Die Kurzantwort
- Brand- und Rauchschutztüren müssen sich selbst schließen können – sonst sind sie wirkungslos.
- Keil, Haken, Kabelbinder oder Stuhl sind verboten, auch kurzzeitig.
- Dauerhaft offen stehen darf eine Brandschutztür nur mit einer zugelassenen Feststellanlage, die bei Rauch auslöst.
- Feststellanlagen werden nach DIN 14677 monatlich, spätestens alle 3 Monate geprüft und jährlich von einer Fachkraft gewartet.
Wozu Brandschutztüren da sind
Gebäude sind in Brandabschnitte geteilt, Treppenhäuser und Flure sind besonders geschützt. Türen in den Wänden dazwischen müssen Feuer und Rauch aufhalten – damit die Menschen über Flure und Treppen sicher hinauskommen und das Feuer auf einen Bereich begrenzt bleibt.
Feuerschutztüren
Halten Feuer für eine bestimmte Zeit auf, zum Beispiel 30 oder 90 Minuten (T30, T90 bzw. EI2 30, EI2 90).
Rauchschutztüren
Verhindern, dass Rauch in Flure und Treppenhäuser zieht. Rauch ist im Brandfall die größte Gefahr für Menschen.
Beides funktioniert nur, wenn die Tür geschlossen ist, wenn es brennt. Deshalb haben diese Türen einen Türschließer und müssen nach Bauordnung und Zulassung selbstschließend sein.
Warum der Keil verboten ist
Ein Keil hebelt die Tür komplett aus. Im Brandfall bleibt sie offen, Rauch zieht in Sekunden durch den Flur ins Treppenhaus – und genau dieser Weg ist der Fluchtweg. Deshalb gilt:
- Kein Keil, kein Haken, kein Kabelbinder, kein Stuhl, kein Feuerlöscher als Türstopper
- Auch nicht „nur kurz“ zum Durchfahren oder Lüften – wer die Tür offen braucht, hält sie fest
- Türschließer nicht aushängen oder verstellen
- Den Schwenkbereich frei halten, damit die Tür ungehindert zufallen kann
Das Verbot gehört in jede Brandschutzunterweisung und in die Brandschutzordnung. Wichtiger als jede Regel ist aber, den Grund für den Keil zu beseitigen: Wenn eine Tür ständig im Weg ist, braucht sie eine Feststellanlage.
Offen halten mit Feststellanlage
Eine Feststellanlage hält die Tür im Alltag offen und lässt sie im Brandfall automatisch zufallen. Sie besteht aus einem Rauchmelder, einer Feststellvorrichtung – meist ein Haftmagnet oder ein Freilauf-Türschließer – und einer Energieversorgung, dazu ein Handauslösetaster.
- 1Im Alltag: Die Tür steht offen, Wege bleiben frei, niemand muss die schwere Tür aufdrücken.
- 2Rauch erkannt: Der Melder an der Tür erkennt Rauch – oder jemand drückt den Handtaster.
- 3Tür schließt: Die Haltung fällt ab, die Tür schließt selbst und hält Feuer und Rauch auf.
Feststellanlagen brauchen eine bauaufsichtliche Zulassung, müssen zur Tür passen und werden nach dem Einbau abgenommen. Nachrüsten lassen Sie sie von einem Fachbetrieb – das ist fast immer günstiger als der Schaden, den ein verkeilter Flur im Brandfall anrichtet.
Prüfung und Wartung
| Was | Wie oft | Wer |
|---|---|---|
| Funktionsprüfung der Feststellanlage | Monatlich, mindestens alle 3 Monate | Eingewiesene Person, z. B. Hausmeister |
| Wartung der Feststellanlage | Mindestens jährlich | Fachkraft für Feststellanlagen (DIN 14677-2) |
| Brandschutztüren ohne Feststellanlage | Nach Wartungsanleitung des Herstellers | Sachkundige Person bzw. Fachbetrieb |
Die Intervalle für Feststellanlagen stammen aus der DIN 14677-1. Halten Sie Prüfungen und Wartungen schriftlich fest, etwa in einem Prüfbuch. Unabhängig davon lohnt ein schneller Blick im Alltag: Schließt die Tür von selbst ganz ins Schloss? Den Fristen-Rechner können Sie für Ihre Erinnerungen nutzen.
