
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Nach Arbeitsstättenrichtlinie A2.2 muss jeder Betrieb Brandschutzhelfer benennen und ausbilden lassen – in der Regel 5 % der anwesenden Beschäftigten. Ich schule Ihre Mitarbeitenden kompakt, praxisnah und direkt bei Ihnen vor Ort.
- Rechtsgrundlage
- ASR A2.2, DGUV Information 205-023
- Dauer
- Ca. 2–3 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (Theorie + Praxis)
- Teilnehmerzahl
- Bis ca. 20 Personen pro Durchgang
- Ort
- Inhouse bei Ihnen, Berlin, Brandenburg und Umgebung
- Abschluss
- Teilnahmebescheinigung für Ihre Unterlagen
- Praxis
- Realitätsnahe Löschübung am mobilen Löschtrainer
Warum die Ausbildung Pflicht ist
Die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 verpflichtet Arbeitgeber, eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten zu Brandschutzhelfern auszubilden – als Faustregel gelten 5 % der im Regelfall anwesenden Personen, abhängig von der betrieblichen Gefährdung auch mehr.
Brandschutzhelfer unterstützen im Alarmfall bei der Evakuierung, bekämpfen Entstehungsbrände mit Feuerlöschern und sind Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen, bis Rettungskräfte eintreffen.
Für wen die Ausbildung geeignet ist
- Unternehmen jeder Branche und Größe, die Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 benennen müssen
- Beschäftigte, die erstmals zum Brandschutzhelfer bestellt werden
- Bestehende Brandschutzhelfer, die eine Auffrischung benötigen
Inhalte der Ausbildung
Grundlagen der Verbrennung & Brandklassen
Voraussetzungen eines Brandes, Einteilung in Brandklassen A bis F und deren Bedeutung für die Löschmittelwahl.
Brandschutzorganisation im Betrieb
Aufgaben von Brandschutzhelfern, Zusammenspiel mit Brandschutzbeauftragtem, Alarmierungs- und Räumungsabläufe.
Löschmittel & Feuerlöscher
Aufbau, Wirkungsweise und richtiger Einsatz unterschiedlicher Feuerlöschertypen.
Praktische Löschübung
Selbstständiges Löschen am Übungslöschgerät – jede:r Teilnehmende übt aktiv mit.
Was Sie nach der Schulung haben
Ihre Mitarbeitenden kennen die theoretischen Grundlagen des Brandschutzes, haben mindestens einmal praktisch mit einem Feuerlöscher gearbeitet und wissen, wie sie im Ernstfall reagieren. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung für Ihre Unterlagen sowie – auf Wunsch – eine kurze Zusammenfassung für die Personalakte.
Häufige Fragen
Wie viele Brandschutzhelfer benötigt unser Unternehmen?
Die ASR A2.2 nennt als Richtwert 5 % der regelmäßig anwesenden Beschäftigten. Je nach Brandgefährdung, Gebäudegröße und Schichtbetrieb kann der tatsächliche Bedarf abweichen – ich berate Sie dazu gerne im Vorfeld.
Findet die Schulung bei uns im Unternehmen statt?
Ja, ich komme mit dem mobilen Löschtrainer zu Ihnen – drinnen wie draußen. So entfallen Anfahrtszeiten für Ihre Mitarbeitenden und die Übung findet in vertrauter Umgebung statt.
Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, üblich und empfehlenswert ist jedoch eine Auffrischung alle drei bis fünf Jahre, um Handlungssicherheit zu erhalten.
Jetzt Brandschutzhelfer-Schulung anfragen
Nennen Sie mir die Anzahl der Teilnehmenden und Ihren Wunschzeitraum – ich melde mich mit einem konkreten Vorschlag.
