
Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen, rechtssicher und praxisnah
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Betriebsbegehungen für Betriebe in Berlin und Brandenburg. Abgestimmt mit Ihrem Brandschutz, damit Sie alle Pflichten mit einem Ansprechpartner erfüllen.
Warum Arbeitssicherheit mehr ist als eine Pflicht
Laut DGUV ereignen sich in Deutschland jedes Jahr knapp 800.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Viele davon lassen sich mit einer sauberen Gefährdungsbeurteilung, verständlichen Unterweisungen und regelmäßigen Kontrollen vermeiden. Genau hier setzt die Arbeitssicherheit an: Sie schützt Ihre Beschäftigten, reduziert Ausfallzeiten und sichert Sie als Arbeitgeber rechtlich ab.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichten jedes Unternehmen, das mindestens eine Person beschäftigt, zu einer sicherheitstechnischen Betreuung. Die Verantwortung dafür trägt immer die Unternehmensleitung. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützt Sie dabei, diese Pflichten vollständig, nachweisbar und mit vertretbarem Aufwand zu erfüllen.
Weil sich Arbeitsschutz und Brandschutz in vielen Punkten überschneiden, betreuen wir beide Bereiche abgestimmt: eine Begehung, eine Unterweisung, ein Maßnahmenplan. Das spart Ihnen Zeit, Termine und doppelte Dokumentation.
- Rechtsgrundlagen
- ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 1 & 2
- Zielgruppe
- Unternehmen, Handwerk, Bildungs- und Pflegeeinrichtungen
- Schwerpunkt
- Arbeitsschutz & Brandschutz aus einer Hand
- Einsatzgebiet
- Berlin, Brandenburg und Umgebung
Diese Pflichten haben Arbeitgeber im Arbeitsschutz
Die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen im Überblick. Wir prüfen, welche davon in Ihrem Betrieb bereits erfüllt sind und wo Handlungsbedarf besteht.
Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen
Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten treffen, ihre Wirksamkeit überprüfen und sie an sich ändernde Gegebenheiten anpassen.
Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren
Für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit sind die Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und die festgelegten Maßnahmen schriftlich zu dokumentieren. Seit 2013 gehören psychische Belastungen ausdrücklich dazu.
Beschäftigte unterweisen
Beschäftigte sind bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei neuen Arbeitsmitteln oder Technologien zu unterweisen, nach DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich.
Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen
Jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten muss sich sicherheitstechnisch betreuen lassen. Den Umfang der Betreuung regelt die DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Arbeitsschutzausschuss bilden
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einrichten, der mindestens einmal im Vierteljahr zusammentritt.
Erste Hilfe und Brandbekämpfung organisieren
Arbeitgeber müssen Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung treffen und dafür Beschäftigte benennen, zum Beispiel Ersthelfer und Brandschutzhelfer.
Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Wie viel Betreuung Ihr Betrieb benötigt, legt die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ fest. Sie unterscheidet je nach Betriebsgröße verschiedene Modelle. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen, welches Modell für Sie gilt und wie viele Einsatzstunden daraus folgen.
Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte
Kleinbetriebe erhalten eine Grundbetreuung, die in festen Abständen wiederholt wird, meist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Hinzu kommt eine anlassbezogene Betreuung, etwa bei der Planung neuer Arbeitsplätze, bei neuen Maschinen oder nach einem Arbeitsunfall.
Regelbetreuung ab 11 Beschäftigten
Die Betreuung setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Für die Grundbetreuung gibt die DGUV Vorschrift 2 feste Einsatzzeiten vor, die sich nach der Betreuungsgruppe Ihrer Branche und der Zahl der Beschäftigten richten. Den betriebsspezifischen Teil ermitteln Sie gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit anhand der konkreten Gefährdungen in Ihrem Betrieb.
Alternative bedarfsorientierte Betreuung
In kleineren Betrieben kann die Unternehmerin oder der Unternehmer statt der Regelbetreuung das sogenannte Unternehmermodell wählen. Sie oder er nimmt dann selbst an Motivations- und Informationsmaßnahmen teil und holt bei Bedarf externe Fachleute hinzu. Ob und bis zu welcher Betriebsgröße das möglich ist, legt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse fest.
Neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nach ASiG auch eine betriebsärztliche Betreuung erforderlich. Wir stimmen uns dafür eng mit Ihrem Betriebsarzt ab.
