Die Kurzantwort
- Für die Brandschutzhelfer-Ausbildung gibt es keine Zulassung – ausbilden darf, wer fachkundig ist.
- Fachkundig sind nach DGUV Information 205-023 zum Beispiel Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis, Sifas mit Brandschutzausbildung und Feuerwehrleute ab Gruppenführer.
- Sie dürfen selbst ausbilden oder einen externen Anbieter beauftragen – die Einweisung in Ihren Betrieb bleibt Ihre Aufgabe.
- Ein guter Kurs hat eine echte Löschübung und endet mit einem vollständigen Zertifikat.
Fachkunde statt Zulassung
Bei Ersthelfern ist es klar geregelt: Ausbilden dürfen nur Stellen, die von den Unfallversicherungsträgern ermächtigt sind. Für Brandschutzhelfer gibt es so ein Verfahren nicht. Maßgeblich ist die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“. Sie verlangt, dass die verantwortliche ausbildende Person fachkundig ist.
„Fachkundig im Sinne dieser Schrift ist, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet.“
Zwei Dinge gehören also zusammen: eine passende Qualifikation und regelmäßige Fortbildung. Wer vor zwanzig Jahren einmal einen Lehrgang besucht hat und seitdem nichts mehr mit Brandschutz zu tun hatte, erfüllt das nicht.
Wer als fachkundig gilt
Die DGUV Information 205-023 nennt beispielhaft diese Gruppen:
Studium Brandschutz
Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz.
Brandschutzbeauftragte
Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis – in der Praxis die häufigste Qualifikation der Ausbilder.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Sifas mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz. Die Sifa-Ausbildung allein reicht dafür nicht automatisch.
Feuerwehrangehörige
Mitglieder von Freiwilliger, Werk- oder Berufsfeuerwehr mit mindestens abgeschlossenem Lehrgang „Gruppenführer“.
Die Liste ist nicht abschließend („z. B.“). Andere Personen können ebenfalls fachkundig sein, wenn Ausbildung, Erfahrung und Fortbildung passen. Im Zweifel fragen Sie den Anbieter nach dem Nachweis – seriöse Ausbilder legen ihn gern vor.
Selbst ausbilden oder extern?
Laut DGUV Information 205-023 kann die Ausbildung durch den Unternehmer selbst, durch schriftlich Beauftragte nach § 13 Abs. 2 ArbSchG oder in Kooperation mit externen Anbietern erfolgen – genannt werden etwa Feuerlöschgerätehersteller, Fachbetriebe oder Feuerwehren.
- Im eigenen Betrieb: Sinnvoll, wenn Sie einen fachkundigen Brandschutzbeauftragten oder eine Sifa mit Brandschutzausbildung im Haus haben. Für die Löschübung brauchen Sie Feuerlöscher zum Üben, eine Brandstelle oder einen Löschtrainer und einen geeigneten Platz im Freien.
- Mit einem externen Anbieter: Der Anbieter bringt Ausbilder, Übungsfeuerlöscher und Löschtrainer mit. Das ist meist der einfachere Weg, gerade für kleine und mittlere Betriebe ohne eigenen Brandschutzbeauftragten.
In beiden Fällen gilt: Vermittelt der Kurs keine betriebsspezifischen Kenntnisse, muss der Betrieb sie nachträglich vermitteln – etwa wo die Feuerlöscher hängen, wie Alarm ausgelöst wird und wo die Sammelstelle ist. Welche Aufgaben Brandschutzhelfer danach im Alltag haben, steht im Ratgeber Aufgaben von Brandschutzhelfern.
Woran Sie einen guten Anbieter erkennen
Diese Punkte lassen sich vor der Buchung prüfen. Die Mindestwerte stammen aus der DGUV Information 205-023 und dem ergänzenden Fachbereich AKTUELL FBFHB-030 der DGUV:
- Die Ausbilder sind fachkundig und können das nachweisen, zum Beispiel als Brandschutzbeauftragte mit Prüfung.
- Die Theorie umfasst bei normaler Brandgefährdung mindestens zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
- Es gibt eine praktische Löschübung mit Feuerlöschern – nicht nur ein Video oder eine Vorführung.
- Jede Person kann selbst löschen: Die DGUV nennt als Erfahrungswert fünf bis zehn Minuten Übungszeit pro Teilnehmenden.
