Die Kurzantwort
- Ja, eine Person darf Ersthelfer und Brandschutzhelfer zugleich sein – keine Vorschrift schließt das aus.
- Sie braucht dafür beide Ausbildungen: Erste Hilfe bei einer ermächtigten Stelle und die Brandschutzhelfer-Ausbildung mit Löschübung.
- Der Haken: Bei einem Brand mit Verletzten kann sie nicht beides gleichzeitig tun.
- Planen Sie deshalb so, dass in jeder Schicht genug Helfer für beide Aufgaben da sind.
Zwei Rollen im Vergleich
Ersthelfer und Brandschutzhelfer werden oft in einem Atemzug genannt, beruhen aber auf unterschiedlichen Vorschriften – mit eigenen Regeln für Anzahl, Ausbildung und Auffrischung:
- Rechtsgrundlage
- Ersthelfer: § 26 DGUV Vorschrift 1
- Brandschutzhelfer: § 10 ArbSchG, ASR A2.2
- Anzahl
- Ersthelfer: 1 bei 2–20 Anwesenden, darüber 5 % (Verwaltung, Handel) bzw. 10 % (sonstige Betriebe)
- Brandschutzhelfer: In der Regel 5 % der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung mehr
- Wer ausbildet
- Ersthelfer: Nur von den Unfallversicherungsträgern ermächtigte Stellen
- Brandschutzhelfer: Fachkundige Personen, keine Zulassung nötig
- Umfang
- Ersthelfer: 9 Unterrichtseinheiten
- Brandschutzhelfer: Mind. 2 Unterrichtseinheiten Theorie plus Löschübung
- Auffrischung
- Ersthelfer: In der Regel alle 2 Jahre (Pflicht)
- Brandschutzhelfer: Empfohlen alle 3–5 Jahre
- Aufgabe im Notfall
- Ersthelfer: Verletzte versorgen, Rettungsdienst alarmieren
- Brandschutzhelfer: Entstehungsbrände löschen, Räumung unterstützen
| Thema | Ersthelfer | Brandschutzhelfer |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 26 DGUV Vorschrift 1 | § 10 ArbSchG, ASR A2.2 |
| Anzahl | 1 bei 2–20 Anwesenden, darüber 5 % (Verwaltung, Handel) bzw. 10 % (sonstige Betriebe) | In der Regel 5 % der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung mehr |
| Wer ausbildet | Nur von den Unfallversicherungsträgern ermächtigte Stellen | Fachkundige Personen, keine Zulassung nötig |
| Umfang | 9 Unterrichtseinheiten | Mind. 2 Unterrichtseinheiten Theorie plus Löschübung |
| Auffrischung | In der Regel alle 2 Jahre (Pflicht) | Empfohlen alle 3–5 Jahre |
| Aufgabe im Notfall | Verletzte versorgen, Rettungsdienst alarmieren | Entstehungsbrände löschen, Räumung unterstützen |
Quellen: § 26 DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001, ASR A2.2, DGUV Information 205-023. Abweichungen bei der Zahl der Ersthelfer sind im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger möglich.
Darf eine Person beides sein?
Ja. Weder die DGUV Vorschrift 1 noch die ASR A2.2 verbieten es, dieselbe Person als Ersthelfer und als Brandschutzhelfer einzusetzen. Darauf kommt es an:
- Beide Ausbildungen: ein Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Stelle und die Brandschutzhelfer-Ausbildung mit praktischer Löschübung. Das eine ersetzt das andere nicht.
- Beide Aufgaben werden übertragen – üblich ist eine schriftliche Bestellung je Funktion, damit klar ist, wer wofür zuständig ist.
- Beide Auffrischungen im Blick: Erste Hilfe in der Regel alle zwei Jahre, Brandschutzhelfer empfohlen alle drei bis fünf Jahre.
