Rescuvac – Brandschutz & Erste Hilfe
Ratgeber · Unterweisung

Brand­schutz­unter­weisung für neue Mitarbeiter

Der erste Arbeitstag ist voll: Zugänge, Kolleginnen und Kollegen, Einarbeitung. Die Brandschutzunterweisung geht dabei leicht unter – dabei ist sie Pflicht, bevor die Arbeit beginnt. So erledigen Sie sie schnell und richtig.

Von Christian Schramm, zertifizierter BrandschutzbeauftragterStand: 27. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Die Kurzantwort

  • Neue Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit zum Brandschutz unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG, § 6 ArbStättV).
  • Eine Unterweisung aus dem früheren Betrieb zählt nicht – Fluchtwege, Sammelstelle und Alarm sind überall anders.
  • Leiharbeitskräfte unterweist der Entleiher, Jugendliche werden halbjährlich wiederholt unterwiesen.
  • Allgemeine Inhalte gehen auch online; Fluchtweg und Sammelstelle zeigen Sie am ersten Tag vor Ort.
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Wann neue Beschäftigte unterwiesen werden müssen

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz muss die Unterweisung bei der Einstellung erfolgen, und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit und während der Arbeitszeit. Die Arbeitsstättenverordnung (§ 6) nennt den Brandschutz ausdrücklich: Die Beschäftigten sind über Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall zu unterweisen, insbesondere über die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge – vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich.

Praktisch heißt das: Die Unterweisung gehört an den Anfang des ersten Arbeitstags, nicht ans Ende der ersten Woche. Wer am Montag anfängt und am Dienstag den Alarm hört, muss wissen, wohin er geht.

Für wen das gilt

Neue Beschäftigte

Ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob: Wer neu anfängt, wird vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen – auch wenn er in einem früheren Betrieb schon unterwiesen wurde.

Auszubildende und Jugendliche

Jugendliche unter 18 Jahren werden vor Beginn der Beschäftigung unterwiesen; die Unterweisung ist spätestens alle sechs Monate zu wiederholen.

Leiharbeitskräfte

Bei Arbeitnehmerüberlassung liegt die Pflicht beim Entleiher – also bei dem Betrieb, in dem die Person arbeitet. Nur dort kennt man Fluchtwege und Sammelstelle.

Versetzte Beschäftigte

Wer an einen anderen Standort oder in einen anderen Bereich wechselt, braucht eine Unterweisung für den neuen Arbeitsplatz – andere Fluchtwege, andere Gefahren.

Arbeiten Beschäftigte von Fremdfirmen bei Ihnen, bleibt deren Arbeitgeber für die Unterweisung zuständig. Sorgen Sie aber dafür, dass sie die Brandschutzregeln vor Ort kennen. Sprechen neue Beschäftigte wenig Deutsch, muss die Unterweisung trotzdem verständlich sein – mehr dazu im Ratgeber Brandschutzunterweisung für ausländische Beschäftigte.

Checkliste für den ersten Arbeitstag

Diese Punkte sollten neue Beschäftigte kennen, bevor sie loslegen. Am besten erledigen Sie sie bei einem kurzen Rundgang mit der Führungskraft oder einem Brandschutzhelfer:

  • Fluchtweg vom eigenen Arbeitsplatz bis zum Ausgang gemeinsam ablaufen
  • Sammelstelle draußen zeigen
  • Alarmsignal erklären – und was bei Alarm konkret zu tun ist
  • Notruf 112 und interne Meldewege: Wer wird informiert?
  • Den nächsten Feuerlöscher zeigen und die Grundregeln der Bedienung erklären
  • Brandschutzhelfer im Bereich vorstellen
  • Brandschutzordnung Teil B aushändigen bzw. zeigen, wo sie zu finden ist
  • Besondere Gefahren am Arbeitsplatz ansprechen, z. B. Lager, Werkstatt, Küche
  • Die Unterweisung dokumentieren und unterschreiben lassen

Welche Inhalte darüber hinaus in jede Brandschutzunterweisung gehören, zeigt die Checkliste im Ratgeber Brandschutzunterweisung.

