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Ratgeber · Unterweisung

Brand­schutz­unter­weisung: Pflicht, Häufigkeit und Inhalte

Jeder Betrieb muss seine Beschäftigten regelmäßig zum Brandschutz unterweisen. Doch wie oft genau, was gehört hinein, und wie weisen Sie die Unterweisung im Ernstfall nach? Der Überblick mit Checkliste.

Von Christian Schramm, BrandschutzbeauftragterStand: 11. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Die Kurzantwort

  • Alle Beschäftigten müssen zum Brandschutz unterwiesen werden – nicht nur die Brandschutzhelfer.
  • Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich, Jugendliche halbjährlich.
  • Zusätzlich immer dann, wenn sich im Betrieb etwas Wesentliches ändert.
  • Jede Unterweisung wird schriftlich dokumentiert – mit Datum, Inhalten und Unterschriften.
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Rechtsgrundlagen

Die allgemeine Pflicht steht in § 12 Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten ausreichend und angemessen unterweisen. Die Arbeitsstättenverordnung (§ 6) konkretisiert das für den Brandschutz: Die Beschäftigten sind über Maßnahmen gegen Brände, Fluchtwege und Notausgänge zu unterweisen – vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich.

Wie das in der Praxis aussieht, beschreibt die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in Abschnitt 7.2. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 fordert ebenfalls eine mindestens jährliche Unterweisung und deren Dokumentation.

Unterweisung oder Ausbildung – was ist der Unterschied?

Beides wird oft verwechselt, ist aber nicht dasselbe – und Sie brauchen beides:

BrandschutzunterweisungBrandschutzhelfer-Ausbildung
Für wen?Alle BeschäftigtenAusgewählte Beschäftigte, Richtwert 5 %
ZielRichtiges Verhalten im Brandfall, Brände verhütenEntstehungsbrände bekämpfen, Kolleginnen und Kollegen unterstützen
Wie oft?Vor Tätigkeitsbeginn, dann mindestens jährlichEinmalig, Auffrischung empfohlen alle 3–5 Jahre
PraxisEmpfehlenswert, z. B. kurze Feuerlöscher-ÜbungFester Bestandteil: Löschübung

Mehr zur Ausbildung: Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?

Wann unterwiesen werden muss

Vor dem ersten Arbeitstag

Neue Beschäftigte, Auszubildende, Praktikanten und Leiharbeitskräfte – bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen.

Mindestens einmal jährlich

Als Wiederholungsunterweisung für alle. Jugendliche unter 18 Jahren mindestens halbjährlich.

Bei Veränderungen

Umbau, Umzug, neue Fluchtwege, neue Arbeitsverfahren oder Gefahrstoffe, geänderte Brandschutzordnung.

Nach einem Ereignis

Nach einem Brand, einem Beinahe-Ereignis oder einer Räumungsübung, die Schwächen gezeigt hat.

Checkliste: Das gehört in die Brandschutzunterweisung

Die Inhalte richten sich nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung und Ihrer Brandschutzordnung. Diese Punkte sollten in keinem Betrieb fehlen:

  • Brände verhüten: Ordnung, Umgang mit Elektrogeräten, Rauchverbot, Heißarbeiten, brennbare Stoffe im eigenen Bereich
  • Verhalten im Brandfall: Ruhe bewahren, Alarm auslösen, Notruf 112 mit den wichtigsten Angaben
  • Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Sammelstelle – anhand des Flucht- und Rettungsplans
  • Standorte der Feuerlöscher und Wandhydranten, Grundregeln zur Bedienung
  • Bedeutung von Brand- und Rauchschutztüren: nie festkeilen, nie verstellen
  • Alarmsignale im Betrieb und was bei Alarm konkret zu tun ist
  • Inhalte der Brandschutzordnung, insbesondere Teil A (Aushang) und Teil B (für alle Beschäftigten)
  • Ansprechpersonen: Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer (falls benannt), Brandschutzbeauftragter, Vorgesetzte
  • Besondere Gefahren am eigenen Arbeitsplatz, z. B. Lager, Werkstatt, Küche, Labor

