Die Kurzantwort
- In brandgefährdeten Bereichen brauchen Schweißen, Trennen und Löten schriftlich festgelegte Schutzmaßnahmen – den Erlaubnisschein (DGUV Regel 100-500, Kap. 2.26).
- Den Erlaubnisschein stellt der Auftraggeber aus, nicht die ausführende Firma.
- Während der Arbeit passt ein Brandposten mit Feuerlöscher auf, danach kontrolliert eine Brandwache.
- Die Nachkontrolle beginnt sofort, folgt nach 30 Minuten und dann in festen Abständen – in brandgefährdeten Bereichen meist über mehrere Stunden.
Was Heißarbeiten sind
Als Heißarbeiten oder feuergefährliche Arbeiten gelten alle Tätigkeiten, bei denen Funken, Flammen, Schweißperlen oder stark erhitzte Teile entstehen. Typisch sind:
Schweißen und Brennschneiden
Gas- und Lichtbogenschweißen, Schneiden mit der Flamme – mit Funkenflug über mehrere Meter.
Trennschleifen
Die Flex wirft glühende Partikel weit in den Raum, auch durch Spalten und Öffnungen.
Löten, Auftauen, Heißkleben
Arbeiten mit offener Flamme oder Heißluft, etwa an Rohren, Dächern oder Abdichtungen.
In einer eingerichteten Schweißwerkstatt ohne Brennbares ist das Alltag. Gefährlich wird es dort, wo sonst nicht geschweißt wird: im Lager, in der Produktionshalle, im Bürogebäude, auf dem Dach oder bei Reparaturen durch Fremdfirmen.
Warum so viele Brände entstehen
Funken fliegen weit
Funken und Schweißperlen landen in Ecken, Hohlräumen und Nachbarräumen, die niemand im Blick hat.
Glimmbrand mit Verzögerung
Staub, Dämmung oder Holz glimmen unbemerkt – das offene Feuer kommt oft erst Stunden später.
Wärmeleitung
Metallteile leiten die Hitze weiter und entzünden Brennbares auf der anderen Seite der Wand.
Die Sachversicherer weisen in ihrer Richtlinie VdS 2008 „Feuergefährliche Arbeiten“ darauf hin, dass viele dieser Brände erst Stunden nach Arbeitsende ausbrechen – wenn der Betrieb leer ist und das Feuer sich ungestört ausbreiten kann. Deshalb ist die Nachkontrolle so wichtig.
Der Erlaubnisschein
Die DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, verlangt für Schweiß-, Schneid- und verwandte Arbeiten in brandgefährdeten Bereichen schriftlich festgelegte Sicherheitsmaßnahmen. In der Praxis geschieht das mit einem Erlaubnisschein, oft Schweißerlaubnis genannt. Die DGUV und die Sachversicherer stellen dafür Vordrucke bereit. Darin steht:
- Wo, wann und von wem die Arbeiten ausgeführt werden – und mit welchem Verfahren
- Welche Schutzmaßnahmen vorher getroffen werden: Brennbares entfernen, abdecken, Öffnungen abdichten
- Welche Löschmittel bereitstehen und wie im Brandfall alarmiert wird
- Wer Brandposten ist und wer die Brandwache übernimmt – mit Namen
- Wie lange und in welchen Abständen nach Arbeitsende kontrolliert wird
- Unterschriften von Auftraggeber und ausführender Person, am Ende die Bestätigung der Nachkontrolle
Ausgestellt wird der Schein vom Auftraggeber – also von Ihnen, wenn eine Fremdfirma bei Ihnen schweißt. Arbeiten mehrere Firmen gleichzeitig, legen Sie vorher schriftlich fest, wer welche Aufgabe übernimmt. Wie groß der Bereich ist, aus dem Brennbares entfernt werden muss, hängt vom Verfahren und der Arbeitshöhe ab; die Werte stehen in der VdS 2008. Die Heißarbeiten selbst sollten auch in Ihrer Brandschutzordnung geregelt sein.
Brandposten und Brandwache
| Brandposten | Brandwache | |
|---|---|---|
| Wann? | Während der Heißarbeiten | Nach dem Ende der Arbeiten |
| Aufgabe | Arbeitsstelle und Umgebung beobachten, Funkenflug verfolgen, sofort löschen oder alarmieren | Bereich in festgelegten Abständen auf Glimmstellen, Wärme und Rauch kontrollieren |
| Ausrüstung | Geeigneter Feuerlöscher griffbereit | Feuerlöscher, Taschenlampe, Telefon |
| Wichtig | Keine anderen Aufgaben, nicht mitarbeiten | Auch Nachbarräume, Decken und Hohlräume prüfen |
Eine feste Stundenzahl für die Brandwache schreibt die DGUV nicht vor. Die Regel verlangt eine Kontrolle über eine vorher festgelegte Dauer; der DGUV-Vordruck sieht Kontrollen sofort, nach 30 Minuten und danach in weiteren Abständen vor. In brandgefährdeten Bereichen dauert die Nachkontrolle deshalb meist mehrere Stunden. Planen Sie Heißarbeiten so, dass die Brandwache nicht in den Feierabend fällt – oder bestimmen Sie jemanden, der bleibt.
