Die Kurzantwort
- Mehrfachsteckdosen nie hintereinanderstecken – die Leitung kann sich unbemerkt überhitzen.
- Heizlüfter und andere starke Geräte direkt in die Wandsteckdose, nicht in die Leiste.
- Private Elektrogeräte nur, wenn der Arbeitgeber sie erlaubt – auch sie müssen geprüft sein.
- Vor Feierabend Wärmequellen ausschalten und nichts Brennbares an Geräten lagern.
Wo es im Büro brennt
Steckdosenleisten
Überlastet oder hintereinandergesteckt – die Kontakte werden heiß, oft unter dem Schreibtisch, wo es niemand sieht.
Heizlüfter
Hohe Leistung, heiße Oberfläche, Papier und Stoff in der Nähe – und manchmal über Nacht vergessen.
Teeküche
Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster und Mikrowelle – im Dauerbetrieb und neben Küchenrolle und Verpackungen.
Kabel und Ladegeräte
Eingeklemmte oder geknickte Kabel, billige Ladegeräte, Akkus auf dem Schreibtisch, die über Nacht laden.
Dazu kommt viel brennbares Material: Papier, Ordner, Kartons, Möbel und Teppiche. Ein kleiner Schwelbrand unter dem Schreibtisch findet im Büro schnell Nahrung – vor allem nach Feierabend, wenn niemand mehr da ist.
Mehrfachsteckdosen richtig nutzen
Steckdosenleisten sind für den Büroalltag gedacht: PC, Monitor, Lampe, Ladegerät. Gefährlich wird es, wenn sie zu viel tragen müssen. Leisten nach DIN VDE 0620 tragen deshalb den Hinweis, sie nicht hintereinanderzustecken.
- Nicht hintereinanderstecken – eine Leiste pro Wandsteckdose
- Lieber eine Leiste mit genug Plätzen kaufen als zwei kleine verbinden
- Keine starken Verbraucher wie Heizlüfter, Wasserkocher oder Kaffeemaschine anschließen
- Kabelrollen bei Last vollständig abwickeln, sonst erwärmt sich das aufgerollte Kabel
- Leisten frei liegen lassen – nicht unter Teppichen, nicht hinter Papierstapeln
- Beschädigte oder verfärbte Leisten sofort austauschen
Wenn an einem Arbeitsplatz ständig Steckdosen fehlen, ist das ein Zeichen für zu wenige Anschlüsse. Lassen Sie von einer Elektrofachkraft zusätzliche Steckdosen setzen – das ist die sichere Lösung.
Heizlüfter und Wärmequellen
Ein Heizlüfter braucht allein 1.500 bis 2.000 Watt. Eine übliche Steckdosenleiste ist für etwa 3.000 bis 3.500 Watt ausgelegt – mit PC, Monitor und Wasserkocher ist die Grenze schnell erreicht. Deshalb:
- Heizlüfter nur direkt an die Wandsteckdose, nie an Leiste oder Kabeltrommel.
- Kein Papier, keine Vorhänge, keine Jacken in der Nähe – nicht abdecken, nichts darauf trocknen.
- Beim Verlassen des Raums ausschalten, nie über Nacht laufen lassen.
- Kerzen und Duftlampen gehören nicht ins Büro – auch nicht in der Adventszeit.
Wird ein Raum regelmäßig nur mit Heizlüfter warm, ist die Heizung das eigentliche Problem – das sollte der Arbeitgeber lösen, statt dauerhaft mit Heizlüftern zu arbeiten.
Private Geräte am Arbeitsplatz
Elektrische Geräte im Betrieb müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden, die Fristen legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Bringen Beschäftigte eigene Geräte mit – Kaffeemaschine, Heizlüfter, Ventilator, Ladegerät –, sind diese nicht erfasst und nicht geprüft.
Legen Sie deshalb fest, ob private Geräte erlaubt sind. Viele Betriebe verbieten sie ganz oder lassen sie nur nach Prüfung zu. Wichtig ist, dass die Regel bekannt ist: Sie gehört in die jährliche Brandschutzunterweisung und am besten in die Brandschutzordnung. Für Akkus und Ladegeräte gelten zusätzlich die Regeln aus dem Ratgeber Lithium-Akkus im Betrieb.
