rescuvac – Brandschutz & Erste Hilfe
Verhaltensregeln, die im Ernstfall sitzen

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Eine Brandschutzordnung regelt, wie sich alle Personen in Ihrem Gebäude im Brandfall verhalten – vom Aushang für Besucher bis zur Anweisung für Ihre Brandschutzhelfer. Ich erstelle sie normgerecht, verständlich und passend zu den baulichen Gegebenheiten vor Ort.

Rechtsgrundlage
DIN 14096, ArbStättV, ASR A2.2
Zielgruppe
Unternehmen, Bildungs- und Pflegeeinrichtungen, Verwaltungen
Ablauf
Begehung, Entwurf, Abstimmung, Aushang & Schulung
Einsatzgebiet
Berlin, Brandenburg und Umgebung

Was eine Brandschutzordnung leistet

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist das zentrale Dokument der betrieblichen Brandschutzorganisation. Sie legt fest, wie sich Beschäftigte, Besucher und Personen mit besonderen Aufgaben im Brandfall verhalten – von der Alarmierung über die Evakuierung bis zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.

Sie gliedert sich in drei Teile mit unterschiedlichem Adressatenkreis und wird individuell auf Ihre Immobilie, Nutzung und Personenzahl zugeschnitten – ein generisches Muster aus dem Internet hält einer Prüfung selten stand.

  • Teil A: Aushang für alle Personen im Gebäude (Flucht- und Verhaltensregeln auf einen Blick)
  • Teil B: Verhaltensregeln für Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben
  • Teil C: Handlungsanweisungen für Personen mit besonderen Aufgaben – z. B. Brandschutzhelfer, Räumungshelfer, Führungskräfte

So gehe ich vor

Nach einer Begehung vor Ort erfasse ich Rettungswege, Löschmittel, Brandmelde- und Alarmierungstechnik sowie organisatorische Besonderheiten Ihres Betriebs. Darauf aufbauend entsteht ein Entwurf, den wir gemeinsam abstimmen, bevor die finale Fassung freigegeben, ausgehängt und – auf Wunsch – Ihren Beschäftigten in einer kurzen Schulung vermittelt wird.

  • Vor-Ort-Aufnahme von Rettungswegen, Löschmitteln und Meldetechnik
  • Abstimmung mit Geschäftsführung, Brandschutzbeauftragten und ggf. der Feuerwehr
  • Layoutgerechte Aushangversion sowie digitale Fassung zur internen Verteilung
  • Regelmäßige Aktualisierung bei baulichen oder organisatorischen Änderungen

Häufige Fragen: Brandschutzordnung

Brauche ich als kleines Unternehmen wirklich eine Brandschutzordnung?

Das hängt von Gebäudeart, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung ab. Häufig verlangen bereits Versicherer, Behörden oder Brandschutzkonzepte im Baugenehmigungsverfahren mindestens Teil A. Ich prüfe Ihre Situation und sage Ihnen ehrlich, was tatsächlich erforderlich ist.

Wie lange dauert die Erstellung?

Je nach Gebäudegröße und Komplexität liegen zwischen Erstbegehung und fertiger Brandschutzordnung meist ein bis drei Wochen. Den genauen Zeitrahmen bespreche ich mit Ihnen im Erstgespräch.

Muss die Brandschutzordnung regelmäßig aktualisiert werden?

Ja. Bei baulichen Veränderungen, Nutzungsänderungen oder Änderungen der Organisation (z. B. neue Brandschutzhelfer) ist eine Anpassung erforderlich. Ich biete eine regelmäßige Überprüfung im Rahmen der Brandschutzbegehung an.

Brandschutzordnung: jetzt unverbindlich anfragen

Schildern Sie mir kurz Ihre Situation – Sie erhalten zeitnah eine ehrliche Einschätzung und einen konkreten Terminvorschlag.