Wenn nur eine Person neu ist

Das eigentliche Problem in vielen Betrieben: Neue fangen einzeln an, über das ganze Jahr verteilt. Für eine Person extra einen Ausbilder zu bestellen, lohnt sich nicht – und bis zur nächsten Team-Unterweisung zu warten, ist nicht erlaubt. Bewährt hat sich die Aufteilung:

  • Vor Ort am ersten Tag: Der Rundgang mit Fluchtweg, Sammelstelle, Alarm und Feuerlöscher – das kann nur jemand aus Ihrem Betrieb.
  • Allgemeine Inhalte per eLearning, 40 € pro Person: Brandentstehung, Verhalten im Brandfall, Brandklassen und Feuerlöscher – jederzeit startklar, mit Abschlusstest und Zertifikat.
  • Oder live im Webinar, 60 € pro Person: Mit dem Ausbilder und Zeit für Fragen: offene Termine alle zwei Wochen donnerstags, 9:00–9:45 Uhr, einzeln buchbar.

Beide Online-Formate sind bundesweit buchbar und ohne Mindestanzahl – mehr dazu auf der Seite Brandschutzunterweisung online.

Nachweis und nächste Unterweisung

Dokumentieren Sie auch die Erstunterweisung schriftlich: Datum, Inhalte, unterweisende Person und Unterschrift der neuen Beschäftigten. Eine kostenlose Vorlage für den Unterweisungsnachweis gibt es als PDF.

Erstunterweisung mit Datum dokumentieren
Neue bei der nächsten Team-Unterweisung mitnehmen

Wann die nächste Unterweisung fällig ist, berechnet der Fristen-Rechner – auf Wunsch gleich als Termin für Ihren Kalender.

Neue Beschäftigte schnell unterweisen

Per eLearning für 40 € oder live im Webinar für 60 € pro Person – einzeln buchbar, bundesweit, mit Nachweis.

Häufige Fragen

Wann muss die Brandschutzunterweisung für neue Mitarbeiter stattfinden?

Vor Aufnahme der Tätigkeit – also spätestens am ersten Arbeitstag, bevor die Person ihre eigentliche Arbeit beginnt. Das verlangen § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 6 Arbeitsstättenverordnung. Danach ist die Unterweisung mindestens einmal jährlich zu wiederholen.

Zählt die Unterweisung aus dem vorherigen Betrieb?

Nein. Die Unterweisung muss auf den konkreten Arbeitsplatz zugeschnitten sein: Fluchtwege, Sammelstelle, Alarmsignal und Feuerlöscher-Standorte sind in jedem Betrieb anders. Neue Beschäftigte werden deshalb immer im neuen Betrieb unterwiesen.

Wer unterweist Leiharbeitskräfte zum Brandschutz?

Der Entleiher, also der Betrieb, in dem die Leiharbeitskraft eingesetzt wird. Das regelt § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz. Er muss dabei die Qualifikation und Erfahrung der Person berücksichtigen.

Darf die Erstunterweisung online stattfinden?

Die allgemeinen Inhalte ja – etwa per eLearning oder im Live-Webinar, wenn Rückfragen möglich sind und das Verständnis geprüft wird. Die ortsbezogenen Punkte wie Fluchtweg, Sammelstelle und Feuerlöscher-Standorte zeigen Sie am ersten Tag vor Ort. Die Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt.

Wie lange dauert die Brandschutzunterweisung für neue Mitarbeiter?

Eine feste Dauer gibt es nicht. Für den Rundgang vor Ort reichen oft 15 bis 30 Minuten. Die allgemeinen Inhalte dauern im Live-Webinar von Rescuvac 45 Minuten; im eLearning lernen die Beschäftigten im eigenen Tempo.

Wann ist die nächste Unterweisung fällig?

Spätestens ein Jahr nach der Erstunterweisung, bei Jugendlichen nach sechs Monaten. Einfacher ist es, neue Beschäftigte bei der nächsten jährlichen Unterweisung des Teams mitzunehmen – dann ist der Abstand kürzer als ein Jahr, und alle haben denselben Rhythmus.

Weitere Ratgeber

Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.