
Brandschutzhelfer für Vereine
Sobald ein Verein Beschäftigte hat – in der Geschäftsstelle, als Platzwart oder als angestellte Übungsleitung –, gelten Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2 wie in jedem Betrieb. Und auch ohne Pflicht: Im Vereinsheim, in der Halle und beim Vereinsfest ist es gut, wenn jemand weiß, was bei einem Brand zu tun ist. Wir schulen Ihre Leute im Verein, mit echter Löschübung.
Ab 800 € bis 10 Personen – Endpreis, ohne Umsatzsteuer.
Ab 800 €
Für bis zu 10 Personen, Anfahrt inklusive
Endpreis
Keine Umsatzsteuer – nichts kommt dazu
Echtes Feuer
Löschübung am mobilen Löschtrainer
Zertifikat sofort
Direkt nach dem Kurs für Ihre Unterlagen
Unser Preis ist Ihr Endpreis
Gemeinnützige Vereine sind in ihrem ideellen Bereich nicht unternehmerisch tätig und können die Umsatzsteuer auf Rechnungen dafür in der Regel nicht als Vorsteuer abziehen – jede ausgewiesene Umsatzsteuer erhöht die Kosten der Schulung.
Bei uns zahlen Sie genau den Preis, den Sie sehen: Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer. Ein Angebot über 800 € „zuzüglich Umsatzsteuer“ kostet Sie dagegen 952 €.
Ob Ihre Einrichtung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, klärt im Einzelfall Ihre Steuerberatung.
Typische Brandgefahren im Verein
- Küche und Ausschank im Vereinsheim: Fritteuse, Grill und Gasflaschen (Fettbrand, Brandklasse F).
- Vereinsfeste mit Zelt, Gasgrill, Heizstrahlern und vielen Gästen, die sich auf dem Gelände nicht auskennen.
- In Halle und Umkleiden sind oft viele Kinder und Jugendliche – sie brauchen im Ernstfall klare Ansagen.
- Geräteräume und Lager mit Mährobotern, E-Bike-Akkus, Kraftstoff für den Rasenmäher und Dekoration.
- Wechselnde Ehrenamtliche, die das Gebäude und die Feuerlöscher-Standorte nicht genau kennen.
Genau diese Gefahren greifen wir in Theorie und Löschübung auf – damit Ihre Brandschutzhelfer wissen, worauf es bei Ihnen ankommt. Ist ein Brandschutzhelfer Pflicht?
Wie viele Brandschutzhelfer brauchen Sie?
Geben Sie ein, wie viele Personen gleichzeitig anwesend sind – wir rechnen den Bedarf für Sie aus.
Richtwert: 5 % aller gleichzeitig anwesenden Personen nach ASR A2.2, bei erhöhter Brandgefährdung 10 %. Besucher berücksichtigen wir gemäß DGUV Information 205-023. Planen Sie zusätzlich Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit ein. Maßgeblich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung – wir beraten Sie gern.
Rechenbeispiel: Sportverein mit Vereinsheim
Zwei Beschäftigte in der Geschäftsstelle und ein Platzwart: Für sie verlangen Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2 Brandschutzhelfer – bei drei Beschäftigten mindestens eine ausgebildete Person, mit Vertretung.
Sinnvoll ist es, auch Übungsleitungen und das Team im Vereinsheim auszubilden: Wer abends die Halle schließt oder beim Fest am Grill steht, ist im Ernstfall als Erster gefragt. Mit zehn Personen aus Geschäftsstelle, Vorstand und Übungsleitung kostet die Ausbildung ab 800 € – auch gemeinsam mit anderen Vereinen, die dieselbe Halle nutzen.
Richtwert nach ASR A2.2, maßgeblich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung. So berechnen Sie die Zahl der Brandschutzhelfer
Checkliste für Vereine
- Hat der Verein Beschäftigte – Geschäftsstelle, Platzwart, angestellte Übungsleitung –, für die Brandschutzhelfer nötig sind?
- Hängt in der Vereinsküche ein Fettbrandlöscher, und weiß jeder, warum Wasser tabu ist?
- Wer hat beim Training und beim Vereinsfest den Überblick, wenn es brennt?
- Sind Fluchtwege und Notausgänge in Halle und Vereinsheim auch bei Veranstaltungen frei?
- Gibt es für das Vereinsfest Auflagen der Gemeinde oder Feuerwehr, etwa zu Feuerlöschern oder einer Brandsicherheitswache?
Ein Termin für Vorstand, Übungsleitung und Vereinsheim
Theorie und Löschübung dauern zusammen rund zwei bis drei Stunden; die Löschübung findet auf dem Vereinsgelände oder dem Parkplatz statt. Den Termin stimmen wir mit Ihnen ab. Nutzen mehrere Vereine dieselbe Halle oder dasselbe Vereinsheim, lohnt sich eine gemeinsame Schulung.
Lieber Theorie online? Die Ausbildung gibt es auch als Webinar oder per eLearning – die Löschübung machen wir danach bei Ihnen.
Was kostet die Brandschutzhelfer-Ausbildung für Vereine?
Bis 10 Personen
ab 800 €
Bis 15 Personen
ab 1.200 €
Pro Durchgang, inklusive Anfahrt bis 200 km, Endpreis ohne Umsatzsteuer. Mehr kostet es nur in Sonderfällen, etwa bei mehreren Standorten – mit dem Angebot erhalten Sie vorab einen verbindlichen Festpreis.
Alle Preise, Gruppengrößen und Leistungen„Super freundlich, nur gute Erfahrungen gemacht! Kann ich wärmstens weiterempfehlen!“
Häufige Fragen: Brandschutzhelfer für Vereine
Müssen Vereine Brandschutzhelfer ausbilden?
Sobald ein Verein Beschäftigte hat, ja: § 10 ArbSchG und die ASR A2.2 gelten für jeden Arbeitgeber, also auch für Vereine mit Geschäftsstelle, Platzwart oder angestellter Übungsleitung. Für Vereine ohne Beschäftigte gibt es diese allgemeine Pflicht nicht – eine Ausbildung ist trotzdem sinnvoll, etwa für Vereinsheim und Veranstaltungen.
Gilt die Pflicht auch für Ehrenamtliche?
Das Arbeitsschutzgesetz knüpft an Beschäftigte an. Für rein ehrenamtlich Tätige gibt es keine allgemeine Pflicht zur Brandschutzhelfer-Ausbildung. Ob für Ihren Verein oder Ihre Veranstaltung zusätzliche Pflichten gelten, kann von Ihrer Unfallversicherung, dem Hallenbetreiber oder den Auflagen der Genehmigung abhängen.
Was gilt beim Vereinsfest?
Das hängt von Größe und Ort der Veranstaltung ab. Gemeinde, Ordnungsamt oder Feuerwehr können Auflagen machen, etwa zu Feuerlöschern, freien Rettungswegen oder einer Brandsicherheitswache. Ausgebildete Brandschutzhelfer im Verein helfen, solche Auflagen umzusetzen und im Ernstfall richtig zu reagieren.
Was kostet die Brandschutzhelfer-Ausbildung für Vereine?
Der Preis pro Durchgang beträgt ab 800 € bis 10 Personen, ab 1.200 € bis 15 Personen, inklusive Anfahrt bis 200 km – Endpreise ohne Umsatzsteuer.
Stand: 31. Oktober 2026 · Über den Ausbilder
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