Die Kurzantwort
- Die Sammelstelle ist ein sicherer Bereich, an dem sich alle nach einer Räumung einfinden (ASR A2.3).
- Sie muss außerhalb der Gefahr liegen, sicher begehbar sein und darf die Feuerwehr nicht behindern.
- Richtwert für die Größe: 2 Personen pro m².
- Gekennzeichnet wird sie mit dem Zeichen E007 – dort wird geprüft, ob alle draußen sind.
Wozu eine Sammelstelle da ist
Die ASR A2.3 definiert die Sammelstelle als sicheren Bereich, an dem sich die im Fall einer Evakuierung flüchtenden Personen einfinden müssen. Sie hat zwei Aufgaben: Menschen aus dem Gefahrenbereich herauszuholen – und festzustellen, ob jemand fehlt.
Das ist für die Feuerwehr die wichtigste Information beim Eintreffen: Sind noch Personen im Gebäude, und wenn ja, wo? Ohne Sammelstelle stehen die Beschäftigten verteilt auf Parkplatz und Gehweg, und niemand kann diese Frage beantworten.
Wann sie nötig ist
Nach ASR A2.3 legt der Arbeitgeber Anzahl, Größe und Lage der Sammelstellen abhängig davon fest, wie viele Beschäftigte und sonstige Personen anwesend sind. Mitzählen müssen also auch Kundschaft, Besucher, Patienten und Fremdfirmen.
Verzichten können Sie nur, wenn wegen der geringen Zahl der Beschäftigten und übersichtlicher Verhältnisse ohnehin klar ist, ob alle draußen sind – etwa in einem kleinen Büro mit einem Ausgang. Bei mehreren Etagen, Gebäuden oder Ausgängen braucht es eine Sammelstelle, auf großen Geländen oft mehrere.
Anforderungen an Lage und Größe
Außerhalb der Gefahr
Nicht im Rauch und nicht dort, wo Glas oder Gebäudeteile herabfallen können – also mit Abstand zum Gebäude und nicht in Windrichtung des Rauchs, soweit planbar.
Feuerwehr nicht behindern
Die Sammelstelle darf Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen von Feuerwehr und Rettungsdienst nicht einschränken.
Sicher begehbar
Fester, ebener Boden – keine Böschung, kein Schotterhang, kein Weg über eine Ladezone.
Sicherer Weg
Führt der Weg über eine Straße oder einen Parkplatz mit Verkehr, legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest, wie die Menschen sicher hinüberkommen.
Groß genug
Als Richtwert nennt die ASR A2.3 zwei Personen pro Quadratmeter – für 100 Personen also mindestens rund 50 m².
Auffindbar
Auch für Besucher und neue Beschäftigte, die den Weg nicht kennen – und auch bei Dunkelheit, mit mindestens 1 Lux Beleuchtung.
Außerdem muss die Sammelstelle verfügbar sein, solange sie gebraucht wird. Ein Platz, auf dem tagsüber Lkw stehen oder Paletten lagern, erfüllt das nicht. Einen festen Mindestabstand zum Gebäude nennt die ASR A2.3 nicht – er hängt von Gebäudehöhe, Bauweise und Umgebung ab.
Kennzeichnung
Sammelstellen sollen nach ASR A2.3 deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden – mit dem grünen Rettungszeichen E007 „Sammelstelle“ nach ASR A1.3. Das Schild kann langnachleuchtend, beleuchtet oder von außen angestrahlt sein.
- Schild E007 gut sichtbar aufstellen, nicht hinter Fahrzeugen oder Hecken
- Sammelstelle in den Flucht- und Rettungsplan eintragen
- Weg zur Sammelstelle wenn nötig ausschildern – vor allem für Ortsunkundige
- Beleuchtung im Bereich der Sammelstelle: mindestens 1 Lux
- Bei Sicherheitsbeleuchtung: sie sollte bis zur Sammelstelle reichen
Wie Fluchtwege und Notausgänge selbst gekennzeichnet werden, steht im Ratgeber Fluchtwege nach ASR A2.3.