Der Haken: Bei einem Brand gibt es oft auch Verletzte – durch Rauch, Verbrennungen oder Stürze bei der Räumung. Wer gerade mit dem Feuerlöscher am Entstehungsbrand steht, kann nicht gleichzeitig jemanden versorgen. Die Doppelrolle ist deshalb nur dann unproblematisch, wenn weitere Helfer da sind.
Wann die Doppelrolle passt – und wann nicht
- Passt gut: Kleine Betriebe, in denen ohnehin nur wenige Helfer nötig sind, und Personen, die sich für Sicherheit engagieren. Wer beide Ausbildungen hat, kennt Alarmwege und Sammelstelle und kann im Notfall flexibel einspringen.
- Besser trennen: Wenn in einer Schicht oder an einem Standort nur eine einzige Person beide Rollen abdeckt. Dann fehlt im Ernstfall entweder der Ersthelfer oder der Brandschutzhelfer – planen Sie in diesem Fall eine zweite Person ein.
Wie viele Brandschutzhelfer Sie genau brauchen, rechnet der Ratgeber Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb? vor. Für die Planung hilft eine einfache Liste je Schicht: Wer ist Ersthelfer, wer Brandschutzhelfer, wer beides – und wer vertritt bei Urlaub oder Krankheit?
Beide Ausbildungen planen
Die beiden Kurse lassen sich nicht zu einer Ausbildung zusammenlegen, wohl aber zeitlich bündeln. Bewährt hat sich:
- Erste Hilfe: 9 Unterrichtseinheiten bei einer ermächtigten Stelle, Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre. Die Lehrgangskosten für betriebliche Ersthelfer übernimmt in vielen Fällen der Unfallversicherungsträger – fragen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach.
- Brandschutzhelfer: Theorie und Löschübung an einem Termin, bei Ihnen im Betrieb oder als offener Termin für Einzelne. Wer welche Qualifikation für die Ausbildung braucht, steht im Ratgeber „Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?“.
Mehr zur Qualifikation der Ausbilder lesen Sie unter Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?, zu den Aufgaben im Alltag unter Aufgaben von Brandschutzhelfern.
Brandschutzhelfer ausbilden – auch einzeln
Theorie und Löschübung an echtem Feuer, Zertifikat direkt nach dem Kurs: bei Ihnen im Betrieb oder als offener Termin für einzelne Beschäftigte.
Häufige Fragen
Darf ein Ersthelfer gleichzeitig Brandschutzhelfer sein?
Ja. Weder die DGUV Vorschrift 1 noch die ASR A2.2 schließen das aus. Die Person braucht aber beide Ausbildungen und wird für beide Aufgaben bestellt. Im Ernstfall kann sie nicht beides gleichzeitig leisten – planen Sie deshalb so, dass genug weitere Helfer da sind.
Ist der Ersthelfer automatisch auch Brandschutzhelfer?
Nein. Die Erste-Hilfe-Ausbildung umfasst keine Ausbildung zum Brandschutzhelfer mit Löschübung. Umgekehrt ersetzt die Brandschutzhelfer-Ausbildung keinen Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Stelle.
Wie viele Ersthelfer und Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?
Ersthelfer: bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten einen, darüber 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 % in sonstigen Betrieben (§ 26 DGUV Vorschrift 1). Brandschutzhelfer: in der Regel 5 % der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung mehr (ASR A2.2). Beides muss auch in jeder Schicht und bei Urlaub oder Krankheit erfüllt sein.
Gibt es einen Kombi-Kurs für Erste Hilfe und Brandschutz?
Manche Anbieter legen beide Kurse auf einen Tag. Rechtlich bleiben es zwei Ausbildungen: Der Erste-Hilfe-Teil muss bei einer ermächtigten Stelle stattfinden und 9 Unterrichtseinheiten umfassen, der Brandschutzhelfer-Teil braucht Theorie und eine praktische Löschübung.
Wie oft müssen Ersthelfer und Brandschutzhelfer auffrischen?
Ersthelfer werden nach § 26 DGUV Vorschrift 1 in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Für Brandschutzhelfer gibt es keine feste Frist; die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre.
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Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
