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Ratgeber · ASR A2.3

Flucht­wege nach ASR A2.3: Breite, Länge und Türen

Im Brandfall zählen Sekunden – und der Weg nach draußen muss frei, kurz und gut erkennbar sein. Die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 legt fest, wie Fluchtwege und Notausgänge beschaffen sein müssen. Hier finden Sie die wichtigsten Werte und die typischen Fehler aus dem Alltag.

Von Christian Schramm, zertifizierter BrandschutzbeauftragterStand: 27. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Die Kurzantwort

  • Der Hauptfluchtweg bis zum Notausgang darf bei normaler Brandgefährdung höchstens 35 m lang sein, bei erhöhter Gefährdung ohne Sprinkler 25 m.
  • Die Mindestbreite hängt von der Personenzahl ab: 0,90 m bis 5, 1,00 m bis 20, 1,20 m bis 200 Personen.
  • Notausgangstüren schlagen nach außen auf und müssen sich ohne Schlüssel öffnen lassen, solange jemand im Gebäude ist.
  • Fluchtwege müssen ständig frei sein – der häufigste Mangel bei Begehungen.
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Fluchtweg, Notausgang, Nebenfluchtweg

Die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Sie gilt für alle Arbeitsstätten – vom kleinen Büro bis zur Lagerhalle – und wurde 2022 grundlegend überarbeitet. Drei Begriffe tauchen immer wieder auf:

  • Hauptfluchtweg: Der Weg, über den alle Personen aus einem Bereich ins Freie oder in einen gesicherten Bereich gelangen – etwa einen notwendigen Treppenraum.
  • Notausgang: Der Ausgang am Ende des Hauptfluchtwegs, der direkt ins Freie oder in den gesicherten Bereich führt.
  • Nebenfluchtweg: Ein zusätzlicher Weg für den Fall, dass der Hauptfluchtweg durch Feuer oder Rauch versperrt ist – nicht in jedem Betrieb vorgeschrieben.

Neben der ASR A2.3 gilt das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslands. Es regelt die baulichen Rettungswege und kann mehr verlangen – zum Beispiel einen zweiten Rettungsweg. Für Bestandsgebäude ist außerdem die Baugenehmigung maßgeblich.

Wie lang ein Fluchtweg sein darf

Gemessen wird die kürzeste Strecke von der entferntesten Stelle im Raum bis zum Notausgang. Möbel und Regale werden dabei nicht berücksichtigt, Wände schon. Weil man in der Praxis um die Einrichtung herumlaufen muss, darf der tatsächliche Laufweg höchstens das 1,5-Fache dieser Länge betragen.

BereichFluchtwegLaufweg
Normale Brandgefährdung, z. B. Büro, Praxis, Verkauf35 m52,5 m
Erhöhte Brandgefährdung mit Sprinkler- oder anderer Löschanlage35 m52,5 m
Erhöhte Brandgefährdung ohne Löschanlage25 m37,5 m
Explosionsgefährliche Stoffe10 m15 m

Ob in einem Bereich eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt – etwa durch Lösungsmittel, Holzstaub oder viel Verpackungsmaterial –, legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest. Davon hängt nicht nur die Fluchtweglänge ab, sondern auch die Zahl der Brandschutzhelfer.

Wie breit ein Fluchtweg sein muss

Maßgeblich ist die Zahl der Personen im Einzugsgebiet – also aller, die denselben Fluchtweg nutzen müssen. In mehrgeschossigen Gebäuden zählen die Personen aller Etagen zusammen, die über diesen Weg flüchten. Die Werte sind lichte Mindestbreiten, also die tatsächlich freie Breite:

PersonenTürenFluchtweg
bis 50,80 m0,90 m
bis 200,90 m1,00 m
bis 500,90 m1,20 m
bis 1001,00 m1,20 m
bis 2001,05 m1,20 m
bis 3001,65 m1,80 m
bis 4002,25 m2,40 m
  • Die lichte Höhe beträgt mindestens 2,00 m, an Türen mindestens 1,95 m.
  • Feuerlöscher, Wandvorsprünge oder Türdrücker dürfen den Weg kurz einengen – aber nicht unter die Mindestbreite.
  • Für Gebäude, die bis zum 30.9.2022 errichtet oder beantragt wurden, gelten Erleichterungen: zum Beispiel 0,875 m für Hauptfluchtwege bis 5 Personen – bis zu einem wesentlichen Umbau.