- Die Gruppengröße passt zur Übungszeit, damit niemand nur zuschaut.
- Am Ende steht ein Zertifikat mit allen Mindestangaben (siehe unten).
Bei Rescuvac sind alle Ausbilder mindestens ausgebildete Brandschutzbeauftragte – also genau eine der Qualifikationen, die die DGUV Information 205-023 ausdrücklich nennt. Dazu bringen sie Einsatzerfahrung als Rettungssanitäter oder aus der Freiwilligen Feuerwehr mit. Die Theorie dauert ca. 90–120 Minuten, die Löschübung ca. 45–60 Minuten am gasbetriebenen Löschtrainer mit echter Flamme – jede Person löscht selbst.
Was ins Zertifikat gehört
Nach Theorie und Praxis erhält jede Person eine Ausbildungsbescheinigung. Laut Fachbereich AKTUELL FBFHB-030 soll sie mindestens enthalten:
- Vor- und Zuname
- Aufbau, Inhalt und Dauer bzw. Umfang der Ausbildung
- Hinweis auf ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in Verbindung mit der DGUV Information 205-023
- Die verantwortlich ausbildende Person bzw. Ausbildungseinrichtung
- Ausstellungsdatum
Wichtig: Das Zertifikat allein macht noch niemanden zum Brandschutzhelfer im Betrieb. Die DGUV weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Bestellung erst nach der Einweisung in die betrieblichen Gegebenheiten wirksam wird. Wie oft die Ausbildung danach aufgefrischt werden sollte, erklärt der Ratgeber Brandschutzhelfer-Auffrischung.
Brandschutzhelfer-Ausbildung mit echter Löschübung
Fachkundige Ausbilder, Löschtrainer mit echter Flamme und Zertifikat direkt nach dem Kurs – bei Ihnen im Betrieb oder als offener Termin für Einzelne.
Häufige Fragen
Braucht man eine Zulassung, um Brandschutzhelfer auszubilden?
Nein. Anders als bei Ersthelfern, deren Ausbildung nur ermächtigte Stellen durchführen dürfen, gibt es für die Brandschutzhelfer-Ausbildung keine Zulassung. Entscheidend ist die Fachkunde der ausbildenden Person, wie sie die DGUV Information 205-023 in Kapitel 4 beschreibt.
Darf die Fachkraft für Arbeitssicherheit Brandschutzhelfer ausbilden?
Ja, wenn sie eine entsprechende Ausbildung im Brandschutz hat und sich regelmäßig fortbildet. Die DGUV Information 205-023 nennt Fachkräfte für Arbeitssicherheit ausdrücklich mit diesem Zusatz – die Sifa-Ausbildung allein macht noch nicht fachkundig im Brandschutz.
Darf ein Feuerwehrmann Brandschutzhelfer ausbilden?
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, Werk- oder Berufsfeuerwehr zählen als fachkundig, wenn sie mindestens den Lehrgang „Gruppenführer“ erfolgreich abgeschlossen haben. Die Mitgliedschaft in der Feuerwehr allein reicht nach DGUV Information 205-023 nicht.
Kann ich als Arbeitgeber meine Brandschutzhelfer selbst ausbilden?
Ja, wenn Sie selbst fachkundig sind oder eine fachkundige Person schriftlich beauftragen. Sie brauchen außerdem die Ausstattung für die praktische Löschübung mit Feuerlöschern. Viele Betriebe arbeiten deshalb mit externen Anbietern zusammen; die Einweisung in die eigenen Gegebenheiten bleibt aber immer Aufgabe des Betriebs.
Wie wird man Ausbilder für Brandschutzhelfer?
Ein üblicher Weg ist die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten mit Prüfung, danach regelmäßige Fortbildung. Alternativ zählen ein Brandschutzstudium, eine Sifa mit Brandschutzausbildung oder der Gruppenführer-Lehrgang bei der Feuerwehr. Einen eigenen „Ausbilderschein“ für Brandschutzhelfer gibt es nicht.
Ist ein Online-Kurs ohne Löschübung eine gültige Ausbildung?
Nein. Die DGUV Information 205-023 beschreibt die Ausbildung als Theorie und praktische Übung mit Feuerlöschern. Die Theorie kann online stattfinden, die Löschübung nicht.
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Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
