Die Kurzantwort
- Räumungshelfer und Evakuierungshelfer meinen in Betrieben meist dieselbe Rolle: Sie räumen im Alarmfall ihren Bereich.
- Der Arbeitgeber muss nach § 10 Abs. 2 ArbSchG Beschäftigte benennen, die die Evakuierung übernehmen.
- Eine feste Quote gibt es nicht – die Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung: je Bereich mindestens eine Person plus Vertretung.
- Vorbereitet werden sie durch Unterweisung und die regelmäßige Räumungsübung.
Räumungshelfer, Evakuierungshelfer – was ist was?
Im betrieblichen Alltag werden beide Begriffe für dieselbe Aufgabe verwendet. Genau genommen bedeutet Räumung, dass alle Personen ein Gebäude oder einen Bereich selbstständig verlassen. Evakuierung geht weiter: Personen, die das nicht allein können, werden aktiv in Sicherheit gebracht – typisch für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
In Büros, Werkstätten oder Lagern geht es fast immer um die Räumung. Welchen Begriff Sie verwenden, ist zweitrangig – wichtig ist, dass er in Brandschutzordnung und Unterweisung einheitlich ist.
Sind Räumungshelfer Pflicht?
Ja, in dem Sinn, dass jemand diese Aufgabe übernehmen muss. § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte zu benennen, die die Aufgaben der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung übernehmen. Die ASR A2.3 verlangt außerdem, dass Flucht- und Rettungspläne vorhanden sind und die Räumung geübt wird, wo die Gefährdungsbeurteilung es erfordert.
Wie die Räumung abläuft und wer welche Rolle hat, beschreibt die DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Räumung von Gebäuden“. Im Betrieb selbst gehört die Regelung in Teil C der Brandschutzordnung.
Mehr dazu: Räumungsübung: Pflicht, Häufigkeit und Ablauf · Brandschutzordnung
Aufgaben im Alarmfall
- 1Bereich übernehmenBei Alarm geht der Räumungshelfer in seinen festgelegten Bereich und fordert alle Personen auf, das Gebäude über den nächsten Fluchtweg zu verlassen – Kolleginnen, Besucher und Fremdfirmen.
- 2Räume kontrollierenEr sieht in alle Räume, auch in Toiletten, Lager, Besprechungs- und Pausenräume. Türen werden geschlossen, aber nicht abgeschlossen. Aufzüge werden nicht benutzt.
- 3Hilfe organisierenPersonen, die Unterstützung brauchen – etwa mit Gehbehinderung, Verletzung oder Orientierungsproblemen –, werden begleitet oder an einem sicheren Ort betreut, bis die Feuerwehr übernimmt.
- 4An der Sammelstelle meldenZum Schluss verlässt er selbst den Bereich und meldet an der Sammelstelle: Bereich geräumt – oder wer noch fehlt und wo diese Person vermutet wird. Die Sammelstellenverantwortlichen geben das an die Feuerwehr weiter.
Auch außerhalb des Ernstfalls haben Räumungshelfer eine Aufgabe: Sie achten darauf, dass Fluchtwege und Notausgänge frei sind, und melden Mängel – etwa abgestellte Paletten im Flur oder eine verkeilte Brandschutztür.
Wie viele Räumungshelfer brauchen Sie?
Anders als bei Brandschutzhelfern gibt es keinen Richtwert in Prozent. Entscheidend ist, dass jeder Bereich im Alarmfall schnell und vollständig kontrolliert wird. Als Faustregel gilt: mindestens eine Person je Etage oder Gebäudeabschnitt – und für jede eine Vertretung, damit Urlaub, Krankheit und Schichten abgedeckt sind.
Mehr Räumungshelfer brauchen Sie bei unübersichtlichen Grundrissen, vielen Besuchern, Publikumsverkehr oder Beschäftigten, die im Ernstfall Unterstützung brauchen. Die genaue Zahl halten Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest.
