Die Kurzantwort
- Die Anzahl der Feuerlöscher richtet sich nach der ASR A2.2: Aus der Grundfläche ergeben sich die nötigen Löschmitteleinheiten (LE), aus dem Löschvermögen der Löscher deren Anzahl.
- Ein Betrieb mit 200 m² braucht 12 LE, mit 500 m² 21 LE und mit 1.000 m² 36 LE. Über 1.000 m² kommen je weitere angefangene 250 m² 6 LE dazu.
- Es zählen nur Feuerlöscher mit mindestens 6 LE, und in jedem Geschoss muss mindestens ein solcher Löscher hängen.
- Von jeder Stelle aus dürfen es höchstens 20 Meter Laufweg bis zum nächsten Feuerlöscher sein.
Wie viele Feuerlöscher brauchen Sie?
Geben Sie die Grundfläche Ihrer Räume ein – wir rechnen die Löschmitteleinheiten und die Zahl der Feuerlöscher für Sie aus.
Grundausstattung für Brandklasse A (feste Stoffe wie Papier, Holz, Textilien) nach ASR A2.2, Tabellen 2 und 3. Gezählt werden nur Löscher mit mindestens 6 LE, in jedem Geschoss mindestens 6 LE. Gibt es auch brennbare Flüssigkeiten (Brandklasse B), muss das Löschvermögen für B ebenfalls reichen. Maßgeblich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.
So rechnet der Feuerlöscher-Rechner
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Löschmitteleinheiten aus der Fläche
Die Summe der Grundflächen aller Etagen ergibt nach Tabelle 3 der ASR A2.2 die nötigen LE – von 6 LE bis 50 m² bis 36 LE bis 1.000 m², danach je weitere angefangene 250 m² plus 6 LE.
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Löscher nach Löschvermögen
Jeder Feuerlöscher bringt je nach Löschvermögen eine feste Zahl LE mit (Tabelle 2). Die nötigen LE geteilt durch die LE pro Löscher, aufgerundet, ergibt die Anzahl.
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Mindestens ein Löscher je Geschoss
Jedes Geschoss braucht mindestens 6 LE. Haben Sie mehr Etagen als rechnerisch Löscher, gibt die Zahl der Etagen den Ausschlag.
Die vollständige Tabelle, welcher Löscher wohin passt und wo er hängen muss, lesen Sie im Ratgeber Feuerlöscher im Betrieb.
Beispiele aus der Praxis
| Betrieb | Fläche | Nötige LE | Feuerlöscher |
|---|---|---|---|
| Kleines Büro | 80 m² | 9 LE | 2 × 21A |
| Arztpraxis | 250 m² | 15 LE | 3 × 21A |
| Verwaltung auf zwei Etagen | 900 m², 2 Etagen | 33 LE | 3 × 43A |
| Halle mit Büro | 1.600 m² | 54 LE | 4 × 55A |
Grundausstattung bei normaler Brandgefährdung, ohne zusätzliche Löscher für den 20-m-Laufweg oder für Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung.
Was die Rechnung nicht abdeckt
- Laufweg: Höchstens 20 m zum nächsten Löscher. Ob das passt, zeigt nur der Grundriss – in langen Fluren oder verwinkelten Etagen brauchen Sie oft mehr Geräte.
- Erhöhte Brandgefährdung: Zusätzliche Löscher direkt an der Gefahrenstelle, in der Regel 5 m, höchstens 10 m entfernt.
- Andere Brandklassen: Fettbrandlöscher (F) in Küchen, CO₂-Löscher an Serverräumen und Schaltschränken. Für C, D und F gibt es keine Löschmitteleinheiten.
- Mehrere Firmen im Gebäude: Löscher dürfen gemeinsam genutzt werden, wenn jeder Arbeitgeber den Zugriff für seine Beschäftigten sicherstellt.
- Bedienung: Löscher helfen nur, wenn jemand sie einsetzen kann. Dafür braucht es ausgebildete Brandschutzhelfer.
Wir prüfen bei einer Brandschutzbegehung, ob Anzahl, Standorte und Kennzeichnung Ihrer Feuerlöscher stimmen, organisieren die Feuerlöscherprüfung und bilden Ihre Brandschutzhelfer mit Löschübung an echtem Feuer aus.
Häufige Fragen
Wie viele Feuerlöscher braucht ein Büro mit 100 m²?
Nach ASR A2.2 braucht eine Fläche bis 100 m² bei normaler Brandgefährdung 9 Löschmitteleinheiten (LE). Das sind zum Beispiel zwei Feuerlöscher mit je 6 LE (Löschvermögen 21A) oder ein Feuerlöscher mit mindestens 9 LE (27A). Zusätzlich darf der Laufweg zum nächsten Löscher von keiner Stelle aus mehr als 20 Meter betragen.
Was ist eine Löschmitteleinheit (LE)?
Eine Löschmitteleinheit ist eine Rechengröße aus der ASR A2.2. Sie macht Feuerlöscher mit unterschiedlichem Löschvermögen vergleichbar und addierbar. Ein Löscher mit 21A zählt 6 LE, mit 27A 9 LE, mit 34A 10 LE, mit 43A 12 LE und mit 55A 15 LE. Das Löschvermögen steht auf dem Etikett des Feuerlöschers.
Zählen kleine Feuerlöscher mit geringem Löschvermögen mit?
Im Regelfall nein. Für die Grundausstattung zählen nach ASR A2.2 nur Feuerlöscher mit mindestens 6 Löschmitteleinheiten, also ab einem Löschvermögen von 21A. Kleinere Löscher mit mindestens 2 LE sind nur ausnahmsweise erlaubt: wenn sie die Bedienung erleichtern, die maximale Entfernung zum nächsten Löscher halbiert und die Zahl der Brandschutzhelfer verdoppelt wird.
Wird die Fläche aller Etagen zusammengerechnet?
Ja. Die ASR A2.2 geht von der Summe der Grundflächen aller Ebenen aus. Zusätzlich müssen in jedem Geschoss mindestens 6 Löschmitteleinheiten bereitstehen, also mindestens ein anrechenbarer Feuerlöscher pro Etage. Flächen im Freien wie Grünanlagen oder Parkplätze bleiben unberücksichtigt.
Was gilt bei erhöhter Brandgefährdung?
Dann reicht die Grundausstattung nicht. Werkstätten, Lackierereien, Lager mit viel brennbarem Material oder Großküchen brauchen zusätzliche, für die jeweilige Brandklasse geeignete Löscher in kurzer Entfernung – in der Regel 5 m, höchstens 10 m Laufweg. In Küchen gehört etwa ein Fettbrandlöscher an die Fritteuse. Was genau nötig ist, legt die Gefährdungsbeurteilung fest.
Wie oft müssen Feuerlöscher gewartet werden?
Nach ASR A2.2 alle 2 Jahre durch einen Fachkundigen, zum Beispiel einen Sachkundigen nach DIN 14406-4. Kürzere Herstellerfristen gehen vor, und bei starker Beanspruchung durch Witterung, Staub oder mobilen Einsatz können kürzere Abstände nötig sein.
Weitere Rechner
Der Rechner gibt eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
