustimmung des Eigentümers bzw. Vermieters ein und informiert uns vorab über Besonderheiten (z. B. Brandmeldeanlagen, Einschränkungen auf dem Gelände).
(2) Die Löschübung findet unter Anleitung und nach den Sicherheitsvorgaben unserer Ausbilder statt. Teilnehmende haben deren Anweisungen zu folgen. Wir können Personen, die Sicherheitsanweisungen nicht befolgen oder erkennbar nicht teilnahmefähig sind (z. B. unter Alkoholeinfluss), von der praktischen Übung ausschließen; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
(3) Ist die Löschübung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Unwetter, Sturm, behördliche Verbote, fehlende Freifläche), nicht sicher durchführbar, vereinbaren wir einen Ersatztermin.
§ 5 eLearning und Webinare
(1) Für eLearning-Kurse erhält jede angemeldete Person einen persönlichen Zugang zu unserer Lernplattform. Die Zugangsdaten werden per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse versandt. Zugänge sind nicht übertragbar und dürfen nicht weitergegeben oder von mehreren Personen genutzt werden.
(2) Der Zugang ist ab Freischaltung 12 Monate nutzbar. Bescheinigungen können in dieser Zeit jederzeit heruntergeladen werden.
(3) Für die Nutzung benötigen Teilnehmende ein internetfähiges Endgerät mit aktuellem Browser. Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit der Lernplattform; kurzzeitige Unterbrechungen, etwa für Wartung oder Sicherheitsupdates, sind möglich.
(4) Brandschutzhelfer-Ausbildung per eLearning oder Webinar: Die Ausbildung ist erst mit der praktischen Löschübung vollständig (ASR A2.2). Teilnehmen kann nur, wer das eLearning einschließlich Abschlusstest spätestens 2 Tage vor der Löschübung bestanden bzw. am Webinar teilgenommen hat. Den Kunden informieren wir vor dem Termin über den Stand seiner Teilnehmenden. Personen ohne bestandene Theorie können nicht an der Löschübung teilnehmen; der Vergütungsanspruch für sie bleibt bestehen. Auf Wunsch bieten wir gegen gesonderte Vergütung einen Nachholtermin an.
(5) Webinare finden zum vereinbarten Termin über ein von uns bereitgestelltes Videokonferenzsystem statt. Für eine geeignete Technik und Internetverbindung auf seiner Seite ist der Kunde verantwortlich.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebenen bzw. im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise sind Endpreise; als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer. Fahrtkosten sind enthalten, soweit dies in der Leistungsbeschreibung oder im Angebot angegeben ist.
(2) Die Zahlung erfolgt wahlweise auf Rechnung oder – soweit angeboten – online über unseren Zahlungsdienstleister. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Buchung auf Rechnung schalten wir eLearning-Zugänge in der Regel unmittelbar nach Annahme der Buchung frei.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Wir sind berechtigt, Zugänge zur Lernplattform bis zum Ausgleich offener Rechnungen zu sperren und weitere Leistungen zurückzuhalten.
§ 7 Stornierung durch den Kunden, Ersatzteilnehmende
(1) Termingebundene Leistungen (Schulungen vor Ort, Inhouse-Schulungen, Webinare, Löschübungen, Räumungsübungen) kann der Kunde in Textform stornieren:
- bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei,
- bis 7 Tage vor dem Termin gegen 50 % der vereinbarten Vergütung,
- danach sowie bei Nichterscheinen in Höhe von 100 %.
(2) Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei uns. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Eine Verschiebung auf einen anderen Termin ist bis 14 Tage vorher kostenfrei möglich, danach gilt Absatz 1 entsprechend, sofern wir den Termin nicht anderweitig vergeben können.
(4) Ersatzteilnehmende können jederzeit ohne Mehrkosten benannt werden. Bei eLearning ist ein Wechsel möglich, solange die ursprünglich angemeldete Person den Kurs noch nicht begonnen hat.
(5) Freigeschaltete eLearning-Zugänge können nicht storniert werden. Nicht genutzte Zugänge, die noch nicht aktiviert wurden, können innerhalb von 14 Tagen nach Buchung kostenfrei storniert werden.
§ 8 Absage oder Änderung durch rescuvac
(1) Wir können einen Termin absagen oder verschieben, wenn die Durchführung aus wichtigem Grund nicht möglich ist, etwa wegen Erkrankung des Ausbilders, höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder – bei offenen Kursen – Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren den Kunden unverzüglich und bieten einen Ersatztermin an.
(2) Nimmt der Kunde den Ersatztermin nicht an, erstatten wir bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachte Leistung vollständig. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach § 10.
§ 9 Schulungsunterlagen und Nutzungsrechte
(1) Schulungsunterlagen, eLearning-Inhalte, Präsentationen und Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde und die Teilnehmenden dürfen sie für die eigene betriebliche Nutzung verwenden. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bedarf unserer Zustimmung.
(2) Für individuell erstellte Dokumente (z. B. Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne) erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung das einfache, zeitlich unbeschränkte Recht, diese für den vereinbarten Betrieb bzw. das vereinbarte Gebäude zu nutzen und anzupassen.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen und Kooperationspartner.
(4) Für Schäden an Gegenständen der Teilnehmenden (z. B. Kleidung) während der Löschübung haften wir nur nach Absatz 1 und 2. Wir empfehlen festes Schuhwerk und Kleidung, die schmutzig werden darf.
§ 11 Datenschutz
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.
(2) Übermittelt der Kunde uns Daten seiner Teilnehmenden (z. B. Namen und E-Mail-Adressen für eLearning-Zugänge), stellt er sicher, dass er hierzu berechtigt ist, und informiert die Teilnehmenden über die Weitergabe an uns. Wir verwenden diese Daten ausschließlich zur Durchführung der Schulung, zur Ausstellung von Nachweisen und zur Information des Kunden über den Schulungsstand.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Brandenburg an der Havel.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026