Unsere Leistungen in der Arbeitssicherheit
Von der einmaligen Gefährdungsbeurteilung bis zur dauerhaften Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Sie buchen genau den Umfang, den Ihr Betrieb braucht.
Sicherheitstechnische Betreuung
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, inklusive Ermittlung der Einsatzzeiten, Jahresplanung und nachvollziehbarer Dokumentation für Behörden und Berufsgenossenschaft.
Gefährdungsbeurteilung
Erstellung, Prüfung und Fortschreibung Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG: für Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe und psychische Belastungen.
Unterweisungen
Praxisnahe Erst- und Wiederholungsunterweisungen vor Ort, mit Teilnehmerliste und Nachweis. Auf Wunsch kombiniert mit der jährlichen Brandschutzunterweisung.
Betriebsbegehungen
Regelmäßige Begehungen von Arbeitsstätten, Lagern und Werkstätten mit Fotodokumentation, Mängelliste und priorisierten Maßnahmen.
Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Vorbereitung, Moderation und Protokoll der vierteljährlichen ASA-Sitzungen, einschließlich Nachverfolgung der beschlossenen Maßnahmen.
Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
Beurteilung von Büro-, Bildschirm- und Homeoffice-Arbeitsplätzen nach Arbeitsstättenverordnung, mit konkreten Empfehlungen zu Ergonomie, Beleuchtung und Raumklima.
Gefahrstoffe & Arbeitsmittel
Unterstützung beim Gefahrstoffverzeichnis, bei Betriebsanweisungen und bei der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl geeigneter PSA auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, verständliche Tragehinweise und Unterweisung in der richtigen Benutzung.
Unfallanalyse & Beratung
Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen, Ableitung wirksamer Gegenmaßnahmen und Beratung bei der Planung neuer Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren.
Die Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ist das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes. Aus ihr ergeben sich alle weiteren Maßnahmen, von der Unterweisung über die Schutzausrüstung bis zur Betriebsanweisung. Wir gehen dabei nach den Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) vor.
- 1
Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Wir erfassen, welche Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Personengruppen betrachtet werden, auch Auszubildende, Schwangere oder Beschäftigte mit besonderem Schutzbedarf.
- 2
Gefährdungen ermitteln
Mechanische, elektrische und thermische Gefährdungen, Gefahrstoffe, Lärm, Brand- und Explosionsgefahren, physische und psychische Belastungen: Wir gehen alle relevanten Faktoren systematisch durch.
- 3
Gefährdungen beurteilen
Jede Gefährdung wird nach Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichem Schadensausmaß bewertet, damit klar ist, wo Sie zuerst handeln müssen.
- 4
Maßnahmen festlegen
Nach dem STOP-Prinzip haben technische und organisatorische Lösungen Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung. Jede Maßnahme erhält eine Zuständigkeit und eine Frist.
- 5
Maßnahmen umsetzen
Wir begleiten die Umsetzung, beantworten Rückfragen Ihrer Führungskräfte und unterstützen bei Betriebsanweisungen und Unterweisungen.
- 6
Wirksamkeit überprüfen
Bei der nächsten Begehung prüfen wir, ob die Maßnahmen tatsächlich greifen, und passen sie bei Bedarf an.
- 7
Dokumentieren und fortschreiben
Sie erhalten eine prüffähige Dokumentation, die bei Änderungen im Betrieb, nach Unfällen oder neuen Vorschriften aktualisiert wird.
Arbeitssicherheit und Brandschutz gemeinsam gedacht
In den meisten Betrieben werden Arbeits- und Brandschutz von verschiedenen Dienstleistern betreut, mit getrennten Terminen, getrennten Berichten und manchmal widersprüchlichen Empfehlungen. Bei uns greifen beide Bereiche ineinander.
Die sicherheitstechnische Betreuung übernimmt eine erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit aus unserem Partnernetzwerk, den Brandschutz rescuvac. Für Sie bleibt es bei einem Ansprechpartner und einem abgestimmten Maßnahmenplan.
- Gemeinsame Begehung für Arbeits- und Brandschutz
- Kombinierte jährliche Unterweisung
- Eine Gefährdungsbeurteilung inklusive Brandgefährdung
- Abgestimmte Flucht- und Rettungswege
- Organisation von Brandschutz- und Ersthelfern
- Ein Maßnahmenplan statt mehrerer Berichte
So starten wir Ihre Betreuung
Erstgespräch & Bedarfsermittlung
Wir klären Branche, Beschäftigtenzahl, Standorte und den zuständigen Unfallversicherungsträger und ermitteln daraus den gesetzlich erforderlichen Betreuungsumfang.
