Die Kurzantwort
- Als Richtwert gilt nach ASR A2.2: 5 % der Beschäftigten, aufgerundet.
- Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Besuchern, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder großen Gebäuden brauchen Sie mehr – wir empfehlen dann 10 %.
- Die Zahl muss jederzeit erfüllt sein – also in jeder Schicht und auch bei Urlaub und Krankheit.
- Maßgeblich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Woher die Pflicht kommt
Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz: Jeder Arbeitgeber muss Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Ihre Zahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den besonderen Gefahren stehen.
Wie viele das konkret sind, beschreibt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 in Abschnitt 7.3: Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Die Regel nennt aber auch ausdrücklich Fälle, in denen mehr nötig sind – dazu gleich mehr.
Die DGUV Information 205-023 der gesetzlichen Unfallversicherung ergänzt: Auch Besucher, Kunden und betriebsfremde Personen können eine deutlich höhere Zahl erfordern. Wer die ASR einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen – Abweichungen müssen Sie gleichwertig begründen.
In 4 Schritten zur richtigen Zahl
- 1
Anwesende Personen ermitteln
Wie viele Menschen sind gleichzeitig im Betrieb? Zählen Sie Beschäftigte und – wenn es viele sind – auch Besucher, Kunden oder Patienten mit. Bei Schichtarbeit: pro Schicht.
- 2
Quote festlegen
5 % bei normaler Brandgefährdung. Liegt einer der Faktoren unten vor, rechnen Sie mit mehr – wir empfehlen 10 %.
- 3
Aufrunden
Brandschutzhelfer gibt es nur ganz: 2,4 werden zu 3. Auch im kleinsten Betrieb ist es mindestens eine Person.
- 4
Ausfälle einplanen
Schlagen Sie eine Reserve für Urlaub, Krankheit und Fortbildung auf und verteilen Sie die Helfer auf Etagen, Gebäude und Schichten.
Rechenbeispiele
So viele Brandschutzhelfer ergeben sich mindestens – vor der Reserve für Urlaub, Krankheit und Schichten:
| Gleichzeitig anwesend | Normal (5 %) | Erhöht (10 %) |
|---|---|---|
| 10 Personen | 1 | 1 |
| 25 Personen | 2 | 3 |
| 50 Personen | 3 | 5 |
| 80 Personen | 4 | 8 |
| 120 Personen | 6 | 12 |
| 250 Personen | 13 | 25 |
| 500 Personen | 25 | 50 |
Beispiel Büro mit 50 Beschäftigten und kaum Publikumsverkehr: 50 × 5 % = 2,5, aufgerundet 3 Brandschutzhelfer. Mit Reserve für Urlaub und Krankheit sind 4 eine solide Größe.
Wann Sie mehr als 5 % brauchen
Die ASR A2.2 nennt vier Situationen, in denen eine größere Zahl erforderlich sein kann. Trifft eine davon auf Ihren Betrieb zu, sollten Sie die Quote erhöhen:
Erhöhte Brandgefährdung
Brennbare Flüssigkeiten und Gase, Heißarbeiten, Werkstatt, Großküche oder Lager mit viel Verpackungsmaterial. Ein Brand entsteht hier leichter und breitet sich schneller aus.
Viele anwesende Personen
Publikumsverkehr in Handel, Gastronomie, Praxis oder Verwaltung. Kunden und Besucher kennen weder Fluchtwege noch Abläufe und brauchen Anleitung.
Personen mit eingeschränkter Mobilität
In Pflege, Kita, Schule oder bei Beschäftigten mit Behinderung. Wer nicht selbstständig gehen kann, ist im Ernstfall auf andere angewiesen – dafür müssen genug Helfer vor Ort sein.
Große räumliche Ausdehnung
Mehrere Etagen, Gebäudeteile oder weitläufige Hallen. Brandschutzhelfer müssen schnell vor Ort sein – eine Person am anderen Ende des Geländes nützt wenig.
Eine feste Prozentzahl für diese Fälle gibt die Regel nicht vor. Aus unserer Erfahrung sind 10 % ein guter Ausgangswert – die Gefährdungsbeurteilung kann im Einzelfall auch mehr ergeben.
Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit
Der häufigste Fehler: Auf dem Papier sind genug Brandschutzhelfer ausgebildet, aber im Ernstfall ist keiner da. Die ASR A2.2 verlangt deshalb ausdrücklich, Schichtbetrieb und Abwesenheiten durch Fortbildung, Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen.
