Die Kurzantwort
- Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Brandschutzbeauftragten gibt es nicht.
- Pflicht wird er durch Sonderbaurecht, eine Auflage in der Baugenehmigung, eine Behörde oder den Versicherer.
- Typische Fälle: Verkaufsstätten über 2.000 m², Industriebauten über 5.000 m², Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
- Ist er vorgeschrieben, braucht er 64 Unterrichtseinheiten Ausbildung und alle drei Jahre 16 UE Pflicht-Fortbildung.
Keine allgemeine Pflicht – aber viele Ausnahmen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, den Brandschutz im Betrieb zu organisieren und Beschäftigte für die Brandbekämpfung zu benennen – das sind die Brandschutzhelfer. Einen Brandschutzbeauftragten nennt es nicht. Auch die Technische Regel ASR A2.2 verlangt ihn nicht.
Die Pflicht entsteht deshalb fast immer an anderer Stelle: dort, wo ein Gebäude besonders groß, besonders genutzt oder besonders gefährdet ist. Dann regeln Bauordnungsrecht, Genehmigung oder Versicherer, dass eine fachkundige Person den Brandschutz im Alltag im Blick behält.
Zum Unterschied der beiden Rollen: Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragter?
Die fünf typischen Pflichtfälle
- Sonderbauten: Für bestimmte Gebäude schreibt das Bauordnungsrecht der Länder einen Brandschutzbeauftragten vor. Bekannte Beispiele aus den Musterregelungen: Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 m² Verkaufsfläche (Muster-Verkaufsstättenverordnung) und Industriebauten mit mehr als 5.000 m² Geschossfläche (Muster-Industriebaurichtlinie). Auch für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Versammlungsstätten kann es je nach Land entsprechende Vorgaben geben.
- Baugenehmigung und Brandschutzkonzept: Häufig steht die Forderung als Auflage in der Baugenehmigung oder im genehmigten Brandschutzkonzept – auch bei Gebäuden, die kein Sonderbau im engeren Sinn sind. Diese Auflage ist verbindlich.
- Anordnung einer Behörde: Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle oder Arbeitsschutzbehörde können einen Brandschutzbeauftragten im Einzelfall verlangen, etwa nach einer Brandverhütungsschau oder bei festgestellten Mängeln.
- Vorgabe des Versicherers: Viele Sachversicherer verlangen für größere oder brandgefährdete Betriebe einen Brandschutzbeauftragten. Steht das im Vertrag oder in den Sicherheitsvorschriften, gefährdet ein Verstoß den Versicherungsschutz.
- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung: Wer mit brennbaren Stoffen, Heißarbeiten, großen Lagern oder vielen Personen im Gebäude arbeitet, kann in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass die Brandschutz-Organisation eine fachkundige Person braucht.
Die Musterregelungen setzen die Länder in eigenes Recht um, Schwellenwerte und Details können daher je nach Bundesland abweichen. Maßgeblich ist das, was für Ihr Gebäude genehmigt wurde.
So prüfen Sie Ihren Betrieb
Ob Sie einen Brandschutzbeauftragten brauchen, lässt sich meist in einer Stunde klären. Gehen Sie diese Unterlagen durch:
- Baugenehmigung und Nebenbestimmungen lesen – steht dort „Brandschutzbeauftragter“?
- Brandschutzkonzept bzw. Brandschutznachweis prüfen (Abschnitt organisatorischer Brandschutz)
- Klären, ob Ihr Gebäude als Sonderbau gilt (z. B. Verkaufsstätte, Industriebau, Pflegeeinrichtung)
- Versicherungsvertrag und vereinbarte Sicherheitsvorschriften durchsehen
- Protokolle von Brandverhütungsschau oder Behördenbesuchen auf Auflagen prüfen
- Gefährdungsbeurteilung: Gibt es eine erhöhte Brandgefährdung?
Finden Sie nirgends eine Forderung, ist ein Brandschutzbeauftragter freiwillig. Für größere Betriebe kann er sich trotzdem lohnen: Er hält Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Begehungen und Schulungen an einer Stelle zusammen – und ist bei Behörden und Versicherern ein guter Ansprechpartner.
Bestellung, Ausbildung und Fortbildung
Den Brandschutzbeauftragten bestellt die Unternehmensleitung schriftlich. In der Bestellung stehen seine Aufgaben, seine Befugnisse und die Zeit, die er dafür bekommt. Er berät die Leitung direkt – die Verantwortung für den Brandschutz bleibt aber bei ihr.
Voraussetzung ist eine Ausbildung nach DGUV Information 205-003: 64 Unterrichtseinheiten mit Lernerfolgskontrolle. Damit die Fachkunde erhalten bleibt, ist innerhalb von drei Jahren eine Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten Pflicht. Planen Sie diese Termine von Anfang an mit ein.
Eigene Beschäftigte oder extern?
Beides ist möglich. Ein eigener Brandschutzbeauftragter kennt den Betrieb am besten und ist immer vor Ort – braucht aber die lange Ausbildung, regelmäßige Fortbildung und echte Zeit im Arbeitsalltag. Kleinere und mittlere Betriebe vergeben die Aufgabe deshalb oft an einen externen Dienstleister.
Wichtig ist in beiden Fällen: Brandschutzhelfer braucht Ihr Betrieb trotzdem. Sie sind im Ernstfall vor Ort und werden aus den eigenen Beschäftigten ausgebildet.
Ausbildung und Unterstützung aus einer Hand
Wir bilden Brandschutzbeauftragte nach DGUV Information 205-003 aus und übernehmen einzelne Aufgaben wie Brandschutzbegehung oder Brandschutzordnung für Sie.
Häufige Fragen
Gibt es eine Mitarbeiterzahl, ab der ein Brandschutzbeauftragter Pflicht ist?
Nein. Anders als bei Brandschutzhelfern hängt die Pflicht nicht an der Zahl der Beschäftigten, sondern an Gebäude, Genehmigung, Behörde oder Versicherer. Ein kleiner Betrieb in einem großen Industriebau kann betroffen sein, ein großes Büro in einem normalen Gebäude oft nicht.
Was passiert, wenn ein vorgeschriebener Brandschutzbeauftragter fehlt?
Ist er in Baugenehmigung oder Sonderbaurecht vorgeschrieben, verstößt der Betrieb gegen eine verbindliche Auflage – die Behörde kann die Bestellung anordnen und Bußgelder verhängen. Verlangt der Versicherer ihn, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen.
Darf der Geschäftsführer selbst Brandschutzbeauftragter sein?
Grundsätzlich ja, wenn er die Ausbildung hat und die Zeit für die Aufgabe aufbringt. In der Praxis ist es oft sinnvoller, eine Person zu bestellen, die die Unternehmensleitung berät – denn die Verantwortung für den Brandschutz bleibt ohnehin bei der Leitung.
Ersetzt der Brandschutzbeauftragte die Brandschutzhelfer?
Nein. Brandschutzhelfer sind für jeden Betrieb Pflicht, unabhängig davon, ob es einen Brandschutzbeauftragten gibt. Er organisiert den Brandschutz, die Brandschutzhelfer handeln im Ernstfall vor Ort.
Wie oft muss sich ein Brandschutzbeauftragter fortbilden?
Innerhalb von drei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten – das ist Pflicht, um die Fachkunde zu erhalten (DGUV Information 205-003). Ohne Fortbildung gilt er nicht mehr als fachkundig.
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Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
