Die Kurzantwort
- Im Ernstfall alarmieren Brandschutzhelfer, löschen Entstehungsbrände, unterstützen die Räumung und weisen die Feuerwehr ein.
- Im Alltag achten sie auf freie Fluchtwege, zugängliche Feuerlöscher und geschlossene Brandschutztüren und melden Mängel.
- Sie löschen nur, wenn es ohne eigene Gefahr möglich ist. Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt beim Arbeitgeber.
- Benannt werden sie vom Arbeitgeber nach § 10 ArbSchG, als Richtwert 5 % der Beschäftigten.
Aufgaben im Ernstfall
Alarmieren
Hausalarm oder Handfeuermelder auslösen, Feuerwehr unter 112 rufen oder dafür sorgen, dass jemand es tut, und Menschen in der Nähe warnen.
Entstehungsbrände löschen
Kleine Brände mit dem passenden Feuerlöscher bekämpfen, bevor sie sich ausbreiten – ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
Bei der Räumung unterstützen
Kolleginnen, Kollegen und Besucher zum Ausgang und zur Sammelstelle lenken, Türen schließen, Hilfsbedürftige nicht vergessen.
Feuerwehr einweisen
Beim Eintreffen berichten: Wo brennt es, was brennt, werden noch Personen vermisst, wurde schon gelöscht?
Wie das Löschen konkret abläuft, zeigt der Ratgeber Feuerlöscher richtig benutzen.
Aufgaben im Arbeitsalltag
Die meisten Brände entstehen nicht aus dem Nichts. Brandschutzhelfer kennen die typischen Gefahren und haben im Alltag einen Blick darauf:
- Fluchtwege und Notausgänge frei – keine abgestellten Kartons, Paletten oder Möbel
- Feuerlöscher an ihrem Platz, sichtbar, zugänglich und mit gültiger Prüfplakette
- Brandschutztüren nicht verkeilt oder festgebunden
- Keine überlasteten Mehrfachsteckdosen, defekten Kabel oder Wärmequellen neben Brennbarem
- Benutzte Feuerlöscher sofort melden, damit sie neu befüllt werden
- Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen bei Fragen zum Brandschutz
Was nicht dazugehört
Brandschutzhelfer sind keine Feuerwehr und keine Brandschutzbeauftragten. Sie bekämpfen keine Vollbrände, betreten keine verrauchten Räume und gehen kein Risiko für sich selbst ein. Sie müssen auch nicht den vorbeugenden Brandschutz organisieren – Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne oder Begehungen sind Sache des Arbeitgebers, gegebenenfalls mit einem Brandschutzbeauftragten.
Benennung und Ausbildung
Der Arbeitgeber benennt die Brandschutzhelfer nach § 10 Arbeitsschutzgesetz – als Richtwert 5 % der Beschäftigten, mehr bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Besuchern oder großen Gebäuden. Wie viele es in Ihrem Betrieb sein sollten, berechnet der Brandschutzhelfer-Rechner. Für die schriftliche Benennung gibt es eine kostenlose Vorlage.
Nach der ASR A2.2 gehören zur Ausbildung die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, die betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkung von Feuerlöschern, die Gefahren durch Brände, das Verhalten im Brandfall – und eine praktische Löschübung. Bei uns dauert das ca. 90–120 Minuten Theorie und 45–60 Minuten Löschübung, an einem Termin. Aufgefrischt wird alle drei bis fünf Jahre.
Fit für die Aufgabe
Wir bilden Ihre Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023 aus – mit Löschübung an echtem Feuer und Zertifikat direkt im Anschluss. Inhouse bei Ihnen, als Webinar oder per eLearning.
Häufige Fragen
Was sind die Aufgaben eines Brandschutzhelfers?
Im Ernstfall alarmiert ein Brandschutzhelfer, bekämpft Entstehungsbrände mit Feuerlöschern, unterstützt die Räumung und weist die Feuerwehr ein. Im Alltag achtet er darauf, dass Fluchtwege frei sind, Feuerlöscher zugänglich bleiben und Brandschutztüren nicht verkeilt werden, und meldet Mängel an die Verantwortlichen.
Muss ein Brandschutzhelfer jeden Brand löschen?
Nein. Brandschutzhelfer bekämpfen nur Entstehungsbrände – also kleine Brände, die sich mit Feuerlöschern noch sicher löschen lassen. Die eigene Sicherheit geht immer vor: Breitet sich ein Feuer aus oder wird der Rauch dicht, verlässt auch der Brandschutzhelfer den Raum, schließt die Tür und wartet auf die Feuerwehr.
Ist ein Brandschutzhelfer für den Brandschutz im Betrieb verantwortlich?
Nein. Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber. Brandschutzhelfer übernehmen Aufgaben im Ernstfall und achten im Alltag mit auf Brandgefahren. Mängel melden sie an Vorgesetzte oder den Brandschutzbeauftragten, die dann für die Beseitigung sorgen.
Wer benennt die Brandschutzhelfer?
Der Arbeitgeber benennt sie nach § 10 Arbeitsschutzgesetz, als Richtwert 5 % der Beschäftigten. Sinnvoll sind Freiwillige aus verschiedenen Bereichen und Schichten, die den Betrieb gut kennen. Die Benennung sollte schriftlich erfolgen und den Beschäftigten bekannt gemacht werden, etwa am Schwarzen Brett oder in der Brandschutzordnung.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer?
Brandschutzhelfer sind vor allem für die Brandbekämpfung ausgebildet und unterstützen bei der Räumung. Evakuierungs- oder Räumungshelfer kümmern sich gezielt darum, dass ein Bereich vollständig geräumt wird, und kontrollieren zum Beispiel Räume und Toiletten. In kleineren Betrieben übernehmen oft dieselben Personen beide Aufgaben.
Weitere Ratgeber
- Ersthelfer und Brandschutzhelfer: Darf das dieselbe Person sein?
- Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?
- Sammelstelle festlegen: Anforderungen nach ASR A2.3
- Rauchmelder im Betrieb: Pflicht oder nicht?
- Brandgefahren im Büro: Steckdosenleiste & Heizlüfter
- Verhalten im Brandfall im Betrieb: die 4 Schritte
- Brandschutztüren offen halten: Was ist erlaubt?
- Heißarbeiten: Schweißerlaubnis, Brandposten, Brandwache
- Lithium-Akkus im Betrieb: Laden, Lagern, Löschen
- Fluchtwege nach ASR A2.3: Breite, Länge und Türen
- Brandschutzhelfer-Ausbildung für einzelne Mitarbeiter
- Brandschutzunterweisung für neue Mitarbeiter
- Was kostet eine Brandschutzunterweisung?
- Brandschutz im Betrieb: Pflichten des Arbeitgebers
- Brandklassen A, B, C, D, F: Übersicht und Löschmittel
- Feuerlöscher richtig benutzen: Anleitung und Löschregeln
- Brandschutzunterweisung für ausländische Beschäftigte
- Brandschutzbeauftragter: Wann ist er Pflicht?
- Räumungshelfer und Evakuierungshelfer: Pflicht und Aufgaben
- Feuerlöscher im Betrieb: Anzahl, Standort und Prüfung
- Brandschutzordnung: Wer braucht sie und was gehört hinein?
- Ist ein Brandschutzhelfer Pflicht?
- Was kostet eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?
- Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragter? Der Unterschied
- Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
- Brandschutzunterweisung: Pflicht, Häufigkeit und Inhalte
- Brandschutzhelfer-Auffrischung: Wie oft ist sie nötig?
- Räumungsübung und Evakuierungsübung: Pflicht, Häufigkeit, Ablauf
Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