Typische Mängel
Diese Mängel sind bei Begehungen besonders häufig:
- Tür mit Keil, Haken, Kabelbinder, Stuhl oder Feuerlöscher offen gehalten
- Türschließer ausgehängt, abgeschraubt oder so eingestellt, dass die Tür nicht ins Schloss fällt
- Bei zweiflügeligen Türen schließen die Flügel in der falschen Reihenfolge und blockieren sich
- Gegenstände im Schwenkbereich – Paletten, Kartons, Mülleimer, Teppichkanten
- Dichtungen beschädigt oder überstrichen, Glas gesprungen
- Nachträglich gebohrt, Schlösser oder Beschläge getauscht – ohne Rücksicht auf die Zulassung
- Melder der Feststellanlage verschmutzt, verdeckt oder abgeklemmt
Wichtig: Änderungen an einer Brandschutztür – Bohrungen, andere Schlösser, nachträgliche Schilder mit Schrauben – können ihre Zulassung gefährden. Klären Sie das vorher mit dem Hersteller oder einem Fachbetrieb. Gemeinsam mit Fluchtwegen und Notausgängen gehören Brandschutztüren zu den wichtigsten Punkten jeder Begehung.
Türen, Wege, Löscher: einmal alles prüfen lassen
Bei einer Brandschutzbegehung gehen wir mit Ihnen durch den Betrieb, prüfen Brandschutztüren, Fluchtwege und Feuerlöscher und geben Ihnen eine Mängelliste mit klaren Maßnahmen.
Häufige Fragen
Darf man eine Brandschutztür mit einem Keil offen halten?
Nein. Feuer- und Rauchschutztüren müssen sich im Brandfall selbst schließen. Mit Keil, Haken, Kabelbinder oder einem untergestellten Gegenstand bleibt die Tür offen, und Feuer und Rauch breiten sich ungehindert in Flure und Treppenhäuser aus. Das ist unzulässig – auch kurzzeitig. Soll eine Brandschutztür im Alltag offen stehen, braucht sie eine zugelassene Feststellanlage.
Was ist eine Feststellanlage?
Eine Feststellanlage hält eine Brand- oder Rauchschutztür im Alltag offen, meist mit einem Haftmagneten oder einem Freilauf-Türschließer. Erkennt ein Rauchmelder Rauch, fällt die Haltung ab und die Tür schließt sich selbst. Feststellanlagen brauchen eine bauaufsichtliche Zulassung und werden nach dem Einbau abgenommen.
Wie oft muss eine Feststellanlage geprüft werden?
Nach DIN 14677-1 wird eine Feststellanlage monatlich, mindestens aber alle drei Monate von einer eingewiesenen Person auf ihre Funktion überprüft. Mindestens einmal jährlich wartet eine Fachkraft für Feststellanlagen die Anlage. Brandschutztüren ohne Feststellanlage werden nach der Wartungsanleitung des Herstellers geprüft.
Wer ist für Brandschutztüren verantwortlich?
Verantwortlich ist der Betreiber des Gebäudes, im Betrieb also der Arbeitgeber oder – bei gemieteten Flächen – je nach Mietvertrag auch der Vermieter. Er muss dafür sorgen, dass die Türen funktionieren, regelmäßig geprüft werden und im Alltag nicht verkeilt werden. Die Beschäftigten werden in der Brandschutzunterweisung darüber unterwiesen.
Woran erkenne ich, ob eine Tür eine Brandschutztür ist?
Brand- und Rauchschutztüren tragen ein Kennzeichnungsschild, meist im Falz der Tür oder an der Zarge. Es nennt unter anderem die Feuerwiderstandsklasse, etwa T30 oder EI2 30, bzw. die Eigenschaft als Rauchschutztür. Typisch sind außerdem ein Türschließer und Dichtungen. Im Zweifel steht es im Brandschutzkonzept oder in den Bauunterlagen.
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Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