Erstbegehung & Bestandsaufnahme
Bei einer ersten Begehung verschaffen wir uns ein Bild von Ihren Arbeitsplätzen, vorhandenen Unterlagen und offenen Punkten im Arbeits- und Brandschutz.
Maßnahmenplan & Umsetzung
Sie erhalten einen priorisierten Maßnahmenplan. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Dokumente werden Schritt für Schritt erstellt oder aktualisiert.
Laufende Betreuung
Regelmäßige Begehungen, ASA-Sitzungen und Wiederholungsunterweisungen sorgen dafür, dass Ihr Arbeitsschutz dauerhaft aktuell und prüfsicher bleibt.
Für wen wir Arbeitssicherheit anbieten
Wir betreuen kleine und mittelständische Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen in Brandenburg an der Havel, Potsdam, Berlin und dem gesamten Land Brandenburg.
- Handwerksbetriebe und Werkstätten
- Büros, Verwaltungen und Dienstleister
- Produktion, Lager und Logistik
- Kitas, Schulen und Bildungseinrichtungen
- Pflegeeinrichtungen und Praxen
- Handel, Gastronomie und Hotellerie
Häufige Fragen zur Arbeitssicherheit
Braucht mein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jedes Unternehmen, das mindestens eine Person beschäftigt, eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Das gilt auch für Teilzeitkräfte, Minijobber und Auszubildende. Wie umfangreich die Betreuung sein muss, regelt die DGUV Vorschrift 2.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten richten sich vor allem nach der Zahl der Beschäftigten, der Branche (Betreuungsgruppe) und dem betriebsspezifischen Aufwand. Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot. Für kleine Betriebe ist eine externe Fachkraft fast immer günstiger als eine eigene ausgebildete Sifa.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Das Gesetz schreibt keinen festen Turnus vor. Die Gefährdungsbeurteilung muss aber aktuell sein und bei Änderungen überprüft werden: bei neuen Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren oder Gefahrstoffen, bei Umbauten, nach Arbeitsunfällen und bei neuen Vorschriften. In der Praxis hat sich eine Überprüfung im Rahmen der regelmäßigen Begehungen bewährt.
Wie oft müssen Beschäftigte unterwiesen werden?
Nach DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich, außerdem vor Aufnahme der Tätigkeit und bei wesentlichen Änderungen. Jugendliche unter 18 Jahren müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens halbjährlich unterwiesen werden. Jede Unterweisung sollte schriftlich dokumentiert werden.
Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?
Eine fehlende oder unvollständige Gefährdungsbeurteilung ist eine Ordnungswidrigkeit, die von der Arbeitsschutzbehörde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, kann die Berufsgenossenschaft außerdem Regress fordern, und es drohen persönliche Haftungsrisiken für die Verantwortlichen.
Was ist der Unterschied zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt?
Beide beraten den Arbeitgeber nach dem ASiG, aber mit unterschiedlichem Schwerpunkt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kümmert sich um sichere Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Abläufe. Der Betriebsarzt ist für arbeitsmedizinische Vorsorge und gesundheitliche Fragen zuständig. Beide Aufgaben sind getrennt zu bestellen und arbeiten eng zusammen.
Warum Arbeitssicherheit und Brandschutz zusammen?
Viele Pflichten überschneiden sich: Gefährdungsbeurteilung, jährliche Unterweisung, Begehungen, Flucht- und Rettungswege sowie die Organisation von Brandschutz- und Ersthelfern. Werden beide Bereiche gemeinsam geplant, sparen Sie Termine, doppelte Dokumente und Abstimmungsaufwand.
Wer führt die sicherheitstechnische Betreuung durch?
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt unser Kooperationspartner Arbeits- und Brandschutz Böldicke. Ihr Ansprechpartner bleibt rescuvac, und Arbeits- und Brandschutz werden eng aufeinander abgestimmt.
In welchem Gebiet ist die Betreuung möglich?
Wir betreuen Unternehmen in Berlin, Brandenburg und Umgebung, unter anderem in Brandenburg an der Havel, Potsdam und Berlin. Für Betriebe mit mehreren Standorten sprechen Sie uns gerne an.
Ist Ihr Arbeitsschutz auf dem aktuellen Stand?
Schildern Sie uns kurz Ihren Betrieb. Wir ermitteln den erforderlichen Betreuungsumfang und melden uns mit einem transparenten Angebot für Arbeitssicherheit und Brandschutz.