Beispiel Produktion im 3-Schicht-Betrieb
Pro Schicht arbeiten 40 Personen. 40 × 5 % = 2 Brandschutzhelfer – und zwar in jeder Schicht. Macht 6 insgesamt. Mit einer Reserve von einer Person pro Schicht sind 9 ausgebildete Brandschutzhelfer sinnvoll, damit auch in der Urlaubszeit jede Schicht abgedeckt ist.
Mehrere Standorte und Etagen
Brandschutzhelfer müssen dort sein, wo es brennt – und zwar in den ersten Minuten. Jede Filiale und jeder Standort braucht deshalb eigene Brandschutzhelfer. Auch in großen Gebäuden lohnt es sich, die Helfer auf Etagen und Gebäudeteile zu verteilen, statt alle aus derselben Abteilung zu benennen.
Tipp: Wählen Sie Beschäftigte aus unterschiedlichen Bereichen und mit unterschiedlichen Arbeitszeiten. So ist die Abdeckung automatisch breiter.
Bedarf für Ihren Betrieb berechnen
Geben Sie ein, wie viele Personen gleichzeitig anwesend sind. Der Rechner nutzt die Richtwerte aus diesem Artikel und rundet automatisch auf.
Wie viele Brandschutzhelfer brauchen Sie?
Geben Sie ein, wie viele Personen gleichzeitig anwesend sind – wir rechnen den Bedarf für Sie aus.
Richtwert: 5 % aller gleichzeitig anwesenden Personen nach ASR A2.2, bei erhöhter Brandgefährdung 10 %. Besucher berücksichtigen wir gemäß DGUV Information 205-023. Planen Sie zusätzlich Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit ein. Maßgeblich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung – wir beraten Sie gern.
Und dann: ausbilden lassen
Wir bilden Ihre Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 aus – mit Löschübung an echtem Feuer und Zertifikat direkt im Anschluss. Festpreis ab 800 € pro Durchgang, inklusive Anfahrt.
Häufige Fragen
Braucht auch ein kleiner Betrieb einen Brandschutzhelfer?
Ja. Die Pflicht aus § 10 Arbeitsschutzgesetz gilt grundsätzlich für jeden Arbeitgeber mit Beschäftigten. Ergeben 5 % rechnerisch weniger als eine Person, wird aufgerundet – mindestens eine Person muss die Aufgabe übernehmen. Damit auch bei Urlaub oder Krankheit jemand da ist, sind zwei ausgebildete Personen meist die sicherere Wahl.
Zählen Besucher und Kunden mit?
Die ASR A2.2 spricht von 5 % der Beschäftigten. Die DGUV Information 205-023 weist aber darauf hin, dass viele anwesende Personen – etwa Besucher, Kunden oder Fremdfirmen – eine deutlich höhere Zahl erfordern können. Wir rechnen deshalb mit allen gleichzeitig anwesenden Personen. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Sind Brandschutzhelfer auch für die Evakuierung zuständig?
§ 10 Arbeitsschutzgesetz nennt Brandbekämpfung und Evakuierung als Aufgaben, für die Beschäftigte zu benennen sind. Brandschutzhelfer bekämpfen vor allem Entstehungsbrände und unterstützen bei der Alarmierung. Für die geordnete Räumung des Gebäudes werden häufig eigene Evakuierungshelfer benannt und dafür gesondert unterwiesen. Wer welche Aufgabe übernimmt, legen Sie in der Brandschutzordnung fest.
Kann der Chef selbst Brandschutzhelfer sein?
Ja. Nach § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber die Aufgaben auch selbst übernehmen, wenn er entsprechend ausgebildet ist. Gerade in kleinen Betrieben ist das üblich. Er zählt dann bei der Zahl der Brandschutzhelfer mit.
Zählen Teilzeitkräfte voll mit?
Entscheidend ist, wer gleichzeitig im Betrieb ist. Arbeiten zum Beispiel vormittags 30 und nachmittags 20 Personen, rechnen Sie für jede Zeit getrennt – und sorgen dafür, dass zu beiden Zeiten genug Brandschutzhelfer anwesend sind.
Wer legt die genaue Zahl fest?
Der Arbeitgeber, auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung. Die 5 % sind ein Richtwert, der in der Regel ausreicht – nicht mehr und nicht weniger. Gibt es besondere Gefahren oder viele Besucher, muss die Zahl entsprechend höher sein. Ein Brandschutzbeauftragter oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann dabei beraten.
Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Empfehlenswert ist eine Auffrischung alle drei bis fünf Jahre – und immer dann, wenn sich im Betrieb viel verändert hat. Planen Sie außerdem Ersatz ein, wenn ausgebildete Brandschutzhelfer das Unternehmen verlassen.
Weitere Ratgeber
Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
