Die Kurzantwort
- Die Unterweisung muss nach § 6 Abs. 4 ArbStättV in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache erfolgen.
- Eine deutsche Unterweisung für Beschäftigte ohne Deutschkenntnisse erfüllt die Pflicht nicht, auch wenn sie unterschrieben wurde.
- Möglich sind eine gemeinsame Sprache wie Englisch, Sprachmittler, Bilder und Sicherheitszeichen sowie das Zeigen vor Ort.
- Dokumentieren Sie zusätzlich die Sprache und wie Sie das Verständnis geprüft haben.
Was das Gesetz verlangt
Die Pflicht zur Brandschutzunterweisung steht in der Arbeitsstättenverordnung: Alle Beschäftigten sind über Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall zu unterweisen, insbesondere über die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge – vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich.
„Sie haben in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zu erfolgen.“
Das heißt: Es zählt nicht, dass unterwiesen wurde, sondern dass die Inhalte verstanden wurden. Wer im Brandfall den Alarm nicht deuten kann oder den Weg zum Notausgang nicht kennt, ist nicht unterwiesen – egal, was auf der Teilnehmerliste steht. Mehr zu Inhalten und Häufigkeit im Ratgeber Brandschutzunterweisung.
So gelingt es in der Praxis
In einer gemeinsamen Sprache
Sprechen alle Beteiligten gut Englisch, ist eine Unterweisung auf Englisch oft die einfachste Lösung – etwa in internationalen Teams, Start-ups oder Forschungseinrichtungen.
Mit Sprachmittlern
Eine Kollegin oder ein Kollege mit guten Deutsch- und Muttersprachkenntnissen übersetzt. Wichtig: vorher die Fachbegriffe besprechen, damit nichts verloren geht.
Mit Bildern und Zeichen
Sicherheitszeichen für Feuerlöscher, Notausgang und Sammelstelle sind international einheitlich. Fotos aus dem eigenen Betrieb und der Weg zum Notausgang vor Ort erklären mehr als lange Sätze.
Vor Ort zeigen
Gehen Sie den Fluchtweg gemeinsam ab, zeigen Sie den nächsten Feuerlöscher und die Sammelstelle. Was man einmal gegangen ist, findet man auch ohne Worte wieder.
Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche: Wie klingt der Alarm? Wo ist der nächste Ausgang? Wo ist die Sammelstelle? Wer ruft die Feuerwehr? Diese vier Punkte müssen bei allen sitzen.
Brandschutzunterweisung auf Englisch
Für internationale Teams bieten wir alle Kurse auch auf Englisch an – zu denselben Preisen wie auf Deutsch:
eLearning: 40 € pro Person
Die jährliche Unterweisung am eigenen Rechner, mit Abschlusstest – praktisch, wenn Beschäftigte in Schichten oder an mehreren Standorten arbeiten.
Vor Ort oder als Webinar: 60 € pro Person
Live mit Rückfragen, bei Ihnen ab 8 Teilnehmenden oder online.
Brandschutzhelfer-Ausbildung auf Englisch
Theorie und Löschübung an echtem Feuer – inhouse, als Webinar oder per eLearning.
Die Teilnahmebescheinigung stellen wir immer auf Deutsch aus – so ist sie als Nachweis für Behörden und Berufsgenossenschaft eindeutig. Gemischte Gruppen mit deutsch- und englischsprachigen Beschäftigten sprechen Sie am besten vorher mit uns ab.
Verständnis prüfen
Ein Nicken heißt nicht, dass alles verstanden wurde. Diese Methoden zeigen, ob die Unterweisung angekommen ist:
- Offene Rückfragen stellen: „Zeig mir, wo du hingehst, wenn der Alarm kommt.“
- Den Fluchtweg von den Beschäftigten selbst ablaufen lassen
- Eine kurze praktische Übung am Feuerlöscher
- Einen Abschlusstest – im eLearning ist er fester Bestandteil
- Die Räumungsübung als Praxistest für alle
Richtig dokumentieren
Halten Sie neben Datum, Inhalten, unterweisender Person und Unterschriften auch fest, in welcher Sprache unterwiesen wurde, ob ein Sprachmittler beteiligt war und wie das Verständnis geprüft wurde. Damit können Sie im Zweifel belegen, dass die Unterweisung wirksam war.
Unterweisung, die ankommt – auch auf Englisch
Wir unterweisen Ihre Beschäftigten auf Deutsch oder Englisch: vor Ort, als Webinar oder als eLearning mit Abschlusstest. Die Bescheinigung gibt es immer auf Deutsch.
Häufige Fragen
Muss die Brandschutzunterweisung in der Muttersprache erfolgen?
Nicht zwingend in der Muttersprache, aber in einer Sprache, die die Beschäftigten verstehen. § 6 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass Unterweisungen in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zu erfolgen haben. Eine Unterweisung auf Deutsch für Beschäftigte, die kaum Deutsch sprechen, erfüllt die Pflicht deshalb nicht.
Reicht eine Unterweisung auf Englisch?
Ja, wenn die Beschäftigten Englisch gut genug verstehen. Entscheidend ist nicht die Sprache an sich, sondern dass die Inhalte tatsächlich ankommen. Für internationale Teams ist Englisch oft die gemeinsame Sprache; für Beschäftigte mit geringen Englischkenntnissen brauchen Sie andere Wege, etwa Sprachmittler oder Bilder.
Wer haftet, wenn ein Beschäftigter die Unterweisung nicht verstanden hat?
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Unterweisung verständlich ist. Eine Unterschrift unter einem deutschen Text, den jemand nicht lesen kann, belegt keine wirksame Unterweisung. Prüfen Sie deshalb das Verständnis, etwa mit Rückfragen, einer kurzen praktischen Übung oder einem Test.
Gibt es die Brandschutzunterweisung als eLearning auf Englisch?
Ja. Rescuvac bietet die jährliche Brandschutzunterweisung auch auf Englisch an: als eLearning für 40 € pro Person mit Abschlusstest, vor Ort oder als Live-Webinar für 60 € pro Person. Die Teilnahmebescheinigung stellen wir immer auf Deutsch aus, damit sie als Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaft verständlich ist.
Wie dokumentiere ich eine Unterweisung in einer anderen Sprache?
Wie jede Unterweisung: Datum, Inhalte, unterweisende Person und Unterschriften der Teilnehmenden. Zusätzlich sollten Sie festhalten, in welcher Sprache unterwiesen wurde, ob ein Sprachmittler beteiligt war und wie das Verständnis geprüft wurde. So können Sie später belegen, dass die Unterweisung verständlich war.
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Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