Checkliste für den Feierabend
Wer als Letzter geht, braucht zwei Minuten für diesen Rundgang – am besten einmal im Team festlegen, wer das übernimmt:
- Heizlüfter, Wasserkocher und Kaffeemaschine ausgeschaltet
- Keine Geräte im Dauerbetrieb, die nicht laufen müssen – Ladegeräte, Ventilatoren, Lampen
- Keine hintereinandergesteckten Steckdosenleisten, keine Kabel unter Teppichen oder eingeklemmt in Türen
- Papier, Kartons und Dekoration nicht auf oder direkt an Geräten, Heizkörpern und Lampen
- Fluchtwege und Brandschutztüren frei, Türen geschlossen
- Beschädigte Kabel, Stecker oder Leisten gemeldet und außer Betrieb genommen
Und falls es doch brennt: Wie Ihr Team richtig reagiert, steht im Ratgeber Verhalten im Brandfall.
Brandschutz fürs Büroteam
In der Brandschutzunterweisung zeigen wir Ihrem Team die typischen Brandgefahren im Büro. Ihre Brandschutzhelfer bilden wir mit Löschübung aus – auch für Büros mit Teilzeit und Homeoffice.
Häufige Fragen
Darf man Mehrfachsteckdosen hintereinanderstecken?
Nein. Steckdosenleisten sollen nicht hintereinandergesteckt werden – Leisten nach DIN VDE 0620 tragen genau diesen Hinweis. Mit jeder weiteren Leiste steigt die Gefahr, dass die Leitung überlastet wird und sich Stecker und Kabel unbemerkt erhitzen. Im Büro gilt: lieber eine ausreichend lange Leiste mit genug Plätzen direkt an der Wandsteckdose oder zusätzliche Steckdosen installieren lassen.
Darf ein Heizlüfter an eine Steckdosenleiste?
Nein. Ein Heizlüfter braucht allein schon 1.500 bis 2.000 Watt, eine übliche Steckdosenleiste ist für etwa 3.000 bis 3.500 Watt ausgelegt. Zusammen mit anderen Geräten wird sie schnell überlastet. Heizlüfter gehören direkt in die Wandsteckdose, mit Abstand zu Papier, Möbeln und Vorhängen, und werden beim Verlassen des Raums ausgeschaltet.
Dürfen Beschäftigte private Elektrogeräte im Büro benutzen?
Nur, wenn der Arbeitgeber es erlaubt. Elektrische Geräte im Betrieb müssen regelmäßig geprüft werden; das gilt auch für private Kaffeemaschinen, Heizlüfter oder Ladegeräte, wenn sie im Betrieb genutzt werden. Viele Betriebe verbieten private Geräte deshalb oder lassen sie nur nach Prüfung zu. Die Regel sollte schriftlich festgelegt und in der Brandschutzunterweisung erklärt werden.
Was sind die häufigsten Brandursachen im Büro?
Die häufigsten Brandursachen im Büro sind elektrische Defekte und Überlastung – etwa überlastete oder hintereinandergesteckte Mehrfachsteckdosen, beschädigte Kabel und alte Geräte –, dazu Wärmequellen wie Heizlüfter und Kaffeemaschinen in der Nähe von Papier sowie Brandstiftung bei offen zugänglichen Abfällen. Viele dieser Brände entstehen nach Feierabend, wenn niemand sie bemerkt.
Braucht ein Büro Brandschutzhelfer?
Ja. Auch im Büro muss der Arbeitgeber nach § 10 Arbeitsschutzgesetz Beschäftigte für die Brandbekämpfung benennen. Die ASR A2.2 nennt als Richtwert 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer. In Büros mit viel Teilzeit, Homeoffice und Außenterminen sollten es mehr sein, damit immer jemand anwesend ist.
Weitere Ratgeber
- Ersthelfer und Brandschutzhelfer: Darf das dieselbe Person sein?
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- Verhalten im Brandfall im Betrieb: die 4 Schritte
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- Lithium-Akkus im Betrieb: Laden, Lagern, Löschen
- Fluchtwege nach ASR A2.3: Breite, Länge und Türen
- Brandschutzhelfer-Ausbildung für einzelne Mitarbeiter
- Brandschutzunterweisung für neue Mitarbeiter
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- Räumungsübung und Evakuierungsübung: Pflicht, Häufigkeit, Ablauf
Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
