Die Kurzantwort
- Lithium-Akkus können durch Überhitzung, Überladung oder Beschädigung thermisch durchgehen – der Brand ist heftig und kann wieder aufflammen.
- Laden auf nicht brennbarer Unterlage, mit Abstand zu Brennbarem und an festen Ladeplätzen – nicht im Fluchtweg.
- Gelöscht wird mit Wasser oder wasserbasierten Löschmitteln, die kühlen (DGUV Information 205-041).
- Brennen mehrere oder große Akkus: Bereich räumen, Tür schließen, 112 – und der Feuerwehr sagen, dass Akkus betroffen sind.
Warum Akkus so gefährlich brennen
Ein Lithium-Ionen-Akku speichert viel Energie auf engem Raum. Wird eine Zelle zu heiß, überladen, kurzgeschlossen oder mechanisch beschädigt, kann sie thermisch durchgehen: Sie erhitzt sich selbst, setzt brennbare und giftige Gase frei und steckt die Nachbarzellen an. Die DGUV beschreibt die Gefahr in der DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien“ (2024) ausführlich.
Schnell und heiß
Ein Akkubrand entwickelt sich in Sekunden und kann Zellteile mit Wucht herausschleudern.
Giftiger Rauch
Der Rauch enthält aggressive und giftige Stoffe. Nicht einatmen, Raum schnell verlassen.
Wiederentzündung
Auch ein gelöschter Akku kann sich Stunden später erneut entzünden.
Sicher laden
Die meisten Akkubrände entstehen beim Laden. Mit diesen Regeln senken Sie das Risiko deutlich:
- Nur das Ladegerät des Herstellers oder ein dafür freigegebenes Gerät verwenden
- Auf einer nicht brennbaren Unterlage laden, nicht auf Kartons, Holzwerkbänken oder Polstern
- Abstand zu brennbaren Materialien halten – Versicherer empfehlen ohne Löschanlage mindestens 2,5 m
- Feste Ladeplätze festlegen, statt überall im Betrieb zu laden
- Nicht unbeaufsichtigt über Nacht oder am Wochenende laden, wenn es sich vermeiden lässt
- Sehr kalte oder heiße Akkus erst auf Raumtemperatur kommen lassen
- Ladeplätze nicht in Fluchtwegen und Treppenhäusern einrichten
Die 2,5 m stammen aus der Richtlinie VdS 3103 der Sachversicherer. Sie ist eine Empfehlung, kein Gesetz – Ihr Versicherer kann im Einzelfall andere Maßnahmen verlangen. Fragen Sie nach, wenn Sie viele Akkus laden, etwa eine Flotte von Staplern oder Akkuwerkzeugen.
Sicher lagern
Auch gelagerte Akkus können in Brand geraten – vor allem, wenn sie beschädigt sind oder in der Nähe von Wärme liegen. Für die Lagerung gilt:
- Kühl und trocken: Nicht in praller Sonne, nicht neben Heizung oder Maschinen, frostfrei.
- Getrennt von Brennbarem: Nicht zwischen Kartons, Verpackung oder brennbaren Flüssigkeiten. Größere Mengen in einem getrennten Lagerbereich oder einem feuerbeständig abgetrennten Raum.
- Ladezustand im Blick: Bei längerer Lagerung den Ladezustand regelmäßig prüfen und Tiefentladung vermeiden – die Herstellerangaben gelten.
- Pole geschützt: Lose Akkus so lagern, dass die Kontakte keinen Kurzschluss bekommen können, etwa durch Werkzeug oder Metallteile.
Wie viel Abtrennung bei größeren Lagermengen nötig ist, hängt von Menge, Akkugröße und Gebäude ab. Das gehört in die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz und sollte mit dem Sachversicherer abgestimmt werden.
Beschädigte Akkus erkennen
Aufgebläht oder verformt
Das Gehäuse wölbt sich oder passt nicht mehr richtig ins Gerät.
Heiß ohne Grund
Der Akku wird beim Laden oder im Ruhezustand ungewöhnlich warm.
Geruch oder Flüssigkeit
Süßlicher oder stechender Geruch, austretende Flüssigkeit, Verfärbungen.
Nach Sturz oder Schlag
Auch ohne sichtbaren Schaden können innen Zellen beschädigt sein.
Ein auffälliger Akku wird nicht mehr benutzt und nicht mehr geladen. Bewahren Sie ihn bis zur Entsorgung getrennt von brennbaren Materialien auf, am besten in einem nicht brennbaren Behälter, und kleben Sie die Pole ab. Sagen Sie allen Beschäftigten, wem sie einen beschädigten Akku melden.
