Die Kurzantwort
- Ja – jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten muss Brandschutzhelfer benennen (§ 10 Arbeitsschutzgesetz).
- Die ASR A2.2 konkretisiert die Pflicht: Richtwert sind 5 % der Beschäftigten, die genaue Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
- Brandschutzhelfer brauchen eine Ausbildung aus Theorie und praktischer Löschübung, beschrieben in der DGUV Information 205-023.
- Auch kleine Betriebe sind betroffen; dort kann der Inhaber die Aufgabe selbst übernehmen, wenn er ausgebildet ist.
Woraus sich die Pflicht ergibt
Die Pflicht steht nicht in einer einzelnen Vorschrift, sondern ergibt sich aus drei Bausteinen, die aufeinander aufbauen. Das Gesetz legt den Grundsatz fest, die Arbeitsstättenregel macht ihn konkret, und die Unfallversicherung verlangt dasselbe aus ihrer Sicht.
§ 10 Arbeitsschutzgesetz
Der Arbeitgeber muss Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen zur Art und Größe des Betriebs passen.
ASR A2.2
Die Arbeitsstättenregel „Maßnahmen gegen Brände“ verlangt eine ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern – als Richtwert 5 % der Beschäftigten – und regelt, dass sie in Theorie und Praxis ausgebildet werden.
DGUV Vorschrift 1
Die Grundsätze der Prävention verlangen von Unternehmen, eine ausreichende Zahl von Versicherten mit dem Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen.
Die ASR A2.2 ist zwar „nur“ eine Technische Regel. Wer sie einhält, kann aber davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt. Wer davon abweicht, muss nachweisen, dass seine Lösung genauso sicher ist – in der Praxis ist das kaum zu leisten.
Wer Brandschutzhelfer werden kann
Eine bestimmte Vorbildung ist nicht nötig. Entscheidend ist, dass die Person geeignet ist, regelmäßig im Betrieb ist und im Ernstfall ruhig handelt. Bewährt haben sich diese Kriterien:
- Freiwillig und zuverlässig: Wer die Aufgabe gern übernimmt, handelt im Ernstfall entschlossener.
- Über Schichten und Bereiche verteilt: Zu jeder Arbeitszeit und in jedem Gebäudeteil sollte ein Brandschutzhelfer erreichbar sein – auch bei Urlaub und Krankheit.
- Kennt den Betrieb: Fluchtwege, Feuerlöscher-Standorte und Sammelstelle sollten vertraut sein, Besucherbereiche eingeschlossen.
- Körperlich in der Lage: Brandschutzhelfer müssen einen Feuerlöscher heben und bedienen können.
Welche Ausbildung nötig ist
Die ASR A2.2 verlangt, dass Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis ausgebildet werden. Wie das konkret aussieht, beschreibt die DGUV Information 205-023: In der Theorie geht es um Brandentstehung, Brandklassen, Löschmittel, die betriebliche Brandschutzorganisation sowie Alarmierung und Räumung. In der Praxis löscht jede und jeder selbst mit einem Feuerlöscher.
Bei uns dauert die Ausbildung ca. 90–120 Minuten Theorie und 30–45 Minuten Löschübung an einem Termin – direkt in Ihrem Betrieb, mit Zertifikat im Anschluss. Eine feste Gültigkeitsdauer hat die Ausbildung nicht; empfohlen wird eine Auffrischung alle drei bis fünf Jahre.
Mehr dazu: Brandschutzhelfer-Auffrischung: Wann ist sie nötig?
Kleine Betriebe, Büros und Filialen
Eine Mindestgröße, ab der die Pflicht gilt, gibt es nicht. Rechnerisch ergibt der Richtwert von 5 % bei wenigen Beschäftigten eine Person – und genau diese eine Person muss dann auch wirklich da sein. In einem kleinen Büro, einer Praxis oder Filiale mit wechselnden Arbeitszeiten sind deshalb oft zwei ausgebildete Personen sinnvoll, damit immer jemand vor Ort ist.
Wichtig
Gezählt werden nicht nur Beschäftigte, sondern alle gleichzeitig anwesenden Personen – also auch Kunden, Patienten, Gäste oder Mitarbeitende von Fremdfirmen. Bei viel Publikumsverkehr steigt der Bedarf entsprechend.
Was ohne Brandschutzhelfer droht
Fehlen Brandschutzhelfer, fällt das meist bei einer Prüfung durch die Arbeitsschutzbehörde oder die Berufsgenossenschaft auf. Die Behörde kann dann anordnen, dass Sie Brandschutzhelfer ausbilden lassen. Wer einer solchen Anordnung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Schwerer wiegt der Ernstfall: Kommt bei einem Brand jemand zu Schaden und stellt sich heraus, dass niemand ausgebildet war, steht schnell die Frage nach einem Organisationsverschulden im Raum – mit möglichen Folgen für Haftung und Versicherungsschutz. Die Ausbildung ist im Vergleich dazu ein überschaubarer Aufwand.
Was das kostet: Was kostet eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Pflicht erfüllen – in einem Termin
Wir bilden Ihre Brandschutzhelfer direkt in Ihrem Betrieb aus: Theorie und Löschübung an echtem Feuer, Zertifikat sofort. Festpreis ab 800 € bis 10 Personen inklusive Anfahrt.
Häufige Fragen
Gilt die Pflicht auch für Betriebe mit nur wenigen Beschäftigten?
Ja. Die Pflicht hängt nicht an einer Mindestgröße. Auch in kleinen Betrieben muss jemand im Brandfall wissen, was zu tun ist. Bei sehr wenigen Beschäftigten übernimmt das oft der Inhaber selbst – das ist zulässig, wenn er entsprechend ausgebildet ist.
Kann der Chef selbst Brandschutzhelfer sein?
Ja. Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber die Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nötige Ausbildung verfügt. Sinnvoll ist das vor allem, wenn er regelmäßig im Betrieb ist. Sonst sollten weitere Beschäftigte ausgebildet werden.
Darf jemand gegen seinen Willen zum Brandschutzhelfer bestellt werden?
Rechtlich ist die Benennung Sache des Arbeitgebers. In der Praxis bewähren sich aber Freiwillige: Wer die Aufgabe gern übernimmt, handelt im Ernstfall entschlossener. Vor der Benennung sollten Sie den Betriebsrat einbeziehen, falls es einen gibt.
Reicht eine Unterweisung statt der Ausbildung?
Nein. Die jährliche Brandschutzunterweisung gilt für alle Beschäftigten. Brandschutzhelfer brauchen zusätzlich eine eigene Ausbildung mit Theorie und praktischer Löschübung, wie sie die DGUV Information 205-023 beschreibt.
Müssen Brandschutzhelfer schriftlich bestellt werden?
Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Eine schriftliche Benennung ist aber dringend zu empfehlen: Sie dokumentiert, wer die Aufgabe hat, und sollte mit dem Ausbildungsnachweis abgelegt werden. Viele Betriebe nennen die Brandschutzhelfer zusätzlich im Aushang, damit alle wissen, an wen sie sich wenden können.
Weitere Ratgeber
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- Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragter? Der Unterschied
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Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
