
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Der Brandschutzbeauftragte berät die Unternehmensleitung in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Die Ausbildung vermittelt das dafür notwendige Fachwissen praxisnah und orientiert sich inhaltlich an DGUV Information 205-003.
- Rechtsgrundlage
- DGUV Information 205-003
- Format
- Grundausbildung sowie regelmäßige Fortbildung
- Zielgruppe
- Angehende und bestellte Brandschutzbeauftragte
- Ort
- Nach Absprache inhouse oder in Kooperation
- Turnus Fortbildung
- Empfohlen alle 3 Jahre
- Umfang
- Grundausbildung 64 UE, Fortbildung 16 UE (je 45 Minuten)
Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten
Der Brandschutzbeauftragte unterstützt die Unternehmensleitung dabei, die Verantwortung für den Brandschutz wahrzunehmen – von der Mitwirkung bei Brandschutzordnung und Flucht- und Rettungsplänen über die Durchführung von Begehungen bis zur Schulung von Beschäftigten und Brandschutzhelfern.
Die inhaltliche Ausrichtung der Ausbildung orientiert sich an DGUV Information 205-003 und wird individuell auf Vorkenntnisse und betriebliche Anforderungen abgestimmt.
Für wen die Ausbildung geeignet ist
- Beschäftigte, die als Brandschutzbeauftragte bestellt werden sollen
- Bestellte Brandschutzbeauftragte mit Fortbildungsbedarf
- Führungskräfte mit Zuständigkeit für den betrieblichen Brandschutz
Inhalte der Ausbildung
Rechtliche Grundlagen
Bauordnungsrecht, Arbeitsschutzrecht, Unfallverhütungsvorschriften und die Stellung des Brandschutzbeauftragten im Unternehmen.
Baulicher, anlagentechnischer & organisatorischer Brandschutz
Brandschutzkonzepte, Rettungswege, Brandmelde- und Löschanlagen, Brandschutzordnung und -dokumentation.
Gefahrstoffe & Explosionsschutz
Umgang mit brennbaren und gefährlichen Stoffen, Grundlagen des Explosionsschutzes im betrieblichen Kontext.
Beratung, Kommunikation & Übungsleitung
Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Behörden, Planung von Begehungen und Räumungsübungen, Kommunikation mit der Unternehmensleitung.
Was die Ausbildung vermittelt
Nach der Ausbildung verfügen Teilnehmende über das notwendige Fachwissen, um den betrieblichen Brandschutz eigenverantwortlich zu organisieren, Gefährdungen zu erkennen und die Unternehmensleitung fundiert zu beraten. Alle Inhalte werden praxisnah anhand realer betrieblicher Beispiele vermittelt.
Häufige Fragen
Ist jedes Unternehmen zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtet?
Eine generelle gesetzliche Pflicht besteht nicht, wohl aber in bestimmten Fallkonstellationen – etwa bei erhöhter Brandgefährdung, größeren Gebäuden oder auf Verlangen von Behörden und Versicherern. Ich berate Sie gerne, ob dies auf Ihr Unternehmen zutrifft.
Wie läuft die Fortbildung ab?
Sprechen Sie mich zu Umfang, Terminen und Ablauf der Fortbildung direkt an – ich stimme Format und Inhalte individuell mit Ihnen ab.
Kann ich die Ausbildung mit anderen Leistungen kombinieren?
Ja, viele Kundinnen und Kunden kombinieren die Ausbildung mit der laufenden Betreuung durch Brandschutzbegehungen, Räumungsübungen oder der Erstellung der Brandschutzordnung.
Jetzt Brandschutzbeauftragter-Schulung anfragen
Nennen Sie mir die Anzahl der Teilnehmenden und Ihren Wunschzeitraum – ich melde mich mit einem konkreten Vorschlag.