Was im Brandfall zu tun ist
Ein kleiner Akku, etwa im Handy oder Akkuschrauber, lässt sich im Anfangsstadium mit einem Wasser- oder Schaumlöscher bekämpfen – wenn das ohne Gefahr möglich ist. Brennen mehrere oder größere Akkus, etwa ein E-Bike, ein Stapler oder ein Akkulager, gilt nach den Hinweisen der DGUV: Das ist eine Aufgabe für die Feuerwehr.
- 1Alarm auslösen: Kolleginnen und Kollegen warnen, Brandmelder betätigen.
- 2Raum verlassen, Tür schließen: Abstand halten – Zellen können herausgeschleudert werden, der Rauch ist giftig.
- 3112 rufen: Und ausdrücklich sagen, dass Lithium-Akkus brennen – damit sich die Einsatzkräfte darauf einstellen können.
- 4Nicht zurückgehen: Auch wenn es aus scheint: Ein Akku kann sich wieder entzünden. Gelöschte Akkus nicht anfassen.
Für normale Brände mit Pulver ausgestattet? Pulver und CO₂ kühlen kaum und sind bei Akkus wenig wirksam. Welche Löscher wofür passen, steht im Ratgeber Brandklassen und Löschmittel. Wo Akkus geladen werden, sollte ein geeigneter Feuerlöscher in der Nähe hängen.
Akkus als Thema in der Schulung
Ladeplätze, Lager, E-Bikes der Beschäftigten: Schildern Sie uns bei der Anfrage, wo bei Ihnen Akkus laden. In der Brandschutzhelfer-Ausbildung und der Unterweisung gehen wir darauf ein – und üben das Löschen am echten Feuer.
Häufige Fragen
Warum brennen Lithium-Akkus so gefährlich?
Bei Überhitzung, Überladung, einem Kurzschluss oder einer Beschädigung kann ein Lithium-Ionen-Akku thermisch durchgehen: Die Zellen erhitzen sich selbst immer weiter. Der Brand entwickelt sich schnell, setzt giftige Gase frei, und Zellen können mit Wucht herausgeschleudert werden. Auch nach dem Löschen kann sich ein Akku noch Stunden später erneut entzünden.
Womit löscht man einen brennenden Lithium-Akku?
Nach DGUV Information 205-041 eignen sich nur Löschmittel mit hohem Kühleffekt, also Wasser, gegebenenfalls mit Zusätzen. Wasser- oder Schaumlöscher kühlen die Zellen; Pulver und CO₂ kühlen kaum. Brände mehrerer oder größerer Akkus sind Sache der Feuerwehr – Beschäftigte sollten dann nicht selbst löschen, sondern den Bereich räumen.
Ist ein Lithium-Akku-Brand ein Metallbrand der Brandklasse D?
In der Regel nicht. Lithium-Ionen-Akkus enthalten kaum metallisches Lithium. Für sie empfiehlt die DGUV kühlende Löschmittel wie Wasser. Metallpulver für die Brandklasse D ist für Akkubrände nicht das Mittel der Wahl.
Wie weit müssen Akkus beim Laden von brennbaren Materialien entfernt sein?
Eine gesetzlich festgelegte Zahl gibt es nicht. Die Sachversicherer empfehlen in ihrer Richtlinie VdS 3103 ohne automatische Löschanlage einen Abstand von mindestens 2,5 m zu anderen brennbaren Materialien oder eine bauliche Trennung. Was in Ihrem Betrieb nötig ist, legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest – bei größeren Mengen am besten zusammen mit Ihrem Versicherer.
Darf man E-Bikes im Betrieb laden?
Das entscheidet der Arbeitgeber. Wenn es erlaubt ist, sollte es feste Ladeplätze geben: nicht im Fluchtweg, auf nicht brennbarem Untergrund, mit Abstand zu brennbaren Materialien und möglichst nicht unbeaufsichtigt. Private Ladegeräte unbekannter Herkunft sind ein zusätzliches Risiko.
Was tun mit einem beschädigten Akku?
Nicht mehr verwenden und nicht laden. Bis zur Entsorgung getrennt von brennbaren Materialien aufbewahren, am besten in einem nicht brennbaren Behälter, und die Pole abkleben. Für die Entsorgung gelten besondere Regeln – fragen Sie Ihren Entsorger oder den Händler.
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Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