Vollzähligkeit prüfen
Die Sammelstelle nützt nur, wenn dort auch geprüft wird, ob alle da sind. Das sollte vorher organisiert sein:
- 1Zuständigkeit festlegen: Wer zählt? Zum Beispiel Vorgesetzte für ihr Team oder benannte Räumungshelfer für ihren Bereich.
- 2Listen bereithalten: Anwesenheitsliste, Besucherbuch, Liste der Fremdfirmen – griffbereit oder digital am Handy.
- 3Fehlende sofort melden: An die Feuerwehr, mit dem letzten bekannten Aufenthaltsort. Niemand geht zurück ins Gebäude.
- 4Erst auf Freigabe gehen: Die Sammelstelle wird erst verlassen, wenn die Einsatzleitung oder die verantwortliche Person es erlaubt.
Ob das klappt, zeigt eine Räumungsübung: Nach ASR A2.3 soll sie unter anderem prüfen, ob die geräumten Bereiche tatsächlich frei von Personen sind. Wer an der Sammelstelle unterstützt, erklärt der Ratgeber Räumungshelfer und Evakuierungshelfer.
Sammelstelle im Ernstfall testen
Bei einer Räumungsübung sehen Sie, ob Alarm, Fluchtwege und Sammelstelle funktionieren – und ob an der Sammelstelle wirklich alle gezählt werden. Wir planen, begleiten und werten die Übung mit Ihnen aus.
Häufige Fragen
Ist eine Sammelstelle im Betrieb Pflicht?
In den meisten Betrieben ja. Nach ASR A2.3 sind Anzahl, Größe und Lage von Sammelstellen abhängig von der Zahl der Beschäftigten und der sonstigen anwesenden Personen festzulegen. Eine Sammelstelle ist nur dann nicht erforderlich, wenn wegen der geringen Zahl der Beschäftigten und übersichtlicher Verhältnisse ohnehin ein Überblick möglich ist, ob alle das Gebäude verlassen haben.
Wie groß muss eine Sammelstelle sein?
Die ASR A2.3 nennt für die Bemessung einer Sammelstelle als Richtwert zwei Personen pro Quadratmeter. Für 100 Personen braucht die Sammelstelle also mindestens rund 50 Quadratmeter. Mitzählen müssen alle, die gleichzeitig anwesend sein können – auch Besucher, Kundschaft und Fremdfirmen.
Wie weit muss die Sammelstelle vom Gebäude entfernt sein?
Einen festen Abstand in Metern schreibt die ASR A2.3 nicht vor. Die Sammelstelle muss außerhalb des Wirkbereichs der Gefahr liegen – also nicht im Rauch und nicht dort, wo Gebäudeteile oder Glas herabfallen können – und darf die Wege von Feuerwehr und Rettungsdienst nicht einschränken. Wie weit das ist, hängt von Gebäudehöhe und Umgebung ab.
Wie wird eine Sammelstelle gekennzeichnet?
Mit dem grünen Rettungszeichen E007 „Sammelstelle“ nach ASR A1.3. Laut ASR A2.3 sollen Sammelstellen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. Das Schild sollte auch im Dunkeln erkennbar sein, und die Sammelstelle gehört in den Flucht- und Rettungsplan.
Was passiert an der Sammelstelle?
An der Sammelstelle wird geprüft, ob alle Personen das Gebäude verlassen haben. Fehlt jemand, wird das der Feuerwehr sofort gemeldet – mit dem letzten bekannten Aufenthaltsort. Niemand geht ins Gebäude zurück. Die Sammelstelle wird erst verlassen, wenn die Einsatzleitung oder die verantwortliche Person es erlaubt.
Darf die Sammelstelle auf dem Parkplatz sein?
Ja, wenn die Anforderungen der ASR A2.3 erfüllt sind: Die Fläche liegt außerhalb der Gefahr, ist sicher begehbar, behindert die Feuerwehr nicht und ist auch dann frei, wenn sie gebraucht wird. Auf einem vollgeparkten Parkplatz oder in einer Feuerwehrzufahrt ist das oft nicht der Fall – dann braucht es eine freigehaltene, gekennzeichnete Fläche.
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Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