Türen im Fluchtweg

Eine Tür, die im Ernstfall klemmt oder abgeschlossen ist, macht den besten Fluchtweg wertlos. Die ASR A2.3 verlangt deshalb:

Ohne Schlüssel zu öffnen

Solange Personen im Gebäude sind, muss sich jede Tür im Fluchtweg sofort öffnen lassen – ohne Schlüssel, Karte oder Code. Ist eine Tür betrieblich verschlossen, hilft ein Panikschloss.

Nach außen aufschlagend

Notausgangstüren schlagen in Fluchtrichtung auf. Andere Türen im Fluchtweg ebenfalls, wenn viele Personen oder Gefahrstoffe im Spiel sind.

Keine manuellen Schiebetüren

Rein manuelle Schiebe- und Karusselltüren sind im Hauptfluchtweg nicht zulässig. Automatische Schiebetüren müssen bei Stromausfall öffnen oder sich aufdrücken lassen.

Elektrisch verriegelt? Dann mit Not-Auf

Elektrische Verriegelungen müssen sich über einen Not-Öffnungstaster freigeben lassen und bei Stromausfall von selbst öffnen.

Für Kitas, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen, in denen Türen aus Schutzgründen gesichert sein müssen, sind abweichende Lösungen möglich. Sie werden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Kennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung

Rettungszeichen

Fluchtwege und Notausgänge werden dauerhaft mit den grünen Rettungszeichen gekennzeichnet – auf Hauptfluchtwegen mit Richtungspfeil, über Türen in 2,0 bis 2,5 m Höhe. Nachleuchtend oder beleuchtet, aber nicht auf dem Türflügel: Steht die Tür offen, ist das Zeichen weg.

Sicherheitsbeleuchtung

Nötig, wenn man das Gebäude bei Stromausfall nicht sicher verlassen kann – etwa ohne Tageslicht, bei vielen Personen oder Kundschaft. Dann mindestens 1 Lux auf dem Fluchtweg, für mindestens 30 Minuten.

Wo Fluchtwege unübersichtlich sind oder viele Ortsunkundige im Haus sind, braucht es außerdem einen Flucht- und Rettungsplan nach ASR A2.3. Ob alle im Ernstfall den Weg nach draußen finden, zeigt eine Räumungsübung. Wo sich alle danach treffen, erklärt der Ratgeber Sammelstelle festlegen.

Checkliste: Fluchtwege im Alltag

Die meisten Mängel entstehen nicht beim Bau, sondern im Betrieb: Ein Karton hier, ein Rollwagen da, eine Brandschutztür mit Keil. Mit diesen Fragen prüfen Sie Ihre Fluchtwege in zehn Minuten:

  • Flure, Treppen und Notausgänge sind frei – keine Kartons, Paletten, Drucker, Garderoben oder abgestellten Rollwagen
  • Auch vor dem Notausgang draußen steht nichts: keine Mülltonnen, Fahrräder oder parkenden Autos
  • Notausgangstüren lassen sich von innen ohne Schlüssel öffnen, solange jemand im Gebäude ist
  • Brandschutztüren im Fluchtweg sind nicht mit Keilen offengehalten
  • Rettungszeichen sind vorhanden, gut sichtbar und nicht durch Regale, Deko oder Werbung verdeckt
  • Nachleuchtende Zeichen werden ausreichend angestrahlt, beleuchtete Zeichen leuchten
  • Flucht- und Rettungspläne hängen lagerichtig und zeigen den aktuellen Grundriss
  • Neue Regale, Trennwände oder Möbel haben den Fluchtweg nicht verlängert oder verengt

Ein guter Job für Ihre Brandschutzhelfer: Sie kennen die Fluchtwege und sehen im Alltag, wenn etwas im Weg steht. Ein fester Rundgang einmal im Monat reicht oft schon.