So gelingt die Unterweisung

Eine Unterweisung soll im Ernstfall abrufbar sein – nicht nur unterschrieben. Das hilft:

  • Vor Ort statt nur im Besprechungsraum: Zeigen Sie Fluchtweg, Sammelstelle und den nächsten Feuerlöscher am echten Ort. Das bleibt hängen.
  • Kurz und konkret: Lieber die wichtigsten Regeln für den eigenen Bereich als ein langer Foliensatz zu allgemeinem Brandschutz.
  • Verständlich für alle: Achten Sie auf Sprache und Vorkenntnisse – bei Bedarf mit Bildern oder in weiteren Sprachen.
  • Mit Praxis: Eine kurze Übung am Feuerlöscher nimmt die Scheu vor dem Gerät. Gut kombinierbar mit der jährlichen Unterweisung.
  • Mit Übung des Ernstfalls: Eine Räumungsübung zeigt, ob die Unterweisung angekommen ist.

Richtig dokumentieren

Kommt es zu einem Brand oder Unfall, fragen Berufsgenossenschaft und Versicherung nach dem Nachweis. Ein guter Unterweisungsnachweis enthält:

Datum und Dauer
Name der unterweisenden Person
Behandelte Themen bzw. verwendete Unterlagen
Namen und Unterschriften aller Teilnehmenden

Unterweisung mit Praxis – wir unterstützen

Wir verbinden die Brandschutzunterweisung auf Wunsch mit einer Feuerlöschübung bei Ihnen vor Ort – mit Teilnehmerliste als Nachweis. Gemeinsam mit unserem Partner für Arbeitssicherheit übernehmen wir auch die übrigen jährlichen Unterweisungen.

Häufige Fragen

Muss wirklich jeder Beschäftigte jedes Jahr unterwiesen werden?

Ja. Die Unterweisung ist vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich zu wiederholen – für alle Beschäftigten, unabhängig von Position oder Arbeitszeit. Jugendliche unter 18 Jahren sind nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens halbjährlich zu unterweisen.

Ist die Brandschutzunterweisung dasselbe wie die Brandschutzhelfer-Ausbildung?

Nein. Die Unterweisung richtet sich an alle Beschäftigten und vermittelt das richtige Verhalten im Brandfall. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist eine zusätzliche Qualifikation für einen Teil der Belegschaft – als Richtwert 5 % – mit vertiefter Theorie und praktischer Löschübung.

Wer darf die Brandschutzunterweisung durchführen?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann die Unterweisung selbst durchführen oder fachkundige Personen damit beauftragen, zum Beispiel Vorgesetzte, den Brandschutzbeauftragten, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen externen Dienstleister.

Kann die Unterweisung auch online stattfinden?

Grundsätzlich ja, wenn die Inhalte auf Ihren Betrieb zugeschnitten sind, Rückfragen jederzeit möglich sind und geprüft wird, ob die Inhalte verstanden wurden. Ortsbezogene Punkte wie Fluchtwege, Sammelstelle und Feuerlöscher-Standorte sollten Sie trotzdem vor Ort zeigen.

Wer unterweist Leiharbeitskräfte?

Der Betrieb, in dem sie eingesetzt werden – nur dort kennt man Fluchtwege, Sammelstelle und besondere Gefahren. Bei Fremdfirmen bleibt deren Arbeitgeber für die Unterweisung zuständig. Sie müssen aber dafür sorgen, dass deren Beschäftigte die Brandschutzregeln vor Ort kennen.

Wie lange muss ich die Nachweise aufbewahren?

Eine einheitliche Frist gibt es nicht. Bewahren Sie die Nachweise mindestens so lange auf, bis die nächste Unterweisung dokumentiert ist – besser einige Jahre länger. Im Schadensfall können Berufsgenossenschaft oder Versicherung danach fragen.

Weitere Ratgeber

Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.