Auswahl und Vorbereitung
Gut geeignet sind Beschäftigte, die meist vor Ort sind, ihren Bereich kennen und in einer Ausnahmesituation ruhig und bestimmt auftreten. Sie sollten wissen, wo Fluchtwege, Sammelstelle und Alarmierungsmöglichkeiten sind, wen sie an der Sammelstelle informieren und wie sie mit Personen umgehen, die nicht gehen wollen oder nicht allein gehen können.
Vermittelt wird das in einer Unterweisung, die Sie dokumentieren. Den Praxistest liefert die Räumungsübung: Dort zeigt sich, ob jeder Bereich wirklich kontrolliert wird und die Meldung an der Sammelstelle funktioniert.
Unterschied zum Brandschutzhelfer
Hauptaufgabe
- Brandschutzhelfer
- Entstehungsbrände löschen, alarmieren
- Räumungshelfer
- Bereich räumen, Personen zum Ausgang leiten, Vollständigkeit melden
Rechtsgrundlage
- Brandschutzhelfer
- § 10 ArbSchG, ASR A2.2
- Räumungshelfer
- § 10 ArbSchG, ASR A2.3
Anzahl
- Brandschutzhelfer
- Richtwert 5 % der Anwesenden
- Räumungshelfer
- Nach Gefährdungsbeurteilung, je Bereich mit Vertretung
Vorbereitung
- Brandschutzhelfer
- Ausbildung mit Theorie und Löschübung (DGUV Information 205-023)
- Räumungshelfer
- Unterweisung zu Bereich und Ablauf, Praxis in der Räumungsübung
In der Brandschutzhelfer-Ausbildung behandeln wir Alarmierung und Räumung in der Theorie. Wie die Räumung in Ihrem Gebäude konkret abläuft, zeigt aber erst die Übung vor Ort.
Räumung üben statt hoffen
Wir planen und begleiten Ihre Räumungsübung, werten sie mit Ihnen aus und bilden Ihre Brandschutzhelfer aus – in Berlin, Brandenburg und Umgebung.
Häufige Fragen
Kann ein Brandschutzhelfer gleichzeitig Räumungshelfer sein?
In kleinen Betrieben ist das üblich und zulässig. In größeren Betrieben sollten die Rollen getrennt sein: Wer gerade einen Entstehungsbrand löscht, kann nicht gleichzeitig seinen Bereich kontrollieren. Legen Sie in der Brandschutzordnung fest, wer im Ernstfall was übernimmt.
Wie erkennt man Räumungshelfer im Ernstfall?
Bewährt haben sich Warnwesten mit Aufdruck, die griffbereit am Arbeitsplatz liegen. So sehen Beschäftigte, Besucher und die Feuerwehr sofort, wer Anweisungen gibt und wen sie ansprechen können.
Brauchen Räumungshelfer ein Zertifikat?
Eine vorgeschriebene Ausbildung mit Zertifikat wie bei Brandschutzhelfern gibt es nicht. Sie müssen aber nachweisbar unterwiesen sein – halten Sie Datum, Inhalte und Teilnehmende schriftlich fest.
Was ist mit Besuchern und Fremdfirmen?
Sie kennen das Gebäude nicht und sind auf die Räumungshelfer angewiesen. Deshalb gehört zur Kontrolle auch der Blick in Besprechungsräume und Bereiche, in denen Fremdfirmen arbeiten. Eine Besucherliste am Empfang hilft, an der Sammelstelle niemanden zu vergessen.
Wie oft sollten Räumungshelfer üben?
Mindestens bei jeder Räumungsübung – in der Regel einmal im Jahr. Neue Räumungshelfer sollten ihren Bereich vorher einmal mit Fluchtweg und Sammelstelle abgehen.
Weitere Ratgeber
- Brandschutzbeauftragter: Wann ist er Pflicht?
- Feuerlöscher im Betrieb: Anzahl, Standort und Prüfung
- Brandschutzordnung: Wer braucht sie und was gehört hinein?
- Ist ein Brandschutzhelfer Pflicht?
- Was kostet eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?
- Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragter? Der Unterschied
- Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
- Brandschutzunterweisung: Pflicht, Häufigkeit und Inhalte
- Brandschutzhelfer-Auffrischung: Wann ist sie nötig?
- Räumungsübung: Pflicht, Häufigkeit und Ablauf
Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
