Die Kurzantwort
- Eine gesetzliche Frist gibt es nicht.
- Empfohlen wird eine Auffrischung alle drei bis fünf Jahre, unter anderem in der DGUV Information 205-023.
- Früher auffrischen bei Umbau, neuen Gefahren, neuen Feuerlöschern oder nach einem Brand.
- Unabhängig davon nehmen Brandschutzhelfer an der jährlichen Unterweisung teil.
Gibt es eine Frist für die Auffrischung?
Weder das Arbeitsschutzgesetz noch die ASR A2.2 schreiben ein verbindliches Intervall vor. Der Arbeitgeber muss aber dafür sorgen, dass seine Brandschutzhelfer im Ernstfall handeln können – und das gelingt nur mit aktuellem Wissen und etwas Übung.
Die gängige Empfehlung, unter anderem in der DGUV Information 205-023, lautet deshalb: Frischen Sie die Ausbildung alle drei bis fünf Jahre auf. Bei erhöhter Brandgefährdung oder hoher Fluktuation ist eher das kürzere Intervall sinnvoll.
Warum das wichtig ist
Einen Feuerlöscher benutzt man im Berufsleben selten. Wer nur einmal vor vielen Jahren geübt hat, zögert im Ernstfall – und genau die ersten Sekunden entscheiden, ob aus einem Entstehungsbrand ein Großbrand wird.
Wann Sie früher auffrischen sollten
Umbau, Umzug oder neue Räume
Neue Fluchtwege, andere Feuerlöscher-Standorte, neue Sammelstelle – das Wissen muss zum Gebäude passen.
Neue Gefahren im Betrieb
Neue Maschinen, Gefahrstoffe, Akkus und Ladestationen oder Heißarbeiten verändern die Brandrisiken.
Andere Löschmittel
Werden Feuerlöscher getauscht, etwa von Pulver auf Schaum oder CO₂, sollten Brandschutzhelfer die neuen Geräte kennen.
Nach einem Brand oder Beinahe-Ereignis
Eine gemeinsame Auswertung und Auffrischung zeigt, was gut lief und was nicht.
Unsicherheit im Team
Wenn Brandschutzhelfer selbst sagen, dass sie sich nicht mehr sicher fühlen, ist das der beste Anlass.
Auffrischung und jährliche Unterweisung
Die Auffrischung ersetzt nicht die jährliche Brandschutzunterweisung – und umgekehrt. Brandschutzhelfer nehmen wie alle Beschäftigten jedes Jahr an der Unterweisung teil. Die Auffrischung alle drei bis fünf Jahre vertieft zusätzlich das Wissen, das nur Brandschutzhelfer brauchen, und trainiert das Löschen.
Mehr dazu: Brandschutzunterweisung: Pflicht, Häufigkeit und Inhalte
Was bei der Auffrischung passiert
Bei uns ist die Auffrischung dieselbe kompakte Schulung wie die Ausbildung – mit ca. 90–120 Minuten Theorie und 30–45 Minuten Löschübung. So frischen Ihre Brandschutzhelfer nicht nur Wissen auf, sondern löschen auch wieder selbst:
- Wiederholung: Verbrennung, Brandklassen, Löschmittel und die Aufgaben als Brandschutzhelfer
- Fragen und Erfahrungen aus Ihrem Betrieb: Was hat sich verändert, wo gab es Unsicherheiten?
- Praxis: Löschübung am mobilen Löschtrainer mit echter Flamme – jede und jeder löscht selbst
- Nachweis: neues Zertifikat direkt im Anschluss
So planen Sie clever
- Liste führen: Notieren Sie für jeden Brandschutzhelfer das Datum der Ausbildung bzw. letzten Auffrischung. Dann sehen Sie auf einen Blick, wer dran ist.
- Gestaffelt auffrischen: Schulen Sie nicht alle im selben Jahr. So sind nie alle Zertifikate gleichzeitig alt, und der Betrieb läuft am Schulungstag weiter.
- Mit Neuen kombinieren: Neue Brandschutzhelfer und Auffrischer können gemeinsam teilnehmen – ein Termin, ein Festpreis.
- Zahl prüfen: Nutzen Sie die Auffrischung, um zu prüfen, ob die Zahl Ihrer Brandschutzhelfer noch passt – etwa nach Personalwechseln.
Wie viele es sein müssen: Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
Auffrischung buchen
Gleiche Schulung, gleicher Festpreis ab 800 € pro Durchgang inklusive Anfahrt – neue Brandschutzhelfer können gleich mitmachen.
Häufige Fragen
Ist die Auffrischung für Brandschutzhelfer Pflicht?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss aber sicherstellen, dass seine Brandschutzhelfer ihre Aufgabe im Ernstfall erfüllen können. Die gängige Empfehlung lautet deshalb, die Ausbildung alle drei bis fünf Jahre aufzufrischen – und früher, wenn sich im Betrieb etwas Wesentliches ändert.
Verfällt das Zertifikat nach einer bestimmten Zeit?
Ein festes Ablaufdatum hat die Teilnahmebescheinigung nicht. Je länger die Ausbildung zurückliegt, desto schwerer lässt sich aber begründen, dass die Kenntnisse noch aktuell sind – etwa gegenüber Berufsgenossenschaft oder Versicherung.
Gehört zur Auffrischung wieder eine Löschübung?
Ja, unbedingt. Gerade der praktische Umgang mit dem Feuerlöscher geht ohne Übung verloren. Bei uns besteht die Auffrischung wie die Ausbildung aus Theorie und Löschübung an echtem Feuer.
Können wir neue und erfahrene Brandschutzhelfer gemeinsam schulen?
Ja. Neue Brandschutzhelfer und solche, die auffrischen, nehmen an derselben Schulung teil. Das spart einen Termin, und die Erfahrenen bringen oft hilfreiche Beispiele aus dem eigenen Betrieb ein.
Was kostet die Auffrischung?
Genauso viel wie die Ausbildung: Festpreis ab 800 € bis 10 Personen und ab 1.250 € bis 20 Personen pro Durchgang, jeweils inklusive Anfahrt – als Inhouse-Schulung oder als Webinar mit Löschübung vor Ort.
Weitere Ratgeber
Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