Fluchtwege prüfen lassen

Bei einer Brandschutzbegehung prüfen wir Fluchtwege, Notausgänge, Kennzeichnung und Feuerlöscher in Ihrem Betrieb – mit Fotoprotokoll und Mängelliste. Flucht- und Rettungspläne erstellen wir nach ASR A2.3 und DIN ISO 23601.

Häufige Fragen

Wie breit muss ein Fluchtweg sein?

Das hängt nach ASR A2.3 von der Zahl der Personen ab, die den Fluchtweg nutzen müssen. Ein Hauptfluchtweg für bis zu 5 Personen muss mindestens 0,90 m breit sein, für bis zu 20 Personen 1,00 m und für bis zu 200 Personen 1,20 m. Türen dürfen etwas schmaler sein, etwa 0,90 m bei bis zu 50 Personen. In Gebäuden, die bis zum 30.9.2022 errichtet oder beantragt wurden, genügen für bis zu 5 Personen weiterhin 0,875 m.

Wie lang darf ein Fluchtweg sein?

Der Hauptfluchtweg bis zum nächsten Notausgang darf bei normaler Brandgefährdung höchstens 35 m lang sein, gemessen als kürzeste Strecke ohne Einrichtung. Bei erhöhter Brandgefährdung ohne Sprinkleranlage sind es 25 m, bei Explosionsgefahr 10 m. Der tatsächliche Laufweg um Möbel und Regale herum darf höchstens das 1,5-Fache betragen.

Darf im Fluchtweg etwas stehen?

Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig in der erforderlichen Breite freigehalten werden. Kurze Einbauten wie ein Feuerlöscher an der Wand oder ein Türflügel sind erlaubt, solange die Mindestbreite trotzdem eingehalten wird. Kartons, Möbel, Drucker oder Rollwagen gehören nicht in den Fluchtweg – auch nicht kurzfristig.

Darf eine Notausgangstür abgeschlossen werden?

Nicht, solange sich Personen im Gebäude aufhalten. Türen im Fluchtweg müssen sich im Gefahrfall von jeder Person sofort und ohne Schlüssel, Transponderkarte oder Code öffnen lassen. Muss eine Tür aus betrieblichen Gründen verschlossen sein, braucht sie zum Beispiel ein Panikschloss, das sich mit dem Türdrücker von innen öffnen lässt.

In welche Richtung muss eine Fluchttür aufgehen?

Notausgangstüren müssen in Fluchtrichtung aufschlagen, also nach außen. Für andere Türen im Fluchtweg gilt das, wenn die Gefährdung erhöht ist, etwa bei vielen Personen oder Gefahrstoffen. Rein manuelle Schiebe- und Karusselltüren sind im Hauptfluchtweg nicht zulässig.

Wann braucht man einen zweiten Fluchtweg?

Einen Nebenfluchtweg verlangt die ASR A2.3, wenn der Hauptfluchtweg im Gefahrfall unbenutzbar werden kann – zum Beispiel in Produktions- und Lagerräumen über 200 m² oder in sonstigen Arbeitsräumen wie Großraumbüros über 400 m². Zusätzlich kann das Bauordnungsrecht einen zweiten Rettungsweg vorschreiben.

Ist eine Notbeleuchtung Pflicht?

Eine Sicherheitsbeleuchtung ist nötig, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass man das Gebäude bei Stromausfall nicht sicher verlassen kann – etwa ohne Tageslicht, bei vielen Personen oder ortsunkundigen Besuchern. Sie muss dann mindestens 1 Lux erreichen und mindestens 30 Minuten leuchten.

Weitere Ratgeber

Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.