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Ratgeber · DIN 14096

Verhalten im Brandfall im Betrieb: die 4 Schritte

Feueralarm im Betrieb: In den ersten Minuten entscheidet sich, ob alle unverletzt hinauskommen und ob aus einem kleinen Brand ein großer wird. Wer die vier Schritte kennt, handelt richtig – auch unter Stress. Hier steht, was im Ernstfall zu tun ist und wie Sie Ihr Team darauf vorbereiten.

Von Christian Schramm, zertifizierter BrandschutzbeauftragterStand: 27. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Die Kurzantwort

  • Ruhe bewahren – Lage erfassen, nicht in Panik verfallen.
  • Brand melden – Handfeuermelder drücken, Notruf 112, andere warnen.
  • In Sicherheit bringen – Türen schließen, Fluchtwege nutzen, keinen Aufzug, zur Sammelstelle.
  • Löschversuch unternehmen – nur bei kleinem Entstehungsbrand und ohne eigene Gefahr.
Direkt zum Notruf

Die 4 Schritte

Die Reihenfolge stammt aus dem Aushang der Brandschutzordnung, Teil A nach DIN 14096, der in vielen Betrieben an Fluren und Ausgängen hängt. Sie gilt für alle: Beschäftigte, Leiharbeitskräfte und Besucher.

  1. 1Ruhe bewahren: Kurz durchatmen, Lage erfassen. Hektik führt zu Fehlern und steckt andere an.
  2. 2Brand melden: Handfeuermelder drücken oder Alarm auslösen, Notruf 112 wählen, Kolleginnen und Kollegen warnen.
  3. 3In Sicherheit bringen: Gefährdete Personen mitnehmen, Türen schließen, über die gekennzeichneten Fluchtwege zur Sammelstelle.
  4. 4Löschversuch unternehmen: Nur bei einem kleinen Entstehungsbrand und nur, wenn es ohne eigene Gefahr möglich ist.

Melden und in Sicherheit bringen gehen dem Löschen vor. Oft passiert alles gleichzeitig: Eine Person löscht, eine andere drückt den Melder und ruft an. Wichtig ist, dass der Alarm nicht vergessen wird, weil alle aufs Feuer schauen.

Brand richtig melden

Gibt es einen Handfeuermelder (roter Druckknopfmelder), wird er zuerst betätigt – er löst den Alarm im Gebäude aus und ist je nach Anlage direkt mit der Feuerwehr verbunden. Ob das so ist, steht in Ihrer Brandschutzordnung. Ansonsten und zusätzlich gilt: Notruf 112.

Wo brennt es?

Firma, Adresse, Gebäude, Etage, Raum – so genau wie möglich.

Was brennt?

Zum Beispiel Papierkorb, Maschine, Lager, Fahrzeug, Akkus.

Wie viele Verletzte?

Anzahl und, wenn bekannt, die Art der Verletzungen.

Welche Gefahren?

Etwa Gasflaschen, Chemikalien, eingeschlossene Personen.

Warten auf Rückfragen

Nicht selbst auflegen – die Leitstelle beendet das Gespräch.

Hilfreich: Eine Person geht zur Zufahrt und weist die Feuerwehr ein – mit Informationen, wo es brennt und ob noch jemand im Gebäude ist.

In Sicherheit bringen

  • Andere mitnehmen: Kolleginnen, Kollegen und Besucher warnen, Menschen mit Einschränkungen helfen.
  • Türen schließen: Nicht abschließen – aber schließen. Eine geschlossene Tür hält Rauch und Feuer auf.
  • Fluchtwege nutzen: Den grünen Rettungszeichen folgen, Treppen statt Aufzug. Nichts mitnehmen, nicht zurückgehen.
  • Zur Sammelstelle: Dort melden, damit die Vollzähligkeit geprüft werden kann. Wer fehlt, sagt man der Feuerwehr.

In größeren Betrieben unterstützen benannte Räumungshelfer dabei, dass alle Bereiche geräumt werden. Wie breit und wie gekennzeichnet die Wege sein müssen, steht im Ratgeber Fluchtwege nach ASR A2.3.

Wann löschen – und wann nicht

Löschen, wenn …

  • es ein kleiner Entstehungsbrand ist, etwa ein Papierkorb
  • ein geeigneter Feuerlöscher griffbereit ist
  • der Fluchtweg im Rücken frei bleibt
  • der Alarm schon ausgelöst ist oder jemand anderes ihn auslöst

Nicht löschen, wenn …

  • sich das Feuer schon ausbreitet oder der Raum verraucht ist
  • Gasflaschen, Chemikalien oder viele Akkus betroffen sind
  • Sie unsicher sind oder sich selbst gefährden würden
  • der Löscher leer ist und das Feuer nicht aus – dann Raum verlassen, Tür zu

Wie man einen Feuerlöscher bedient und welche Löschregeln gelten, steht im Ratgeber Feuerlöscher richtig benutzen. Wer das einmal am echten Feuer geübt hat, löscht im Ernstfall deutlich sicherer.

