Brandschutzordnung nach DIN 14096
Eine Brandschutzordnung regelt, wie sich alle Personen in Ihrem Gebäude im Brandfall verhalten – vom Aushang für Besucher bis zur Anweisung für Ihre Brandschutzhelfer. Ich erstelle sie normgerecht, verständlich und passend zu den baulichen Gegebenheiten vor Ort.
- Rechtsgrundlage
- DIN 14096, ArbStättV, ASR A2.2
- Zielgruppe
- Unternehmen, Bildungs- und Pflegeeinrichtungen, Verwaltungen
- Ablauf
- Begehung, Entwurf, Abstimmung, Aushang & Schulung
- Einsatzgebiet
- Berlin, Brandenburg und Umgebung
Was eine Brandschutzordnung leistet
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist das zentrale Dokument der betrieblichen Brandschutzorganisation. Sie legt fest, wie sich Beschäftigte, Besucher und Personen mit besonderen Aufgaben im Brandfall verhalten – von der Alarmierung über die Evakuierung bis zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.
Sie gliedert sich in drei Teile mit unterschiedlichem Adressatenkreis und wird individuell auf Ihre Immobilie, Nutzung und Personenzahl zugeschnitten – ein generisches Muster aus dem Internet hält einer Prüfung selten stand.
- Teil A: Aushang für alle Personen im Gebäude (Flucht- und Verhaltensregeln auf einen Blick)
- Teil B: Verhaltensregeln für Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben
- Teil C: Handlungsanweisungen für Personen mit besonderen Aufgaben – z. B. Brandschutzhelfer, Räumungshelfer, Führungskräfte
So gehe ich vor
Nach einer Begehung vor Ort erfasse ich Rettungswege, Löschmittel, Brandmelde- und Alarmierungstechnik sowie organisatorische Besonderheiten Ihres Betriebs. Darauf aufbauend entsteht ein Entwurf, den wir gemeinsam abstimmen, bevor die finale Fassung freigegeben, ausgehängt und – auf Wunsch – Ihren Beschäftigten in einer kurzen Schulung vermittelt wird.
- Vor-Ort-Aufnahme von Rettungswegen, Löschmitteln und Meldetechnik
- Abstimmung mit Geschäftsführung, Brandschutzbeauftragten und ggf. der Feuerwehr
- Layoutgerechte Aushangversion sowie digitale Fassung zur internen Verteilung
- Regelmäßige Aktualisierung bei baulichen oder organisatorischen Änderungen
Häufige Fragen: Brandschutzordnung
Brauche ich als kleines Unternehmen wirklich eine Brandschutzordnung?
Das hängt von Gebäudeart, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung ab. Häufig verlangen bereits Versicherer, Behörden oder Brandschutzkonzepte im Baugenehmigungsverfahren mindestens Teil A. Ich prüfe Ihre Situation und sage Ihnen ehrlich, was tatsächlich erforderlich ist.
Wie lange dauert die Erstellung?
Je nach Gebäudegröße und Komplexität liegen zwischen Erstbegehung und fertiger Brandschutzordnung meist ein bis drei Wochen. Den genauen Zeitrahmen bespreche ich mit Ihnen im Erstgespräch.
Muss die Brandschutzordnung regelmäßig aktualisiert werden?
Ja. Bei baulichen Veränderungen, Nutzungsänderungen oder Änderungen der Organisation (z. B. neue Brandschutzhelfer) ist eine Anpassung erforderlich. Ich biete eine regelmäßige Überprüfung im Rahmen der Brandschutzbegehung an.
Weitere Leistungen
Flucht- & Rettungspläne
Normgerechte Flucht- und Rettungspläne mit Rettungswegen, Sammelstellen und Sicherheitskennzeichen nach DIN ISO 23601.
Räumungsübung
Realistisch geplante Räumungsübungen mit Alarmierung, Vollzähligkeitskontrolle und Auswertungsbericht.
Brandschutzbegehung
Regelmäßige Begehungen zur Kontrolle von Rettungswegen, Löscheinrichtungen und Brandschutztüren – mit Mängelprotokoll.
Brandschutzordnung: jetzt unverbindlich anfragen
Schildern Sie mir kurz Ihre Situation – Sie erhalten zeitnah eine ehrliche Einschätzung und einen konkreten Terminvorschlag.