Brandposten müssen mit dem Feuerlöscher umgehen können. Gut geeignet sind ausgebildete Brandschutzhelfer, die das Löschen an echtem Feuer geübt haben.
Checkliste vor, während und nach der Arbeit
Vorher
- Prüfen, ob es ohne Funken geht – Schrauben, Kleben, Sägen oder Kaltschneiden statt Schweißen und Trennen
- Brennbares aus dem Gefährdungsbereich entfernen, Unbewegliches abdecken – auch in Nachbarräumen, darüber und darunter
- Öffnungen, Fugen, Kabel- und Rohrdurchführungen abdichten, durch die Funken wandern können
- Brandmelder im Arbeitsbereich nur nach Absprache und nur für die Dauer der Arbeiten abschalten
- Geeignete Feuerlöscher bereitstellen, Brandposten und Brandwache namentlich benennen
- Erlaubnisschein ausfüllen und von der verantwortlichen Person des Auftraggebers unterschreiben lassen
Während der Arbeit
- Der Brandposten beobachtet Funkenflug und Umgebung und übernimmt keine anderen Aufgaben.
- Bei Verdacht auf einen Brand: Arbeit sofort stoppen, löschen, wenn es gefahrlos geht, sonst Alarm und 112.
Nachher
- Arbeitsstelle sofort nach Ende der Arbeiten kontrollieren – auch Nachbarräume, Decken, Hohlräume
- Nach 30 Minuten erneut kontrollieren, dann in den festgelegten Abständen weiter
- Auf Brandgeruch, Rauch, warme Bauteile und Glimmstellen achten, Wände und Decken abtasten
- Brandmelder wieder einschalten
- Ende der Nachkontrolle auf dem Erlaubnisschein bestätigen
Brandposten, die löschen können
Ein Brandposten hilft nur, wenn er im Ernstfall richtig löscht. In der Brandschutzhelfer-Ausbildung üben Ihre Beschäftigten das am echten Feuer – auf Wunsch mit Beispielen aus Ihren Heißarbeiten.
Häufige Fragen
Was sind Heißarbeiten?
Heißarbeiten – auch feuergefährliche Arbeiten genannt – sind alle Arbeiten, bei denen Funken, Flammen oder heiße Teile entstehen: Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten, Auftauen mit offener Flamme oder Heißkleben. Außerhalb dafür eingerichteter Werkstätten gehören sie zu den häufigsten Brandursachen in Betrieben.
Wann braucht man für Heißarbeiten einen Erlaubnisschein?
Nach DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, müssen Schweiß-, Schneid- und verwandte Arbeiten in brandgefährdeten Bereichen mit schriftlich festgelegten Sicherheitsmaßnahmen erfolgen – in der Praxis mit einem Erlaubnisschein, oft auch Schweißerlaubnis genannt. Brandgefährdet ist ein Bereich, sobald brennbare Stoffe in der Nähe sind, etwa in Lager, Produktion, Dachboden oder Bestandsgebäude. Viele Sachversicherer verlangen den Erlaubnisschein ausdrücklich.
Wer stellt die Schweißerlaubnis aus?
Der Erlaubnisschein für Heißarbeiten wird vom Auftraggeber ausgestellt, also von der verantwortlichen Person des Betriebs, in dem gearbeitet wird – nicht von der ausführenden Firma selbst. Sie legt die Schutzmaßnahmen fest und unterschreibt zusammen mit der ausführenden Person.
Was ist der Unterschied zwischen Brandposten und Brandwache?
Der Brandposten ist während der Heißarbeiten anwesend, beobachtet die Arbeitsstelle und die Umgebung, hält einen Feuerlöscher bereit und löscht oder alarmiert sofort. Er übernimmt keine anderen Aufgaben. Die Brandwache kontrolliert nach dem Ende der Arbeiten den Bereich in festgelegten Abständen auf Glimmstellen, Erwärmung und Rauch. Beide werden im Erlaubnisschein namentlich eingetragen.
Wie lange muss die Brandwache nach dem Schweißen kontrollieren?
Eine bundesweit feste Stundenzahl gibt es nicht. Die DGUV Regel 100-500 verlangt eine Kontrolle über eine vorher festgelegte Dauer; der DGUV-Vordruck sieht Kontrollen sofort nach Arbeitsende, nach 30 Minuten und danach in weiteren festgelegten Abständen vor. Weil Glimmbrände oft erst Stunden später ausbrechen, dauert die Nachkontrolle in brandgefährdeten Bereichen meist mehrere Stunden. Die genaue Dauer steht im Erlaubnisschein, Versicherer machen teils eigene Vorgaben.
Muss der Brandposten Brandschutzhelfer sein?
Eine ausdrückliche Pflicht dazu gibt es nicht. Der Brandposten muss aber mit dem Feuerlöscher umgehen können und wissen, wie er Alarm auslöst. Eine Brandschutzhelfer-Ausbildung mit Löschübung ist dafür die beste Vorbereitung – deshalb setzen viele Betriebe ausgebildete Brandschutzhelfer als Brandposten ein.
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Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