Wenn der Weg versperrt ist

Rauch ist im Brandfall die größte Gefahr: Er nimmt die Sicht, und schon wenige Atemzüge können bewusstlos machen. Ist der Fluchtweg verraucht, gehen Sie nicht hindurch, sondern:

  1. in einen rauchfreien Raum mit Fenster gehen und die Tür schließen
  2. Türspalt mit Jacken oder Tüchern abdichten, möglichst angefeuchtet
  3. Notruf 112 wählen und sagen, wo genau Sie sind
  4. am Fenster bemerkbar machen – nicht springen

Vor dem Öffnen einer Tür im Brandbereich hilft der Handrücken: Ist die Tür oder die Klinke heiß, brennt es vermutlich dahinter – nicht öffnen.

So bereiten Sie Ihr Team vor

Unter Stress tun Menschen, was sie geübt haben. Als Arbeitgeber legen Sie nach § 10 Arbeitsschutzgesetz die Maßnahmen für den Brandfall fest und unterweisen nach § 12 alle Beschäftigten – vor Arbeitsbeginn und danach mindestens jährlich.

  • Aushang „Verhalten im Brandfall“ an gut sichtbaren Stellen, mit Ihrer Sammelstelle und Ihren Rufnummern
  • Jährliche Brandschutzunterweisung mit Fluchtwegen, Meldern, Feuerlöschern und Sammelstelle
  • Genug ausgebildete Brandschutzhelfer, die Entstehungsbrände löschen und die Räumung unterstützen
  • Regelmäßige Räumungsübungen, damit der Weg zur Sammelstelle sitzt

Einen fertigen Aushang zum Ausfüllen gibt es kostenlos bei unseren Vorlagen. Was in eine vollständige Brandschutzordnung gehört, erklärt der Ratgeber Brandschutzordnung.

Damit im Ernstfall jeder weiß, was zu tun ist

In der Brandschutzunterweisung gehen wir das Verhalten im Brandfall mit Ihren Beschäftigten durch – vor Ort, als Webinar oder per eLearning. Ihre Brandschutzhelfer üben zusätzlich das Löschen am echten Feuer.

Häufige Fragen

Wie verhält man sich im Brandfall richtig?

Im Brandfall gelten im Betrieb vier Schritte, wie sie auch im Aushang der Brandschutzordnung nach DIN 14096 stehen: 1. Ruhe bewahren. 2. Brand melden – Handfeuermelder betätigen oder Notruf 112. 3. In Sicherheit bringen – gefährdete Personen mitnehmen, Türen schließen, Fluchtwege nutzen, keinen Aufzug benutzen, zur Sammelstelle gehen. 4. Löschversuch unternehmen – nur bei einem kleinen Entstehungsbrand und ohne eigene Gefahr.

Was sagt man beim Notruf 112 bei einem Brand?

Beim Notruf 112 nennen Sie: wo es brennt (Adresse, Gebäude, Etage), was brennt, wie viele Menschen verletzt oder in Gefahr sind und ob besondere Gefahren bestehen, etwa Gasflaschen oder Chemikalien. Danach warten Sie auf Rückfragen der Leitstelle und legen nicht selbst auf.

Erst löschen oder erst flüchten?

Menschenrettung und Alarm gehen vor. Ein Löschversuch ist nur sinnvoll, wenn es sich um einen kleinen Entstehungsbrand handelt, der Fluchtweg im Rücken frei bleibt und keine Gefahr durch Rauch besteht. Breitet sich das Feuer aus oder wird der Raum verraucht, gilt: Raum verlassen, Tür schließen, Feuerwehr erwarten.

Warum darf man im Brandfall keinen Aufzug benutzen?

Aufzüge können im Brandfall stehen bleiben, etwa durch Stromausfall, und Rauch kann in den Schacht ziehen. Wer im Aufzug eingeschlossen ist, kann sich nicht selbst retten. Im Brandfall werden deshalb immer die Treppen und gekennzeichneten Fluchtwege benutzt – außer bei speziell dafür ausgelegten Feuerwehr- oder Evakuierungsaufzügen nach Anweisung.

Was tun, wenn der Fluchtweg verraucht ist?

Durch dichten Rauch sollte man nicht gehen – schon wenige Atemzüge können bewusstlos machen. Gehen Sie zurück in einen rauchfreien Raum, schließen Sie die Tür, dichten Sie die Fugen mit Textilien ab und machen Sie sich am Fenster bemerkbar. Rufen Sie 112 an und sagen Sie, wo Sie sind. Ist nur leichter Rauch im Weg, möglichst tief bleiben, weil die Luft am Boden länger atembar ist.

Wo steht, wie man sich im Brandfall im Betrieb verhält?

Im Aushang der Brandschutzordnung (Teil A nach DIN 14096), der gut sichtbar im Betrieb hängt, und in den Flucht- und Rettungsplänen. Die Beschäftigten werden nach § 12 Arbeitsschutzgesetz vor Arbeitsbeginn und danach mindestens jährlich in der Brandschutzunterweisung darüber unterwiesen.

Weitere Ratgeber

Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.