Die Kurzantwort
- Die Brandschutzordnung folgt der DIN 14096 und besteht aus drei Teilen: A für alle Personen, B für alle Beschäftigten, C für Personen mit besonderen Aufgaben.
- Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für jeden Betrieb gibt es nicht – verlangt wird sie aber oft durch Baugenehmigung, Sonderbauvorschriften oder den Versicherer.
- Sie muss zum Gebäude und zur Organisation passen – ein Muster aus dem Internet reicht selten.
- Die Norm sieht eine Überprüfung spätestens alle zwei Jahre vor, bei Änderungen sofort.
Was eine Brandschutzordnung ist
Die Brandschutzordnung ist das zentrale Regelwerk für den Brandfall in Ihrem Betrieb. Sie beantwortet drei Fragen: Wie verhindern wir Brände? Was tut jede Person, wenn es doch brennt? Und wer übernimmt welche besondere Aufgabe? Aufbau und Inhalte beschreibt die DIN 14096.
Sie ist kein Ersatz für bauliche Maßnahmen oder Feuerlöscher, sondern regelt den organisatorischen Brandschutz: Alarmierung, Räumung, Sammelstelle und die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.
Wann eine Brandschutzordnung Pflicht ist
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für jeden Betrieb gibt es nicht. In der Praxis wird eine Brandschutzordnung aber sehr häufig verlangt:
- in der Baugenehmigung oder im Brandschutzkonzept,
- in den Sonderbauvorschriften der Länder – etwa für Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen,
- von Feuerversicherern,
- und häufig bei erhöhter Brandgefährdung.
Auch wo sie nicht ausdrücklich gefordert ist, lohnt sie sich: Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz müssen Sie Maßnahmen für den Brandfall treffen, nach § 12 Ihre Beschäftigten unterweisen. Die Brandschutzordnung bündelt genau diese Regeln in einem Dokument, das sich leicht unterweisen und nachweisen lässt.
Was in Teil A, B und C gehört
Die drei Teile richten sich an unterschiedliche Personen. Welche Teile Sie brauchen, hängt von Ihrem Betrieb ab: Teil A ist fast immer sinnvoll, Teil C dann, wenn es Personen mit besonderen Aufgaben gibt, etwa Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer.
Teil A
Alle Personen im Gebäude – auch Besucher
Ein Aushang auf einer Seite mit Bildzeichen: Brände verhüten, Verhalten im Brandfall, Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch unternehmen.
- Kurz, bildhaft, ohne Fachbegriffe
- Hängt gut sichtbar, oft neben dem Flucht- und Rettungsplan
- Notruf 112 und interne Meldewege
Teil B
Alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben
Ein Textteil, der die Regeln aus Teil A ausführlich und betriebsbezogen erklärt.
- Brandverhütung, z. B. Rauchverbot, Umgang mit Elektrogeräten, Ordnung
- Brand- und Rauchausbreitung: Brandschutztüren nicht festkeilen
- Flucht- und Rettungswege, Sammelstelle
- Melde- und Löscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall, Alarmsignale, besondere Regeln
Teil C
Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Konkrete Anweisungen für Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Führungskräfte und Haustechnik.
- Meldung und Alarmierungsablauf
- Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Räumung
- Löschmaßnahmen
- Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
- Nachsorge: Brandstelle sichern, wieder in Betrieb gehen
Erstellen und bekannt machen
Eine gute Brandschutzordnung beginnt mit einem Rundgang: Wo verlaufen die Fluchtwege, wo ist die Sammelstelle, wie wird alarmiert, wo hängen Feuerlöscher und Brandmelder? Daraus entsteht ein Entwurf, der mit Geschäftsführung, Brandschutzbeauftragtem und – wo nötig – der Feuerwehr abgestimmt wird.
Fertig ist sie erst, wenn alle sie kennen. Teil A wird ausgehängt, Teil B ist Inhalt der jährlichen Brandschutzunterweisung, und Teil C erhalten die Personen mit besonderen Aufgaben. Ob die Regeln im Ernstfall tragen, zeigt am besten eine Räumungsübung.
Aktuell halten
Die DIN 14096 sieht vor, die Brandschutzordnung in regelmäßigen Abständen von höchstens zwei Jahren zu überprüfen. Unabhängig davon muss sie angepasst werden, sobald sich etwas ändert:
- Neue Ansprechpartner, Brandschutzhelfer oder Telefonnummern
- Umbau, Umzug oder neue Flucht- und Rettungswege
- Neue Nutzung, neue Arbeitsverfahren oder Gefahrstoffe
- Neue Alarmierungs- oder Brandmeldetechnik
- Erkenntnisse aus einer Räumungsübung oder einem echten Einsatz
Aus der Praxis
Die häufigsten Mängel sind veraltete Namen und Telefonnummern, ein Teil A, der an versteckter Stelle oder gar nicht hängt, und eine Sammelstelle, die nicht zum Flucht- und Rettungsplan passt.
Brandschutzordnung, die zu Ihrem Gebäude passt
Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096 nach einer Begehung vor Ort – mit Aushang, digitaler Fassung und auf Wunsch der Unterweisung Ihrer Beschäftigten.
Häufige Fragen
Brauche ich als kleines Unternehmen eine Brandschutzordnung?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für jeden Betrieb gibt es nicht. Häufig verlangen aber die Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept oder der Versicherer zumindest Teil A. Auch ohne ausdrückliche Pflicht hilft sie: Sie bündelt die Regeln für den Brandfall, die Sie nach § 10 Arbeitsschutzgesetz ohnehin festlegen und nach § 12 unterweisen müssen.
Kann ich ein Muster aus dem Internet verwenden?
Als Gliederungshilfe ja, als fertige Brandschutzordnung meist nicht. Sammelstelle, Meldewege, Zuständigkeiten und die Besonderheiten Ihres Gebäudes müssen stimmen – sonst führt das Dokument im Ernstfall in die Irre. Ein Muster ohne Bezug zum Gebäude fällt bei einer Prüfung schnell auf.
Wer erstellt die Brandschutzordnung?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber oder Betreiber des Gebäudes. Die Erstellung übernimmt oft ein Brandschutzbeauftragter oder ein externer Dienstleister, weil dafür Kenntnisse der Norm und ein Blick auf das Gebäude nötig sind.
Wie oft muss die Brandschutzordnung überprüft werden?
Die DIN 14096 sieht vor, sie in regelmäßigen Abständen von höchstens zwei Jahren zu überprüfen. Zusätzlich muss sie angepasst werden, sobald sich am Gebäude, an der Nutzung oder an der Organisation etwas ändert.
Wie hängen Brandschutzordnung und Unterweisung zusammen?
Die Brandschutzordnung legt die Regeln fest, die Unterweisung macht sie bekannt. Teil B gehört in die jährliche Brandschutzunterweisung aller Beschäftigten, Teil C wird den Personen mit besonderen Aufgaben vermittelt, zum Beispiel in der Brandschutzhelfer-Ausbildung.
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Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
