Die Kurzantwort
- Die Brandschutzunterweisung ist mindestens einmal im Jahr für alle Beschäftigten Pflicht, für Jugendliche unter 18 Jahren halbjährlich.
- Brandschutzhelfer sollten ihre Ausbildung alle drei bis fünf Jahre auffrischen; eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht.
- Feuerlöscher müssen nach ASR A2.2 alle zwei Jahre von einem Fachkundigen gewartet werden, die Brandschutzordnung ist nach DIN 14096 spätestens alle zwei Jahre zu überprüfen.
- Bestellte Brandschutzbeauftragte müssen sich innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten fortbilden.
Wann ist was wieder fällig?
Tragen Sie ein, wann Sie zuletzt unterwiesen, ausgebildet oder geprüft haben. Leere Felder werden übersprungen.
Sobald Sie ein Datum eintragen, sehen Sie hier die nächsten Termine – sortiert nach Dringlichkeit.
Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser, eingegebene Daten werden nicht übertragen. Die Fristen sind Mindestanforderungen und Empfehlungen – Ihre Gefährdungsbeurteilung kann kürzere Abstände ergeben, etwa nach Umbauten, bei neuen Gefährdungen oder Personalwechsel.
Alle Fristen im Überblick
| Was | Wie oft | Grundlage |
|---|---|---|
| Brandschutzunterweisung aller Beschäftigten | mindestens jährlichPflicht | § 12 ArbSchG, § 6 ArbStättV, § 4 DGUV Vorschrift 1 |
| Auffrischung der Brandschutzhelfer | alle 3 bis 5 JahreEmpfehlung | DGUV Information 205-023; ASR A2.2 Nr. 7.3: Wiederholung in der Praxis alle 2 bis 5 Jahre |
| Wartung der Feuerlöscher | alle 2 JahrePflicht | ASR A2.2 Nr. 7.5.2, Wartung durch Sachkundige nach DIN 14406-4 |
| Überprüfung der Brandschutzordnung | spätestens alle 2 JahreNorm | DIN 14096 |
| Räumungsübung | jährlich empfohlenEmpfehlung | ASR A2.3: „in angemessenen Zeitabständen“; unsere Empfehlung: mindestens einmal im Jahr |
| Fortbildung des Brandschutzbeauftragten | innerhalb von 3 Jahren 16 UEPflicht | DGUV Information 205-003 (Erhalt der Fachkunde) |
„Pflicht“ steht für Vorgaben aus Gesetz, Verordnung oder Unfallversicherung, „Norm“ für die Vorgabe einer DIN-Norm, „Empfehlung“ für bewährte Praxis ohne feste gesetzliche Frist.
Wann es früher fällig wird
Die Fristen sind Höchstabstände. Früher handeln müssen Sie, wenn sich im Betrieb etwas Wesentliches ändert:
- Neue Beschäftigte: Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, nicht erst beim nächsten Jahrestermin.
- Umbau, Umzug oder neue Räume: Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne und Unterweisung anpassen.
- Neue Gefährdungen wie Maschinen, Gefahrstoffe oder Heißarbeiten: Unterweisung und Ausstattung prüfen.
- Brandschutzhelfer verlassen das Unternehmen: rechtzeitig Ersatz ausbilden, damit die Quote stimmt.
- Ein Feuerlöscher wurde benutzt – auch nur kurz: sofort neu befüllen lassen.
Nie wieder eine Frist verpassen
Wenn Sie bei uns schulen, übernehmen wir das Erinnern: Wir melden uns rechtzeitig, bevor Auffrischung oder Unterweisung wieder anstehen. Die jährliche Brandschutzunterweisung als eLearning erledigen Ihre Beschäftigten am eigenen Rechner – mit Abschlusstest und Nachweis für Ihre Unterlagen.
Häufige Fragen
Wie oft muss die Brandschutzunterweisung wiederholt werden?
Mindestens einmal im Jahr für alle Beschäftigten, außerdem vor Aufnahme der Tätigkeit und bei wesentlichen Änderungen im Betrieb. Grundlage sind § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1. Jugendliche unter 18 Jahren müssen nach § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens halbjährlich unterwiesen werden.
Wie oft müssen Brandschutzhelfer aufgefrischt werden?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Empfohlen wird eine Auffrischung alle drei bis fünf Jahre, unter anderem in der DGUV Information 205-023. Die ASR A2.2 nennt als bewährte Praxis eine Wiederholung mit Löschübung alle zwei bis fünf Jahre. Das genaue Intervall legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest.
Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?
Nach ASR A2.2 alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen, etwa einen Sachkundigen nach DIN 14406-4. Kürzere Herstellerfristen gehen vor. Bei starker Beanspruchung, zum Beispiel durch Witterung, Staub oder mobilen Einsatz, können kürzere Abstände nötig sein.
Wie oft muss die Brandschutzordnung überprüft werden?
Die DIN 14096 sieht vor, die Brandschutzordnung in Abständen von höchstens zwei Jahren zu überprüfen. Ändern sich Gebäude, Nutzung oder Organisation, muss sie sofort angepasst werden.
Wie oft muss eine Räumungsübung stattfinden?
Die ASR A2.3 verlangt Räumungsübungen in angemessenen Zeitabständen, eine feste Frist nennt sie nicht. Wir empfehlen mindestens eine Übung pro Jahr, bei hoher Fluktuation, vielen Besuchern oder Personen mit eingeschränkter Mobilität auch häufiger.
Werden meine eingegebenen Daten gespeichert?
Nein. Der Fristen-Rechner rechnet vollständig in Ihrem Browser. Die Kalenderdatei wird ebenfalls direkt auf Ihrem Gerät erzeugt. Es werden keine Daten an Rescuvac oder Dritte übertragen.
Weitere Rechner
Der Rechner gibt eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
